Akte zu Erbe 1788

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  • Benjamin16
    Erfahrener Benutzer
    • 26.08.2018
    • 1149

    [gelöst] Akte zu Erbe 1788

    Quelle bzw. Art des Textes: Akte
    Jahr, aus dem der Text stammt: ~1788
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Dommershausen
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Guten Abend allerseits,

    ich versuche mich gerade mal wieder an der Transkription einiger Akten aus dem Archiv und würde mich über eure Hilfe sehr freuen, da ich nicht 100% alles entziffern kann.

    Ich lese:

    -Seite 1-

    Nr. 26
    Johannes Wickert von Dommershausen Mairie Brodenbach
    Bürger ?fel des Schim? und Mo? Departement zu Coblenz

    Mein nunmehr verstorbener Vatter Wilhelm Wickert
    von Dommershausen war bei Lebzeiten von einem
    Hofguth, welches dem ehemaligen Graf Metternich
    zu gestanden, dermahlen? aber als Domainen
    erkläret, lange Jahre Erbbeständer, und weil der
    selbe schon damals von selbst an erkannt hat, dass
    eben besagtes Hofguth in einer schlechten La-
    ge und ein besonderen guten ? und best-
    ? in Stand sey, so hat ? Gemeindekammer
    ? noch bey Lebzeiten und mit vollwart?
    und Einverständnis des Graf Metternichs ?
    bey liegenden unter dem 22. November 1788 hinter-
    laßenen Erklärung verordnet, dass aus oben ange-
    führten Beweggründen besagte Hofguthes nach seinem
    Todt in zwey gleiche Theil vertheilet, fort? des Ältesten
    und zweitältesten Sohn diesen Guthes bau? besor-
    gen sollten, die nathürlich Folge davon ist, womit
    die schlechte ? desto besser Gebauet,
    gebesseret und erträglicher gemacht werden
    möchten. Mein ältester Bruder

    - Seite 2 –

    Jacob Wickert hat sich nach dem Todt unseres
    gemeindsammen Vaters bereits einige Jahr
    eigenmächtig des Hofguths allein theil?
    Gemacht, weil der zweite Bruder schwach-
    sinnig und zum Feldbau gänzlich außer
    Stande gesetzt ist; gleich? nun der zweite
    Bruder zu dem Feldbau außer Stand gesetzt
    ist, und die Erklärung meines Vatters sowohl
    als des ehemaligen Graf Metternichs durch die
    Unfähigkeit meines zweiten Bruders nicht gehin-
    dert werden kann, so ist es in der nathürlichen
    Folg, dass ich als dritter Bruder auf selben
    Hofguth gerechten Anspruch machen darf.
    Ich bitte sie bys ? inständigst in die
    halbschied? des Hofguths nach des vätterlicher
    Erklärung statt meines mangelhaften Bruders
    einzuweisen, fort? den neusten? Bruder ?
    Abberttung? des selben Hofguths zu ver-
    mögen.

    Johannes Wickert


    Ganz herzlichen Dank im Voraus!

    LG Benjamin
    Angehängte Dateien
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 3975

    #2
    Johannes Wickert von Dommershausen Mairie Brodenbach
    Bürger ?fel des Rhein und Mosel Departement zu Coblenz

    Mein nunmehr verstorbener Vatter Wilhelm Wickert
    von Dommershausen war bei Lebzeiten von einem
    Hofguth, welches dem ehemaligen Graf Metternich
    zu gestanden, dermahlen aber als Domainen
    erkläret, lange Jahre Erbbeständer, und weil der
    selbe schon damals von selbsten erkannt hat, dass
    eben besagtes Hofguth in einer schlechten La-
    ge und ein besonderen guten Bau- und Besse-
    rung erfordern, welches ein Hof-Mann zu bestreiten

    kaum im Stande sey, so hat unser Gemeindesamer
    Vatter noch bey Lebzeiten und mit vollwort
    und Einverständnis des Graf Metternichs Ausweis
    bey liegend unter dem 22. November 1788 hinter-
    laßenen Erklärung verordnet, dass aus oben ange-
    führten Beweggründen besagte Hofguthe nach seinem
    Todt in zwey gleiche Theil vertheilet, fort der Älteste
    und zweitältesten Sohn diesen Güther bau besor-
    gen sollten, die nathürlich Folge davon ist, womit
    die schlechte Felder desto besser Gebauet,
    gebesseret und erträglicher gemacht werden
    möchten. Mein ältester Bruder


    VG
    mawoi


    - Seite 2 –
    Zuletzt geändert von mawoi; 16.03.2022, 09:54.

