1864 Testament Amt Lehe Lesehilfe erbeten Teil 2

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 3371

    [gelöst] 1864 Testament Amt Lehe Lesehilfe erbeten Teil 2

    Quelle bzw. Art des Textes: Testament
    Jahr, aus dem der Text stammt:1864
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Debstedt
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Diese Schrift kann ich wirklich sehr schlecht lesen.
    Ich versuche mich mal an Seite 3


    Wir setze unsere
    Tochter
    Margaretha
    ....Greta
    von Döhlen....
    ...............
    ...............
    in diesem Hause von..
    .................
    geborene.......
    ...................
    ....und.......
    zu ........
    Sie........
    ....gesammten
    ...........
    ....und......
    ............
    .....aus.......
    Eigenthum.....
    ....,.....
    .....,.....
    .....und
    die.......


    Viel ist mir wirklich nicht dazu eingefallen, daher bitte ich um eure Hilfe.
    Angehängte Dateien
    Lieber Gruß
    Manfred
  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2956

    #2
    Hallo,
    was ich noch lesen kann:

    Wir setzen unsere
    Tochter
    Margaretha
    oder richtiger Greta
    von Döhlen so-
    wie
    noch die jun-
    gen Kinder welche

    in dieser unserer
    Ehe noch werden
    geborene werden,
    zu unseren einzi-
    gen
    und alleini-
    gen Erben ein.

    Sie sollen unse
    ren gesammten
    Nachlaß erben
    haben und behalten
    der längs(t)lebende

    von uns beiden
    Ehegatten soll
    jedoch, so ....
    .....,den freien
    Niesbrauch
    und
    die uneingeschränkte
    Zuletzt geändert von Balthasar70; 08.07.2021, 23:38.
    Gruß Balthasar70

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4049

      #3
      Wir setzen unsere
      Tochter
      Margaretha
      oder richtiger Greta
      von Döhlen so-
      wie auch diejeni-
      gen Kinder, welche
      in dieser unserer
      Ehe noch.................
      geboren werden,
      zu unseren einzi-
      gen und alleini-
      gen Erben ein.
      Sie erhalten unse-
      ren gesammten
      Nachlaß, aber
      haben und behalten
      den............
      vor uns beiden
      Ehegatten, sollte
      jedoch,.....
      ....., den freien
      Niesbrauch und
      die.......




      VG
      mawoi

      Kommentar

      • LutzM
        Erfahrener Benutzer
        • 22.02.2019
        • 3206

        #4
        Wir setzen unsere
        Tochter
        Margaretha
        oder richtiger Greta
        von Döhlen so-
        wie noch die jun-
        gen Kinder welche
        in dieser unserer
        Ehe noch werden
        geborene werden,
        zu unseren einzi-
        gen und alleini-
        gen Erben ein.
        Sie sollen unse
        ren gesammten
        Nachlaß erben
        haben und behalten
        der längs(t)lebende
        von uns beiden
        Ehegatten soll
        jedoch, so lange
        er lebe
        ,den freien
        Niesbrauch und
        die uneingeschränkte

        Dieses Forum ist wirklich nicht zu toppen!
        Lieben Gruß

        Lutz

        --------------
        mein Stammbaum
        suche Eising * um 1880 aus/bei Creuzburg/Ostpreußen, sowie (August & Hellmut) Wegner und (Friederike) Lampe * um 1840 aus/bei Kleinzerlang/Prignitz

        Kommentar

        • Balle
          Erfahrener Benutzer
          • 22.11.2017
          • 3371

          #5
          Zitat von LutzM Beitrag anzeigen

          Dieses Forum ist wirklich nicht zu toppen!
          Ich danke sehr und das Forum ist wirklich Klasse.

          Sie sollen unse
          ren gesammten
          Nachlaß erben
          haben
          und behalten
          der längs(t)lebende

          Ist die obige Formulierung richtig? Das "erben haben" ist für mich nicht schlüssig.
          Ist aber auch wirklich schlecht zu lesen.
          Lieber Gruß
          Manfred

          Kommentar

          • LutzM
            Erfahrener Benutzer
            • 22.02.2019
            • 3206

            #6
            An den seltsamen Formulierungen darf man sich nicht stoßen. Es war 'ne andere Zeit und teilweise sind die Wortstellungen und Bedeutungen heute kaum noch verständlich. Man muss sich da am Kontext orientieren. Eine Analyse bzgl. einzelner Buchstaben o. Wörter ist da m.M.n. eher kontraproduktiv.
            Lieben Gruß

            Lutz

            --------------
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            suche Eising * um 1880 aus/bei Creuzburg/Ostpreußen, sowie (August & Hellmut) Wegner und (Friederike) Lampe * um 1840 aus/bei Kleinzerlang/Prignitz

            Kommentar

            • mawoi
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2014
              • 4049

              #7
              Hallo,
              Ich glaube, es fehlt der Punkt hinter "erben". Das Folgende bezieht sich doch auf die
              Erblasser.


              VG
              mawoi

              Kommentar

              • Balle
                Erfahrener Benutzer
                • 22.11.2017
                • 3371

                #8
                Das könnte es sein, ich danke euch.
                Lieber Gruß
                Manfred

                Kommentar

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