Quelle bzw. Art des Textes: Kaufbrief
Jahr, aus dem der Text stammt: 1803
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Oberpfalz
Jahr, aus dem der Text stammt: 1803
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Oberpfalz
Hallo,
bitte korrekturlesen bzw. ergänzen,
mein Versuch:
Waß die erloschene gerichts und thei-
lungs gebühren anbelangt, muß
solche der Kaufer Ott eben bestreithen,
welche Ihre aber in lezterin Nachläßen
wieder zuguten gehen, und in h
zu .
Übrigens wird noch vestgesetzt
und bemerkt , daß die Wittib Ka-
tharina Sailerin als mit ??käuferin
einen Kindsdstheil erhalten, und
dieser wiederholte Käufer Ott
Lebens Längl. dem Holz und Licht-
freyen Winkel in der Stubn
auch derer Haabschaft in denen
jenigen orten wo sich solches der-
malen befinde und ihre
Bettstatt in der Stube aufzuschlagen
gestatten muß, und im fall
diese zum ausziehen genöthigt
wurde - oder Usach hätte, auch ihr
jährl. 4 fl Winkelgeld zugewiesen
wären.
Auf diese Art wurde sämtl. einig
Bezeügte dere volle zu
heit Bothen um ausfertigung
der Bei , und unterschrieben
sich gegenwerthig, eigenhändig
Actum et supra
Käufer
Georg Ott
Verkäufer
Fried?? Sailer
Michl Stieder (Schieder)
Jacob Fischer
Johannes Ber und
Wilhelm Lxx (abk. von Lindenfels?) als gezeuge?
mit bestem Dank im Voraus
kornmandl
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