Quelle bzw. Art des Textes: Urkunde
Jahr, aus dem der Text stammt: 1698
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Weetzen bei Ronnenberg
Namen um die es sich handeln sollte: Flebbe, Schildt
Jahr, aus dem der Text stammt: 1698
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Weetzen bei Ronnenberg
Namen um die es sich handeln sollte: Flebbe, Schildt
Liebe Lese-Profis,
Ich bin zur Zeit damit beschäftigt ein paar Texte für jemanden zu transkribieren. Den Größten Teil des mir gerade vorliegenden Textes konnte ich auch entschlüsseln. Bei einzelnen Stellen benötige ich allerdings eure Erfahrung.
Ich bitte um Ergänzung der fehlenden Begriffe, aber gerne auch um Verbesserung, falls ich mich irgendwo vertan habe.
Vielen Dank und bleibt gesund!
Jenny
Weetzen 1698
Flebbe
Wier Leve von Lenthe Domma JohannWitte Amtmann, des Stiffts und Klosters
Wennigsen, vor Uns und Unsern Nachkommen
Cuferkünden und bekennen, daß demnach Fran[tz]
Schildt, Wennigser KlosterMeyer zu Weetzen
verstorben, hier bewogen;/ vors ehrste, und
biß solange Einer von deßen nachgelaßenen
beyden kleinsten Söhnen, erwachsen und den
Hofe selbst vor zu stehen Vermag:/ Heinrich
Flebben von dareinstet gedagten Frantz Schildes [n.l.]
weise vom Kloster bisher eingehabten Meyer
Hof im besagten Weetzen nebst zu behöriger Brahe
Huete, auch aller übrigen Landerey und Wiesen
______, zusambt aller gerechtigkeith in Holtz
felde, Huet, Trifften und Wiesen, auch ander
dazugehorigen pertinentus nichts auf verschieden
gleich wie derselbe seye Anteceshor Sehl. und
deßen Vorfahren eingehabt und gebraucht, hier
wiederumb einzuthun; Also das er in solcher
Zeith denselben, in guter Aussicht, arth, _____
und Verbeßerung halten, und nach Segen besten
nützen, gebrauchen soll, und mag, Er soll aber
daß geringste ohn des Klosters Verbr______ an
sonderbahren Consens, davon nicht versetzen, ver
______ oder sonsten ander gestalt abalieru[m]
und in fremde Hände kommen laße. Dageg[en]
hatt sich gedagter, Heinrich Flebbe, verobligert
und verpflichtet, dem Kloster alle Jahr so
lange Er Posheshor des Klosters, zwischen Nic
Und Martini 9 Mltr: 2 H Rocken, 9 Mltr: 2 H. Ger[ste]*
9 Mltr: 2 H. _________ reinen Marck gebigen
Korn, nebst 20 Körtlingen*, 8te Hüner 8te ____
____;/ auch zugehöriger und verlangender Zeit
einen Tagk Gersten Zumehr, und einen halben
Tagk mitt einem Span Zupflügen, und ____
er sonsten alten herkommen nach Zuthun
und Zugeben schulden ist, allmahl zu rechter
Zeith willig und gerne Zuthun und Zugeben
sich auch ______ gegen mehrbesagtes Kloster und
deßen Vorsteher, wir einen getreuen und
Gehorsahmen Zeißman, und Colon
woll anstehet, oblieget und gebührt, zu
Verhalten, welches er auch Stipulate manu
angehabt. Wan er nun solches alles zu
Rechter Zeith geben und leisten , sich auch
daneben gebührlich verhalten wirdt, soll
dieses Kloster gehalten und verbunden seyn
Ihm bey dieser verschriebenen Meyerstelle
so lange, biß einer von mehrgedagten Frantz
Schildes nachgelaßenen, beyden kleinsten Söhnen
erwachsen, und den Hof selbst anzunehmen
gewillet, gegen andrer voreinigliche ____
und zusprache, der rechten, gemäß, zu
schützen und zuvertreten. Deßen
Zumehrer Uhrkund haben Wier abbemeldete,
Diesen Meyerbrief mitt des Klosters große
_______, Verordneter maße befestigt
Und eigenhandig unterschrieben so ge-
Schehen Wennigsen d. 25t 8br: 1698:
Johann Witte pt:
Ambtman daselbst.
* Anmerkung:
-> Mltr. = Malter (Hohlmaß für Schüttgut)
-> H. = Himpten (Hohlmaß für Getreide)
-> Körtling = niedersächsische Münze, ursprünglich in Göttingen geprägt
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