Gerichtsakte fortlaufend

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  • Hencker
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2010
    • 306

    [gelöst] Gerichtsakte fortlaufend

    Habe mal wieder etwas für die Profis.

    Die Schrift wird von mal zu mal schlechter

    Vielen Dank

    Nico
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Hencker; 08.04.2010, 00:03.
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  • niederrheinbaum
    Gesperrt
    • 24.03.2008
    • 2567

    #2
    Hallo, Nico!

    Mal versuchen....

    3 T.A.S.

    Uns ist unterm 20. Juny d. J. conncis(?)tirt worden, über eine
    unterm 5. ejusd. bei EER. eingegangene, uns abschriftlich mitge-
    theilte Umstellung des Tischleramtes, betr. die Bestätigung
    einer in dem genannten Amte rücksichtig der Lehrburschen ge-
    troffenen Anordnung, zu berichten. Wir geben diesen Be-
    richt dahin ab.
    Daß Tischleramt hat ohne Vorrichten u. Genehmigung des Gewetts
    einen Amtsbeschluß gefaßt, wodurch es
    denjenigen Lehrburschen, deren Lehrcontract zur be-
    endigten Lehrzeit, sei es nach freiwilliger Uebereinkunft
    mit ihren Meistern oder aber durch richterliche Entscheidung
    aufgehoben ist, nicht gestattet sein soll, nach freier Wahl
    bei einem anderen hies. Meister zur Vollendung ihrer Lehrzeit
    in die Lehre zu gehen, vielmehr ein solcher Bursche verpflichtet
    sein soll bei demjenigen Meister einzutreten, welcher ihn
    auf desfalsige nach einen bestimmten Reihefolge gesche-
    hene Anfrage v. S. des Amtes annehmen will.
    Von diesem Beschlusse wurde das Gewett allererst im
    Frühjahr d. J. dadurch in Kenntniß gesetzt, daß der Tischler-
    meister Hencke, welche auf Vermittelung des Gewetts
    seinen Lehrburschen Meyer freiwillig entlassen u. darin
    consentirt hatte, daß derselbe bei einem anderen hies.
    Meister auslerne, er verweigerte dem Burschen einen
    andern Entlassungsschein zu ertheilen als dahin lautend, daß
    der Bursche sich bei dem Amte wegen seiner Unterbringung
    bei einem andern Meister zu melden habe. Auf desfal-
    sige mündliche Beschwerde des Burschen ließ das Gewett
    dem Tischler Henke per ministrum den Beschluss zu-
    gehen, daß er ihm den Entlassungsschein unbedingt zu ertheilen
    habe. Hiergegen repräsentirt Hencke unter
    Berufung auf jenen Amtsbeschluß unterm
    20. May d. J. schriftlich, worauf ihm unterm 25. ejusd.
    das der Vorstellung des Amtes beigelegte
    dahin gehende Responsum:
    "daß er, da er einmal in die Entlassung seines
    Burschen Meyer, so dann auch darin, daß derselbe
    bei einem andern hies. Meister auslerne, ge-

    Viele Grüße, Ina


    Anmerkung: Danke für die nette PN!
    Eine weitere Seite - jou.

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11862

      #3
      Betrifft 1. Zeile:

      Uns ist unterm 20. Juny d. J. commitirt [= aufgetragen] worden, über eine
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

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