Quelle bzw. Art des Textes: Urkunde einer Gültverschreibung
Jahr, aus dem der Text stammt: 1679
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schwarzach, Rheinmünster
Namen um die es sich handeln sollte: Hans Reinfried (der Jüngere)
Jahr, aus dem der Text stammt: 1679
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schwarzach, Rheinmünster
Namen um die es sich handeln sollte: Hans Reinfried (der Jüngere)
Hallo liebes Forum,
Ich beschäftige mich derzeit etwas eingehender mit meinen Rheinfried Ahnen, da die Datenlage von Schwarzach und interessanterweise insbesondere dieser Familie besonders gut ist. So konnte ich auch diese Urkunde ausfindig machen, bei der es sich offenbar sich hier um eine Gültverschreibung "gegen" das Kloster Schwarzach handelt.
Dieses Dokument, ist bislang mit Abstand das umfangreichste was ich zu entziffern hatte, deswegen bin ich mir jetzt auch nicht so recht sicher ob ich es in mehrere Themen unterteilen soll; Anregungen sind also willkommen.
Ich bin beim Transkripieren leider ziemlich schnell an meine Grenzen gestoßen, und was mich besonders frustriert hat, ist das erste Wort der zweiten Zeile (wahrsch. ein Bindewort aber bestimmt kein "und"). Dieses kommt so oft im Text vor, ich komme aber einfach nicht drauf was es ist. Deswegen wollte ich jetzt als erstes einmal die erste Seite vervollständigen, bevor ich mit Entzifferungsversuchen der nächsten Seiten beginne, denn ich bin mir relativ sicher, dass sich einige Wörter die ich nicht lesen kann immer wieder wiederholen.
Hier einmal mein Leseversuch, er wird aber wahrscheinlich nicht wirklich eine Hilfe sein:
1679
Ich Hannß Reinfridt der Jüng[ere] Bürger
Unndt Ihnwohner zue Schwarzach, unndt mit Ihme
Ich Eva sein eheliche Hausfrau Bekhennen
Offent: unndt thuen kundt all unndt Jeder
mäniglichen hiemit dißem Brieff , daß wür umb
Scheinbaren unßers Besseren Nutzens, unndt ahn [-]
gelegener Nothurft willen eines stethen unnd
vösten Kauffs verkaufft unndt zue Kauffen gegeben
haben, geben auch hiemit wissendt unndt wohl
bedächtlichen zue kauffen dem hochlöbl: GottesHauß
Schwarzach Benantlichen sieben Gulden Fünff
Schilling, jeden derselben Zue fünffzehen Batzen,
oder Sechzig Creutzer guether genehmmer gang-
bahrer Reichs und Marggr: Bad. Landts-
Wehrung gerechnet, Rechts Jährlichen, Zünsses unndt
Gelts für unndt umb Ein Hundert Fünffzig
Gulden, daran wür von Hochermelten, Gottes
Hauß, dermaligen Schaffneren Herrn Johann
Friderich Sommervogel Pars, empfangen haben
Ein Hundert Zwantzig Vier gulden, den rest aber
in obiges Gottes Hauß, nach unndt nach rechtmässig
schuldig worden, ?eß auch also umb (?) solce 150.f.
schuldig …; B… ?undt …
… für … ?undt … …, b…hetr
Sieben Gulden fünf schilling … ene (?) füro sain
zelln Joche ?undt … jeden Joches B… allweeg (?)
z… Joannis Bap… Anno 1680. …mahls
z…gendt … tag war oder darnach, ohne …zeg
Hier nochmal der Link zum Eintrag im Landesarchiv: https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs2...creenhoehe=860
Ich bin über jede noch so kleine Hilfe wirklich dankbar, und schätze sie sehr!
Liebe Grüße,
Sebastian
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