Quelle bzw. Art des Textes: Akte
Jahr, aus dem der Text stammt: ~1788
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Dommershausen
Namen um die es sich handeln sollte:
Jahr, aus dem der Text stammt: ~1788
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Dommershausen
Namen um die es sich handeln sollte:
Guten Abend allerseits,
ich versuche mich gerade mal wieder an der Transkription einiger Akten aus dem Archiv und würde mich über eure Hilfe sehr freuen, da ich nicht 100% alles entziffern kann.
Ich lese:
-Seite 1-
Nr. 26
Johannes Wickert von Dommershausen Mairie Brodenbach
Bürger ?fel des Schim? und Mo? Departement zu Coblenz
Mein nunmehr verstorbener Vatter Wilhelm Wickert
von Dommershausen war bei Lebzeiten von einem
Hofguth, welches dem ehemaligen Graf Metternich
zu gestanden, dermahlen? aber als Domainen
erkläret, lange Jahre Erbbeständer, und weil der
selbe schon damals von selbst an erkannt hat, dass
eben besagtes Hofguth in einer schlechten La-
ge und ein besonderen guten ? und best-
? in Stand sey, so hat ? Gemeindekammer
? noch bey Lebzeiten und mit vollwart?
und Einverständnis des Graf Metternichs ?
bey liegenden unter dem 22. November 1788 hinter-
laßenen Erklärung verordnet, dass aus oben ange-
führten Beweggründen besagte Hofguthes nach seinem
Todt in zwey gleiche Theil vertheilet, fort? des Ältesten
und zweitältesten Sohn diesen Guthes bau? besor-
gen sollten, die nathürlich Folge davon ist, womit
die schlechte ? desto besser Gebauet,
gebesseret und erträglicher gemacht werden
möchten. Mein ältester Bruder
- Seite 2 –
Jacob Wickert hat sich nach dem Todt unseres
gemeindsammen Vaters bereits einige Jahr
eigenmächtig des Hofguths allein theil?
Gemacht, weil der zweite Bruder schwach-
sinnig und zum Feldbau gänzlich außer
Stande gesetzt ist; gleich? nun der zweite
Bruder zu dem Feldbau außer Stand gesetzt
ist, und die Erklärung meines Vatters sowohl
als des ehemaligen Graf Metternichs durch die
Unfähigkeit meines zweiten Bruders nicht gehin-
dert werden kann, so ist es in der nathürlichen
Folg, dass ich als dritter Bruder auf selben
Hofguth gerechten Anspruch machen darf.
Ich bitte sie bys ? inständigst in die
halbschied? des Hofguths nach des vätterlicher
Erklärung statt meines mangelhaften Bruders
einzuweisen, fort? den neusten? Bruder ?
Abberttung? des selben Hofguths zu ver-
mögen.
Johannes Wickert
Ganz herzlichen Dank im Voraus!
LG Benjamin
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