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 3975

      #3
      Jacob Wickert hat sich nach dem Todt unseres
      gemeindsammen Vaters bereits einige Jahr
      eigenmächtig des Hofguths allein Theilhaftig
      Gemacht, weil der zweite Bruder schwach-
      sinnig und zum Feldbau gänzlich außer
      Stande gesetzt ist; gleichwie nun der zweite
      Bruder zu dem Feldbau außer Stand gesetzt
      ist, und die Erklärung meines Vatters sowohl
      als des ehemaligen Graf Metternichs durch die
      Unfähigkeit meines zweiten Bruders nicht gehin-
      dert werden kann, so ist es in der nathürlichen
      Folg, dass ich als dritter Bruder auf das halbe
      Hofguth gerechten Anspruch machen darf.
      Ich bitte sie bys ? inständigst(,Mich) in die
      halbschied des Hofguths nach der vätterlichen
      Erklärung statt meines mangelhaften Bruders
      einzuweisen, fort den ersten Bruder zur
      Abtretung des halben Hofguths zu ver-
      mögen.


      VG
      mawoi

      Kommentar

      • Benjamin16
        Erfahrener Benutzer
        • 26.08.2018
        • 1149

        #4
        Hallo mawoi,

        ganz herzlichen Dank für deine Hilfe, freue mich sehr!!

        Die beiden noch fehlenden Wörter sind identisch oder?

        Es endet auf "....fel" (Grefel?), was könnte das heißen/bedeuten?

        Vielen Dank und LG
        Benjamin
        Angehängte Dateien

        Kommentar

        • Benjamin16
          Erfahrener Benutzer
          • 26.08.2018
          • 1149

          #5
          Hallo zusammen,

          ich wollte mich hier nochmal erkundigen, ob jemand die beiden übrig gebliebenen Wörter entziffern kann?

          Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

          LG Benjamin

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          • Wolfg. G. Fischer
            Erfahrener Benutzer
            • 18.06.2007
            • 4949

            #6
            Hallo,

            er war "Bürger(-)Prefe[ct]".

            LG Wolfgang

            Kommentar

            • Benjamin16
              Erfahrener Benutzer
              • 26.08.2018
              • 1149

              #7
              Hallo Wolfgang,

              vielen lieben Dank für deine Hilfe!!

              Im oberen Bereich macht das für mich jetzt total Sinn, aber ich verstehe dann den unteren Bereich wo das Wort vorkommt nicht ganz:

              "Ich bitte sie bys Prefect inständigst(,Mich) in die
              halbschied des Hofguths nach der vätterlichen
              Erklärung statt meines mangelhaften Bruders
              einzuweisen..."

              Ich vermute aber mal, dass ich das Wort "bys" falsch einschätze. Das bedeutet gar nicht "bis" und es soll gar keine Zeitangabe folgen oder?

              Vielen Dank und LG,
              Benjamin

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              • Wolfg. G. Fischer
                Erfahrener Benutzer
                • 18.06.2007
                • 4949

                #8
                Zitat von Benjamin16 Beitrag anzeigen
                "Ich bitte sie, bys Prefect inständigst(,Mich) in die
                halbschied des Hofguths nach der vätterlichen
                Erklärung statt meines mangelhaften Bruders
                einzuweisen ..."
                Hallo Benjamin,

                ja, da steht auch "b[ür]g[e]r Prefect".

                LG Wolfgang

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                • Benjamin16
                  Erfahrener Benutzer
                  • 26.08.2018
                  • 1149

                  #9
                  Hallo Wolfgang,

                  fantastisch, vielen dank für die schnelle Hilfe!

                  LG Benjamin

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