1849 Übergabevertrag einer Anbauernstelle § 9

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 2429

    [gelöst] 1849 Übergabevertrag einer Anbauernstelle § 9

    Quelle bzw. Art des Textes: Vertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1849
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Hackemühlen Amt Bremervörde
    Namen um die es sich handeln sollte:


    § 9
    Zur .....der Ueberlasser.....
    der zu verlegenden Ueberlassungs.....
    und Erfüllung sämmtlicher nach diesen
    Contracte ..... Verpflichtungen
    ....Annehmer sein sämmliches Vermö
    gen zum Pfande ..... wird bis alles
    ....erfüllt ist das ....
    Eigenthums Recht an den überlassenen
    Gegenständen vorbehalten, dagegen
    ....Ueberlasser den Annehmer so
    gar .........


    ....
    .............


    Ich bitte um Korrektur und Ergänzung
    Angehängte Dateien
    Lieber Gruß
    Manfred
  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2794

    #2
    Hallo Balle,

    ich lese:

    § 9
    Zur Sicherheit der Ueberlasser hinsichtlich
    der zu erlegenden Ueberlassungsumme
    und Erfüllung sämmtlicher nach diesen
    Contracte übernommenen Verpflichtungen setzt
    Annehmer sein sämmtliches Vermö
    gen zum Pfande über dem wird bis alles
    Beschriebene erfüllt ist das ungekränkte
    Eigenthums Recht an den überlassenen
    Gegenständen vorbehalten, dagegen
    leisten Ueberlasser dem Annehmer ge-
    gen Ansprüche Dritter die landesübliche

    Gewähr
    Endlich entsagen?
    Zuletzt geändert von Balthasar70; 17.05.2021, 14:15.
    Gruß Balthasar70

    Kommentar

    • Balle
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2017
      • 2429

      #3
      Ich danke Dir
      Lieber Gruß
      Manfred

      Kommentar

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