Gerichtsdokument von 1862

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  • rme
    Benutzer
    • 27.02.2022
    • 5

    [ungelöst] Gerichtsdokument von 1862


    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsdokument
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1862
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Zielenzig, Ost-Brandenburg/ heute Sulencin (Polen)
    Namen um die es sich handeln sollte: Ebert oder Dohrmann


    Liebe Helfer,

    während ich weite Zweige meiner Ahnentafel bereits offenlegen konnte, scheitere ich ausgerechnet bei meinen Namensgebenden Vorfahren, der Familie Ebert, aus Zielenzig.

    Ich komme lediglich auf meinen Urgroßvater Karl Ebert (*1903)

    Da dieser Teil der Familie heimatvertrieben wurde existieren kaum Unterlagen. Ein vor vielen Jahren verstorbener Onkel überließ mir eine Tüte mit den letzten Familienunterlagen.

    Auf dieser Basis konnte ich einen Gutteil meiner Ahnen der Familie Dohrmann entdecken und kann diese nun bis ins frühe 18. Jahrhundert verfolgen.

    Der beigefügte Text ist meine letzte Quelle, in der ich auf einen Namen aus der Familie Ebert stoßen könnte.

    Ich wäre daher dankbar, wenn jemand diesen Text lesen und auf den Namen "Ebert" hin überprüfen könnte. Vielleicht findet sich ja ein Vorname oder ein Geburtsort, mittels dem ich weiterarbeiten könnte.

    Danke im Voraus an alle, die sich daran versuchen.



    Herzliche Grüße

    Michael
  • LutzM
    Erfahrener Benutzer
    • 22.02.2019
    • 3125

    #2
    Also ich hab es nur überflogen, aber einen Ebert kann ich nicht entdecken. Es geht um einen Vergleich zw. zwei Tuchmachermeistern, Hermann Horn & Wilhelm Weistner o.s.ä. Irgendwelche Gartensachen, bzw. Fensterladen
    Lieben Gruß

    Lutz

    --------------
    mein Stammbaum
    suche Eising * um 1880 aus/bei Creuzburg/Ostpreußen, sowie (August & Hellmut) Wegner und (Friederike) Lampe * um 1840 aus/bei Kleinzerlang/Prignitz

    Kommentar

    • rme
      Benutzer
      • 27.02.2022
      • 5

      #3
      Oh weh, das ist mehr als bedauerlich. Ich hatte Hoffnung, dass das relevant sei.

      Ich vermute, dass es dann als Präzedenzfall bei den anderen Gerichtsakten beilag.

      Trotzdem ganz herzlichen Dank für deine Hilfe, Lutz.

      Kommentar

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