Vertrag aus dem Jahr 1801

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  • Benjamin16
    Erfahrener Benutzer
    • 26.08.2018
    • 1641

    [gelöst] Vertrag aus dem Jahr 1801

    Quelle bzw. Art des Textes: Erbakten
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1801
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Dommershausen, Hunsrück
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo zusammen,

    wieder einmal sind es nur ein paar Wörter die mir zu 100% fehlen, daher würde ich mich wieder sehr über Hilfe bei diesem Vertrag aus dem Jahr 1801 freuen.

    Ich lese:

    -Seite 1-

    Demnach die Gebrüder Jacob und Johann
    Wickert von Dommershausen wegen der Vertheilung
    des von ihrem älteren hinterlassenen Erbhofs und
    dem Unterhalt ihres wahnsinnigen Bruders Emmerich
    in Mißfälligkeiten gerathen: so haben beide
    Theile sich an heut folgender gestalt zusammen
    vereinbaret:
    1.) Soll er Jacob ihm Johann Wickert für die Zukunft
    die Halbszins des vermelten Hofs abtretten, jedoch
    das Hofhaus mit allen zugehörigen Gebäulichkeiten
    und denen angelegenen Wiesen- und Gärten
    pläzzen Ihn Jacob voraus zukommen und ver-
    bleiben, Johann aber, so lang er ledig ver-
    bleibt, den bisherigen Aufenthalt darin
    nebst den Gebrauch der alten Schmitt? zu
    geniesen haben.
    2) Soll er Jacob vermelten Emmerich, so wie er
    Ihm von dessen Vormündern und der
    vormaligen Waisenvogtei zur Verpflegung
    übertragen worden, fernerhin behalten,
    im Fall aber derselbe in Umstände kommen
    solt, daß er Jacob denselben um die Be-
    nuzzung seines Vermögen länger nicht halten
    könnte oder mögte; so soll die Unterhaltung
    und Verpflegung Ihnen beiden gemeinschaftlich
    zum Last fallen.
    3.) Sollte dieser Fall eintretten, oder auch ihr
    Bruder Emmerich mit Todt abgehen, so soll er
    Jacob zwar vor, wie nach das Haus behalten,
    er Jacob jedoch seinem Bruder Johannes
    alsdann einen halben Morgen Hoffeld auf
    dem mittiger Flur von mittelmäßiger Güte

    -Seite 2-

    abzutretten gehalten seyn.
    4) Wird das Feld mit der Brach angetretten, er
    Jacob hat aber das in die diesjährige Brach ein-
    gepf? allein zu bezinsen, auch von
    dem diesjährigen Brachfeld drey vierte Theil,
    und Johannes nur ein vierten Theil zu
    besähen und zu benuzzen, hergegen er Jacob
    für Bau und Bes?, so wie ungerichen?
    Johann für die freigegebene ? nichts zu
    ?deren hat.
    5.) Da Jacob seine Schwester Katarina Hammes und
    Seinen Bruder Friedrich wegen ihres Antheil
    Hofs abgefunden hat; so soll Johann statt
    Beitrags ihm Jacob seine Wiese im alten
    Garten, und neuen Garten im Alter
    Abtretten, dieser aber so nun seinen
    Garten bey Wickers Petter? Hauß Firans?
    geben.
    Zu dessen Urkund sind zwey gleichlautend
    Brief beschrieben, und von beiden Theilen
    samt Zeugen unterschrieben und beglaubigt
    worden. So geschehn? Beilstein? am zwölften
    Fructidor neunten Jahres der Franken? Republik.
    Hieroben §. 3. versteht es sich vom Hauß und
    der oben §. 1. vermelten Zubehörungen.


    Herzlichsten Dank im Voraus!

    LG Benjamin
    Angehängte Dateien
  • LutzM
    Erfahrener Benutzer
    • 22.02.2019
    • 3187

    #2
    ein paar mögliche Ergänzungen:

    abzutretten gehalten seyn.
    4) Wird das Feld mit der Brach angetretten, er
    Jacob hat aber das in die diesjährige Brach ein-
    gepflanzte allein zu bezinsen, auch von
    dem diesjährigen Brachfeld drey vierte Theil,
    und Johannes nur ein vierten Theil zu
    besähen und zu benuzzen, hergegen er Jacob
    für Bau und Besserung?, so wie ungleichen?
    Johann für die freigegebene ? nichts zu
    fo(r)deren??? hat.
    5.) Da Jacob seine Schwester Katarina Hammes und
    Seinen Bruder Friedrich wegen ihres Antheil
    Hofs abgefunden hat; so soll Johann statt
    Beitrags ihm Jacob seine Wiese im alten
    Garten, und neuen Garten im Alter
    Abtretten, dieser aber so nun seinen
    Garten bey Wickers Petter? Hauß heraus?
    geben.
    Zu dessen Urkund sind zwey gleichlautend
    Brief beschrieben, und von beiden Theilen
    samt Zeugen unterschrieben und beglaubigt
    worden. So geschehn? Beilstein? am zwölften
    Fructidor neunten Jahres der Franken? Republik.
    Hieroben §. 3. versteht es sich vom Hauß und
    der oben §. 1. vermelten Zubehörungen.
    Lieben Gruß

