Gebührenaufstellung

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  • kornmandl
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2009
    • 534

    [gelöst] Gebührenaufstellung

    Quelle bzw. Art des Textes: Kaufbrief
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1803
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Oberpfalz


    Hallo,
    bitte korrekturlesen und ergänzen,
    hier mein Versuch:

    Jura- und Gebühren
    Obschon dieses ein Kindes Kauf und das Haus ein merklichs mehrers werth
    ist, so wird es doch gnädig herrschaftl. dabey belassen und zum
    Handlohn nur bey ?immt genommen.

    In gleichen auch, anstatt der Vorhandinen
    tragende ????, für das beste Haupt oben
    und in Geld gefordert

    Briefsgebüh...schen
    Dein Judicio fertigungsgebühr für beide Briefe
    von hundert a ............ macht
    Siegelgeld
    pro protocoll
    pro maudo
    dem gerichtsdiener a 10 Xr von hundert
    SiegelPappier


    mit bestem Dank im Voraus
    kornmandl
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von kornmandl; 11.03.2010, 14:43.
    Es gibt keine dummen Fragen - es gibt nur dumme Antworten!
  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2630

    #2
    Hallo kornmandl!

    Ich versuche einige Ergänzungen:

    Jura- und Gebühren
    Obschon dieses ein Kindes Kauf und das Haus ein merklichs mehrers werth
    ist, so wird es doch gnädig herrschaftl. dabey belassen und zum
    Handlohn nur bestimmt genommen.

    In gleichen auch, anstatt der Vorhandenen
    tragenden Kühe, für das beste Haupt eben
    nur in Geld gefordert

    Briefsgebührnißen
    Dem Judicio fertigungsgebühr für beide Briefe
    von hundert à 1 fl. - macht
    Siegelgeld
    pro protocoll
    pro maudo
    dem gerichtsdiener a 10 Xr von hundert
    SiegelPappier


    Schöne Grüße
    Karin

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4847

      #3
      Ein Schwierigkeit ergibt sich für mich noch:

      pro maudo - was soll das heißen?

      vielleicht: pro mando

      mandare = beauftragen, bevollmächtigen; mando - ich bevollmächtige

      Könnte es sein: für das Bevollmächtigungszeichen, wörtlich: für das "ich bevollmächtige" des Gerichtsherrn ..?

      Nur ein Vorschlag. Sicher wissen andere besser Bescheid.
      Nur mit maudo kann ich nichts anfangen, deshalb habe ich weiter gesponnen.

      Gruß Konrad

      Kommentar

      • kornmandl
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2009
        • 534

        #4
        Danke Karin, danke Konrad.
        Ich setz auf gelöst, maudo oder mando
        spielt für mich keine Rolle.
        Gruß aus dem Steinwald
        kornamndl
        Es gibt keine dummen Fragen - es gibt nur dumme Antworten!

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