Nachlaßsache 1823 Blatt 11/ I

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 3372

    [gelöst] Nachlaßsache 1823 Blatt 11/ I

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1823
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Amt Hain (Großenhain)
    Namen um die es sich handeln sollte:



    ter Andreas Gotthelf Preßbrich auch schon
    längst verstorben ist.
    Was nun das ...... Schefflers ....
    ..............................
    .... betrifft so hat denselben sich aller
    dings far 49 Vol. Sch.diesenhalb von uns
    genanntes, allein es war aber so ....
    möglich als ..... sich mit ihm darüber
    in ........................... einzu
    laßen sondern zu ..... lediglich
    mit seinem gewesenen ......
    deren und seinen Geschwistern ....
    zu thun und muß als .....allhier
    in loco Judicii einen Bevollmächtigten
    bestellen .........................
    termin .....und .....zu .........
    ...gungen.., die von ihmüber die
    väterliche Erbschaftsmaße angegebenen
    .... über .... die .....eben
    falls .........binnen der und ....
    ..... bestimmten 8.tägigen Frist ...
    .........werden können besonders
    da der nur ein ......ist, und denen
    ................................
    Ich bitte erneut um Korrektur und Ergänzung.
    Danke sehr.
    Angehängte Dateien
    Lieber Gruß
    Manfred
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 4049

    #2
    ter Andreas Gotthelf Preßbrich auch schon
    längst verstorben ist.
    Was nun des Berliner Schefflers ein-
    gereichte allerunterthänigste Beschwer-
    de betrifft so hat derselbe sich aller-
    dings far 49 Vol. Sch.dieserhalb an uns
    gewendet, allein es war eben so ohn-
    möglich als zwecklos sich mit ihm darüber
    in weitläuftigte Correspondenz einzu-
    laßen sondern er hat es lediglich
    mit seinen gewesenen Alters Vormün-
    deren und seinen Geschwistern hierunter
    zu thun und muß als Ausländer allhier
    in loco Judicii einen Gevollmächtigten
    bestellen, der seine erbschaftlichen Gerecht-
    same besorgt und an ihn zu erlassende Aus-
    fertigungen annimmt, die von ihm über die
    väterliche Erbschaftsmaße angegebenen
    Zeugen aber , wovon die Kleinpautin? eben-
    falls verstorben ist binnen der uns aller-
    gnädigst bestimmten 8.tägigen Frist aber
    nicht abgehört werden können, besonders
    da der mir ein Ausländer ist, und deren
    einseitige Abhörungen recht schwerlich


    VG
    mawoi
    Zuletzt geändert von mawoi; 21.12.2021, 12:59.

    Kommentar

    • Balle
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2017
      • 3372

      #3
      danke
      Lieber Gruß
      Manfred

      Kommentar

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