    Lutz

    --------------
    mein Stammbaum
    suche Eising * um 1880 aus/bei Creuzburg/Ostpreußen, sowie (August & Hellmut) Wegner und (Friederike) Lampe * um 1840 aus/bei Kleinzerlang/Prignitz

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4046

      #3
      Demnach die Gebrüder Jacob und Johann
      Wickert von Dommershausen wegen der Vertheilung
      des von ihren Älteren hinterlassenen Erbhofs und
      dem Unterhalt ihres wahnsinnigen Bruders Emmerich
      in Mißhelligkeiten gerathen: so haben beide
      Theile sich an heut folgender gestalt zusammen
      vereinbaret:
      1.) Solle er Jacob ihm Johann Wickert für die Zukunft
      die Halbschied des ermelten Hofs abtretten, jedoch
      das Hofhaus mit allen zugehörigen Gebäulichkeiten
      und denen angelegenen Wiesen- und Gärten
      pläzzen Ihm Jacob voraus zukommen und ver-
      bleiben, Johann aber, so lang er ledig ver-
      bleibt, den bisherigen Aufenthalt darin
      nebst dem Gebrauch der alten Schmitt? zu
      geniesen haben.
      2) Solle er Jacob ermelten Emmerich, so wie er
      Ihm von dessen Vormündern und der
      vormaligen Waisenvogtei zur Verpflegung
      übertragen worden, fernerhin behalten,
      im Falle aber derselbe in Umstände kommen
      solte, daß er Jacob demselben um die Be-
      nuzzung seines Vermögen länger nicht halten
      könnte oder mögte; so solle die Unterhaltung
      und Verpflegung Ihnen beiden gemeinschaftlich
      zum Last fallen.
      3.) Sollte dieser Fall eintretten, oder auch ihr
      Bruder Emmerich mit Todt abgehen, so soll er
      Jacob zwar vor, wie nach das Haus behalten,
      er Jacob jedoch seinem Bruder Johannes
      alsdann einen halben Morgen Hoffeld auf
      dem mittiger Flur von mittelmäßiger Güte

      -Seite 2-

      abzutretten gehalten seyn.
      4) Wird das Feld mit der Brach angetretten, er
      Jacob hat aber das in die diesjährige Brach ein-
      gepflanzte allein zu beziehen, auch von
      dem diesjährigen Brachfeld drey vierte Theil,
      und Johannes nur ein vierten Theil zu
      besähen und zu benuzzen, hergegen er Jacob
      für Bau und Besserung, so wie imgleichen
      Johann für die hergegebene Asch nichts zu
      foderen hat.
      5.) Da Jacob seine Schwester Katarina Hammes und
      Seinen Bruder Friedrich wegen ihres Antheil
      Hofs abgefunden hat; so soll Johann statt
      Beitrags ihm Jacob seine Wiese im alten
      Garten, und einen Garten im Akker
      abtretten, dieser aber jenem seinen
      Garten bey Niklas Platten Hauß heraus
      geben.
      Zu dessen Urkund sind zwey gleichlautende
      Brief beschrieben, und von beiden Theilen
      samt Zeugen unterschrieben und beglaubigt
      worden. So geschehn? Beilstein? am zwölften
      Fructidor neunten Jahres der Franken Republik.
      Hieroben §. 3. versteht es sich vom Hauß und
      der oben §. 1. vermelten Zubehörungen.


      VG
      mawoi

      Kommentar

      • Benjamin16
        Erfahrener Benutzer
        • 26.08.2018
        • 1641

        #4
        Hallo Lutz, Hallo mawoi,

        ihr seid spitzenklasse, vielen lieben Dank, das ist sehr hilfreich!

        Mit "Schmitt" ist vermutlich eine Schmiede gemeint oder?

        LG Benjamin

        Kommentar

        • LutzM
          Erfahrener Benutzer
          • 22.02.2019
          • 3187

          #5
          Mit "Schmitt" ist vermutlich eine Schmiede gemeint oder?
          Das war auch meine Idee.
          Lieben Gruß

          Lutz

          --------------
          mein Stammbaum
          suche Eising * um 1880 aus/bei Creuzburg/Ostpreußen, sowie (August & Hellmut) Wegner und (Friederike) Lampe * um 1840 aus/bei Kleinzerlang/Prignitz

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