1800 Ein Amtsschreiben

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 2360

    [gelöst] 1800 Ein Amtsschreiben

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Amt Hain/Großenhain
    Namen um die es sich handeln sollte:

    An
    den Beamten zu Hayn
    Ref.Herr H...Rath Dr. Hübel


    Dr.l.g. Wir haben aus eurem unterthänig-
    sten Berichte vom 14. Novembr ....
    Jahres ...., wie Christiane Dorothea ver
    wittbet gewesene Schefflerin, izt verehelichte
    Jäkhelin, unter Beytritt ihres Ehemannes, und
    Annullierung des, in ihrer Minderjährigkeit
    von ihrem damaligen Vormunde, mit ihrer un-
    mündigen Tochter, Christianen Carolinen
    Schefflerin, Vormunde, der letzteren Erziehung
    halber, abgeschloßene Vergleich gebothen
    und ward ihr diesenhalb... Und tra
    gen Wir ....Su.., quod praeteritum
    sud... Gedanken... jedoch, ihr
    wollet pro futuro zwischen den Jagkelinschen
    Eheleuten und dem Vormunde benannter Un-
    mündiger, wegeneines billigmäßigen ..-
    Geldes für dieselbe, ein Abkommen ..
    ..., in deßen Entstehung aber, wegen an-
    derweitiger Unterbringung und Verpflegung
    ...meldeter Minorenner, den Capiti XII des
    ...10.Octbr. 1782 ... aallgemeiner
    Vormundschafts-Ordnung gemäß Verfügung
    .... .... nebst Zurücksendung 1.Stück
    ... sub. No. 1384a p.und p. Daten .....
    ten am 27. Mart. 1800


    Ich bitte um Korrektur und Ergänzung.
    Danke sehr
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Balle; 20.02.2022, 15:28.
    Lieber Gruß
    Manfred
  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2678

    #2
    Hallo Balle,

    etwas noch:

    An
    den Beamten zu Hayn
    Ref.Herr H...Rath Dr. Hübel


    Dr.l.g. Wir haben aus eurem unterthänig-
    sten Berichte vom 14. Novembr letzverwichenen
    Jahres ersehen, wie Christiane Dorothea ver
    wittbet gewesene Schefflerin, izt verehelichte
    hkelin, unter Beytritt ihres Ehemannes, und
    Annullierung des, in ihrer Minderjährigkeit
    von ihrem damaligen Vormunde, mit ihrer un-
    mündigen Tochter, Christianen Carolinen
    Schefflerin, Vormunde, der letzteren Erziehung
    halber, abgeschloßene Vergleich gebothen
    und ward ihr dieserhalb angezeiget Nun tra
    gen Wir sothanem? Sucher?, quod praeteritum
    zudesteriren Gedenken begehren jedoch, ihr
    wollet pro futuro zwischen den Jähkelischen
    Eheleuten und dem Vormunde benannter Un-
    mündiger, wegen eines billigmäßigen Zieh-
    Geldes für dieselbe, ein Abkommen zutreffen
    suchen, in deßen Entstehung aber, wegen an-
    derweiter Unterbringung und Verpflegung
    nurbemeldeter Minorenner, den Capiti XII des
    unterm 10.Octbr. 1782 emanirter allgemeiner
    Vormundschafts-Ordnung gemäße Verfügung
    treffen. Mochtens? euch? nebst Zurücksendung 1.Stück
    Acten sub. No. 1384a p.und p. Datum Dres-
    den am 27. Mart. 1800
    Zuletzt geändert von Balthasar70; 20.02.2022, 17:06.
    Gruß Balthasar70

    Kommentar

    • Balle
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2017
      • 2360

      #3
      Ich danke Dir.
      Lieber Gruß
      Manfred

      Kommentar

      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 3973

        #4
        Dr.l.g. Wir haben aus eurem unterthänig-
        sten Berichte vom 14. Novembr letzverwichenen
        Jahres ersehen, wie Christiane Dorothea ver
        wittbet gewesene Schefflerin, izt verehelichte
        hkelin, unter Beytritt ihres Ehemannes, um
        Annullierung des, in ihrer Minderjährigkeit
        von ihrem damaligen Vormunde, mit ihrer un-
        mündigen Tochter, Christianen Carolinen
        Schefflerin, Vormunde, der letzteren Erziehung
        halber, abgeschloßenen Vergleichs gebethen
        und was ihr dieserhalb angezeiget Nun tra
        gen Wir sothanem Suchen, quoad praeteritum
        zu deferiren Bedenken begehren jedoch, ihr
        wollet pro futuro zwischen den Jähkelischen
        Eheleuten und dem Vormunde benannter Un-
        mündigen, wegen eines billigmäßigen Zieh-
        Geldes für dieselbe, ein Abkommen zutreffen
        suchen, in deßen Entstehung aber, wegen an-
        derweiter Unterbringung und Verpflegung
        nurbemeldeter Minorenner, dem Capiti XII der
        unterm 10.Octbr. 1782 emanirten allgemeinen
        Vormundschafts-Ordnung gemäße Verfügung
        treffen. Mochtens? euch? nebst Zurücksendung 1.Stück
        Acten sub. No. 1384a p.und p. Datum Dres-
        den am 27. Mart. 1800


        VG
        mawoi
        Zuletzt geändert von mawoi; 21.02.2022, 14:06.

        Kommentar

        • Balle
          Erfahrener Benutzer
          • 22.11.2017
          • 2360

          #5
          Danke für die Ergänzungen
          Lieber Gruß
          Manfred

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