Gerichtsbuch Tetschen von 1604

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  • AvG
    Benutzer
    • 30.12.2021
    • 14

    [gelöst] Gerichtsbuch Tetschen von 1604

    Quelle bzw. Art des Textes: http://vademecum.soalitomerice.cz/va...37935c9e935ac2 Der Text geht auf der nächsten Seite des Buches weiter !!
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1604/1605
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Tetschen (Decin)
    Namen um die es sich handeln sollte: Georg Beutel, Philip Jöstel und Matthias Beyer


    Tetschen

    Gregor Beuttel dem Jüngern, Philip Jöstel, …. Matthes Beyer belangende

    Gregor Beuttel hat …........., Philip Jöstel und Matthes Beyer ….. zu ehner …....
    geschlagen, welche sich gewehret, er hat aber Beutell Philip Jöstel mit …. Bauer...
    samt …... Kopf geschlagen, da die …..........., Philip Jöstel, Georg Beutel wird
    geschlagen, ist an ….... worden, das ehr zu ihme ….... hinauf gelauffen, und ihn als
    wieder geschlagen, als hat..........
    (weil sich Jöstell …..., das er sich nach zur
    Zeit mit Beutel´n nicht vertragen kann(?)
    …... ehr heill (?) wurde) in ….....
    …....... , ….... aber mittlerweil mit
    wortten und …...... friedlich
    …... , der ….... , der …... nicht …... , …. zu Außtrag
    der ….. , der …... soll dann
    ….... 20 …....... vorfallen …....
    Matthes Beyer aber belanggrunde (?) , Ist
    Beutel in ernst bei …..... hoher
    Straff auferlegt worden, Ihn ferner (?)
    mit …...... nicht zu beleidig, …....
    ….... ….......... Straf der
    20 …... auch ….....

    Vortragk ….........

    Sälche ….. hat der Herr B. Des 31.
    Januar des 1605 jahres dahin erörtert
    das Beutell Philip Jöstel sein …. gelegt
    …...... wird …....... , …... nach ….
    Jöstel, Gregor Beutel in daß …... …
    …........ halbes, …............................ ,
    und aber nicht …...... , so hat der Herr
    S.B. Beides mit einander …............ ,
    und hat ihnen Jöstel …............... mit Handt
    …....................... , …............................
    …................ auf ihn , …... friedlich …....
    mit wortten und ….... , der …......
    …...... ….... B.5 ….................



    Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 4049

    #2
    Tetzschenn

    Gregor Beutteln dem Jüngern, Philip
    Jöstelen und Matthes Beyer be-
    langend

    Gregor Beuttell hat beim vollen trunck
    bey dem Lahmen Kitziger, Philip Jöstel und
    Matthes Beyer Ursach zu ihnen seiende? ge
    schlagen, welche sich gewehret, es hat aber
    Beutell Philip Jöstelen mit einem Banckbein
    hart ufn Kopf geschlagen, das er vor todt ge-
    legen, weil aber, da die Sache schon verglichen
    gewesen, Philip Jöstel, Gregor Beutel wied ge-
    schlagen, ist er verursachet worden, das ehr
    zu ihme ufn Boden hinauf gelauffen, und ihn also
    wieder geschlagen, Als hat der Herr die Sache




    VG
    mawoi
    Zuletzt geändert von mawoi; 31.12.2021, 18:57.

    Kommentar

    • LutzM
      Erfahrener Benutzer
      • 22.02.2019
      • 3206

      #3
      Kleiner Hinweis: Bitte immer die Zeilenumbrüche mit eingeben, so wird es wesentlich übersichtlicher. Danke!
      Lieben Gruß

      Lutz

      --------------
      mein Stammbaum
      suche Eising * um 1880 aus/bei Creuzburg/Ostpreußen, sowie (August & Hellmut) Wegner und (Friederike) Lampe * um 1840 aus/bei Kleinzerlang/Prignitz

      Kommentar

      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 4049

        #4
        (weil sich Jöstell erkleret, das er sich noch zur
        Zeit mit Beuteln nicht vertragen könne
        bis ehr heill wurde) in Anstandt verblei-
        ben laßen. Sollte aber mittlerweil mit
        wortten und werken kehr? ein und fried-
        lich leben, die Sache nicht eifer, bis zu Auß-
        trag der sache , der Ubertretter soll dem
        Herrn 20 Sgr verfallen sein
        Matthes Beyer aber belangend, ist
        Beuteln in recht bei Vermeidung hoher
        Straff auferlegt worden, Ihn ferner
        mit schmehwortten nicht zu beleidig, auch
        sollen sie unter obbemelter Straf der
        20 Sgr auch verbunden sein.

        Vertragk ….........

        Solche Sache hat der Herr S G den 31.
        January des 1605 jahres dahin geörtert
        das Beutell Philip Jöstel sein Außgelegt
        …......gelt wird geben sollen , auch nach dem
        Jöstell, Gregor Beuteln in deß beim trunk
        etliche Kühe halber, so er ihm von der Vihe-
        weide wegbeführen sollen, an ehr gehalten
        und aber nicht erwiesen , so hat der Herr
        S.G. Beides mit einander aufgehoben,
        und hat ihm Jöstell solches Alles mit Handt
        und mundt abgebethen, wiße nichts, da
        alles guets auf ihn solle friedlich leben
        mit wortten und werken, der eiferer
        soll dem Herrn SG 5 Sgr straf geben.


        VG
        mawoi
        Zuletzt geändert von mawoi; 31.12.2021, 19:05.

        Kommentar

        • M_Nagel
          Erfahrener Benutzer
          • 13.10.2020
          • 2113

          #5
          Sollen aber mitler weill mit
          wortten und wercken kegen einand[er] fried-
          lich leben, die Sache nicht eifern, bies zu Auß-
          trag der sachen, der Ubertretter sol dem
          Herren 20 Sg. Poen vorfallen sein
          Zuletzt geändert von M_Nagel; 01.01.2022, 01:35.
          Schöne Grüße
          Michael

          Kommentar

          • Zita
            Moderator
            • 08.12.2013
            • 6842

            #6
            Hallo AvG,

            Matthes Beyer Ursach zu ihnen suchende ge-

            Vortragk solicher Sachen

            Arztgelt wird geben sollen , auch nach dem

            LG Zita

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            • AvG
              Benutzer
              • 30.12.2021
              • 14

              #7
              Vielen Dank an alle Helfer. Ich hätte das alleine nicht hinbekommen. Ich bin schon froh, dass ich mich langsam in die Sütterlin- und Kurrentschrift einlese. Dieses "alte" Amtsdeutsch bereitet mir noch große Probleme, da sich viele Wörter nicht selbst erklären, da sie mittlerweile nicht mehr im Gebrauch sind, bzw. anders gesprochen werden.

              DANKE

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