Kaufbrief 1803 3. Seite

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  • kornmandl
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2009
    • 419

    [gelöst] Kaufbrief 1803 3. Seite

    Quelle bzw. Art des Textes: Kaufbrief
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1903
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Oberpfalz


    Hallo, hier mein Versuch zur 3. Seite
    bitte korrekturlesen und ergänzen:

    Dem Ehrbaren ihrem freundlich
    Liebe Tochtermann Johann Georg
    Ott von Wellerthall gebürtig und
    freier Hammerschmiedt
    dahier zu besagten Thumsenreuth
    dessen Erbe- und Nachkommen,
    zusammen für- und um 225 fl Kaufs
    Summa wird geschrieben Zwey-
    hundert zwanzig und fünf Gulden
    xh x und 48Xr sogleich er
    x Leykauf dergestaltend,
    daß x Käufer zu Angabsfrist
    nicht um 75. fl Baar bezahli
    sondern auch die hieraushaftend
    damaliger Schulden mit 75 fl 10Xr
    übernehmen, und hinwegrichten
    item auch 13 fl - Xr gehühren
    für die Inventur und Zählung
    abtragen, die noch verbleibend
    61 fl 50 X aber in jährl. 8. fl
    Nachfristen zu Lichtmeß 1804
    anstrengend, tilgen und übrigens
    sich der hergebracht Hofmarks
    herrschaftl. lichkeit durch-
    gehend ügen auch obangeführte
    Schuldigkeiten alljährl. williglich
    muß.
    Weiters wurde auch noch vestgesetzt,
    daß Käufer der Verkäuferin, als
    seiner Schwieger Mutter, Lebens Längl.
    dem Holz und Licht Winkel
    in der Stube, auch den Grabkosten
    in dem Orten im Hause
    wo sich solche dermalen befinde,
    belassen, dann ihr Bettstatt in der
    Stubn stellen, und wenn solch er-
    höblichen unsachen halber ausziehen
    sollte- oder würde, dieser alljährl.

    links steht noch als Ergänzung:

    ?st? 1/3tel von erbauten obst -
    und 2 Bethlein im Saamgarten

    mit bestem Dank im Voraus
    kornmandl
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von kornmandl; 07.03.2010, 16:57.
    Es gibt keine dummen Fragen - es gibt nur dumme Antworten!
  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2625

    #2
    Hallo kornmandl!

    Ich versuche einige Ergänzungen:

    Dem Ehrbaren ihrem freundlich
    Lieben Tochtermann Johann Georg
    Ott von Wellerthall gebürtig und
    seiner Profeßion ein Hammerschmiedt
    dahier zu besagten Thumsenreuth
    dessen Erben- und Nachkommen,
    zusammen für- und um 225 fl Kaufs
    Summa wird geschrieben Zwey-
    hundert zwanzig und fünf Gulden
    Rheinisch.? und 4 fl. 48Xr sogleich er-
    legten bey Kauf, dergestalten,
    daß Er Käufer zur Angabsfrist
    nicht nur 75. fl Baar bezahlen,
    sondern auch die hieraufhaftend
    dermaliger Schulden mit 75 fl 10Xr
    übernehmen, und hinwegrichten
    item auch 13 fl - Xr gebühren
    für die Inventur und Theilung
    abtragen, die noch verbleibenden
    61 fl 50 X aber in jährl. 8. fl
    Nachfristen zu Lichtmeßen 1804
    anfangend, tilgen und übrigens
    sich der hergebracht Hofmarks
    herrschaftl. Vogteylichkeit durch-
    gehends fügen, auch obangeführte
    Schuldigkeiten alljährl. williglich
    protrahirn? muß.
    Weiters wurde auch noch vestgesetzt,
    daß Käufer der Verkäuferin, als
    seiner Schwieger Mutter, Lebens Längl.
    dem Holz- und Lichtfreyen Winkel
    in der Stube, auch den Haabschaften
    in den jenigen Orten im Hause
    wo sich solche dermalen befinden,
    belassen, dann ihre Bettstatt in die
    Stube stellen, und wenn solche er-
    höblicher unsachen halber ausziehen
    sollte- oder würde, dieser alljährl.
    links:
    nebst dem 1/3tel von erbauten obst -
    und 2 Bethlein im Saamgarten

    Schöne Grüße
    Karin

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4846

      #3
      Ein paar Kleinigkeiten:

      erlegten Leykauf

      williglich praestiren muss (d.h. leisten muss)

      auch derer Haabsch...

      Gruß Konrad

      Kommentar

      • kornmandl
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2009
        • 419

        #4
        Besten Dank!
        Gruß kornmandl
        Es gibt keine dummen Fragen - es gibt nur dumme Antworten!

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