Eintrag aus Klageakte

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  • Erich82
    Erfahrener Benutzer
    • 08.03.2011
    • 785

    [ungelöst] Eintrag aus Klageakte

    Quelle bzw. Art des Textes: Klageakte
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1665
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Beckendorf
    Namen um die es sich handeln sollte: Hans Peine


    Der beigefügte Anhang stammt aus einer Klageakte aus dem Jahr 1665, Gemeinde Beckendorf gegen das Kloster Meyendorf.

    Darin werden einige Zeugen beschrieben, unter anderem ein Hans Peine (rechte Seite)

    Was steht unter den 4 Punkten zu Hans Peine? Das wäre für mich von größter Bedeutung

    Vielen Dank für Eure Unterstützung!!!

    Einen schönen zweiten Advent wünscht
    Erich
    Angehängte Dateien
  • Su1963
    Erfahrener Benutzer
    • 08.01.2021
    • 1247

    #2
    Hallo Erich,
    hier mal ein Anfang - einige Fragezeichen und Lücken bleiben allerdings und der Sinn erschließt sich mir leider auch nicht wirklich:



    ad 1: Saget er sey drey undt ?fünfzigs Jahr alt, seine
    Eltern undt Großeltern hatten hier zu ?Bäkendorf
    gewohnet, ?.. sey hir ?gezogen undt gebohren.


    ad 2: Affirmet, könte es mit gutem Gewißen ?....
    daß Erß nicht anderß von seinen Eltern
    undt Großeltern gehöret undt nicht anderß
    gedenken könte.


    ad 3: Affirmet, ?Hauß nicht anderst ?gehöret, auch
    nicht ?.........., daß ?.........Streit oder
    Pfandung soll vergangen sein


    ad 4: Hatte sein Lebtage nicht ?gehöret, da Er ?doch
    Ein Knabe oder junger gewessen undt mit
    ?Pferden alda gelegen, daß Streit ?.....
    ?vergangen, Mehr wüßte Er nicht,


    Gruß, Susanna

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4046

      #3
      Hallo,
      noch ein paar Kleinigkeiten:


      ad 1: Saget er sey drey undt fünfzigs Jahr alt, seine
      Eltern undt Großeltern hatten hier zu Bäkendorf
      gewohnet, er sey hir gezogen undt gebohren.


      ad 2: Affirmat, könte es mit gutem Gewißen rehden,
      daß Erß nicht anderß von seinen Eltern
      undt Großeltern gehöret undt nicht anderß
      gedenken könte.


      ad 3: Affirmat, Habß nicht anderst gehöret, auch
      nicht vernommen, daß etwa Streit oder
      Pfandung soll vorgangen sein


      ad 4: Hatte sein Lebtage nicht gehöret, da Er doch
      Ein Knabe oder junge gewehsen undt mit
      Pferden alda gelegen, daß Streit wehre
      vorgangen, Mehr wüßte Er nicht,


      VG
      mawoi


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