Text aus Kölner Schreinsbüchern (um 1660)

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  • Gutesbaerchen
    Erfahrener Benutzer
    • 20.12.2007
    • 190

    [gelöst] Text aus Kölner Schreinsbüchern (um 1660)

    Hallo zusammen,

    ich habe hier einen längeren Text, der die Verwandtschaftsverhältnisse der Familie Malzmüller darstellt. Nur wer kann es lesen ?

    Brauche hierbei wirklich eure MIthilfe.

    Tausend Dank

    Stefan
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  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2630

    #2
    Hallo Stefan!

    Könntest du bitte das Bild in mehrere Abschnitte aufteilen?
    So wäre es erstens leichter lesbar und zweitens nicht so viel Arbeit, auf einmal die ganze Seite lesen zu müssen.
    Viel Text in mäßiger Qualität wirkt meist ziemlich abschreckend.
    Aber häppchenweise findet sich bestimmt jemand, der einen Leseversuch startet.

    Schöne Grüße
    Karin

    Kommentar

    • Gutesbaerchen
      Erfahrener Benutzer
      • 20.12.2007
      • 190

      #3
      Hier nochmal zur besseren Übersicht eine Unterteilung desTextes.
      Angehängte Dateien

      Kommentar

      • karin-oö
        Erfahrener Benutzer
        • 01.04.2009
        • 2630

        #4
        Hallo Stefan!

        Puh, das ist wirklich schwer!
        Ich habe mal die ersten beiden Abschnitte versucht, aber es ist mir bisher nur bruchstückweise gelungen.
        Bei dem Schriftstück handelt es sich um ein Testament bzw. einen Erbvertrag:

        Ehelichen Kindern Sophien, Brunonen und Margarethen Malzmühler
        die … zu … hiernachbenannten Erben … … …
        haben ahn Ihr Kindsgut? … … drittentheil von meinem
        Drittentheil vom Weingardt … ein Viertel vom …. Halb

        … dem alten Graben gelegen, … mitt einem orth auf die der
        … ……… so wie des … den
        20. 9bris 1626 …… auch Ein Drittentheil der …
        vorigen noto erklährte Erbschaften gestalt sie Magaretha Malzmühler
        .. mit Ihrem Haußwirthen Johann Meigel? …..
        … … Malt… sambt Lucina? seiner Ehelichen Hausfraw?
        … ihren drittenthail und dan Sophia Malzmühler mit ihrem
        Ehemann Thomahsen … ihren Drittentheil vorernannter Erb-
        schaften ……..
        ………..
        Erblichen ………..
        ……. (jetzt ist es auch noch Latein)
        …… Sophia et Margarehta …


        … sage daß von … Brunonis Malzmühler und Lucia? seiner
        Ehelichen Haußfrowen sehl. anerstorben und gehalten ist deren Ehelichen
        Kindernn Johannen, Jacoben, Arnolden, Wilhelmen und Elisabethen,
        Malzmühler, die … … dero hernachbenannten Vormunders
        gefunen?, geschrieben haben ahn ihr Kindtgetheil, …. ….
        ein fünfthentheil, nimmt drittentheil von einem drittentheil
        eines Weingardts, so dan eines Drittentheils von fünfs? …-
        landts wie auch einer halbjheidt von Zwey Hausern, so wie …
        alles in vorigem Noto geschrieben stehet, gestalt dieselbe vor
        erklahrte Erbschafft ……….
        behalten, kehren und … mogen …
        …..

        So, das war einmal ein Anfang. Vielleicht schafft ja noch jemand etwas mehr.

        Schöne Grüße
        Karin

        Kommentar

        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4847

          #5
          Probier ich mal 2

          Kundt seye daß von Todt Brunonis Malzmühler und Lucien seiner
          Ehelicher Haußfrawen sehl. anerstorben und gefallen ist deren Ehelichen
          Kindernen Johannen, Jacoben, Arnolden, Wilhelmen und Elisabethen,
          Malzmühler, die wir in dero hernachbenenten Vormunders
          gesunen?, geschrieben haben ahn ihr Kindtgetheil, machendt jederem
          ein fünfthentheil eines drittentheil von einem drittentheil
          eines Weingardts, so dan eines Drittentheils von fünft Viertel
          landts wie auch einer halbscheidt von Zwey Heusern, so wie solches
          alles in vorigem Noto geschrieben stehet, gestalt dieselben vor
          erklahrten Erbschafften mittlweiß nuhn forthin mittrecht haben,
          behalten, kehren und wenden mogen, in wes handen sie wollen.
          Vorbehalten dem Eerblichen Zins seines rechtens.

          Datum ut supra.

          Mutatum in continenti
          - Im Inhalt geändert.

          Gruß Konrad

          Kommentar

          • Gutesbaerchen
            Erfahrener Benutzer
            • 20.12.2007
            • 190

            #6
            Hallo Karin, hallo Konrad,

            vielen lieben Dank für das Lesen dieses Textes.

            Das gibt mir schon ein wenig mehr Überblick über die Familienverhältnisse.

            Ich schätze mal, die weiteren Abschnitte bereiten wohl noch mehr Probleme.


            Danke

            Stefan

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4847

              #7
              Fange ich einmal mit 3 an:

              Kundt seye. daß Thomas Haen vor sich und als gerichtlich verordneter und bestettigter Vormunder der Unmündigen Johan, Jakob, Arnold, Wilhelmen nnd Elisabethen Malzmühleren in macht Curatorii und Beheltnus vadimoniorum dato praesenti registrirt nahmens deroselben sambt seiner Hausfrawen Sophien Malzmühler ihre am zweyten Voriges und seine Th. Haens Vormunder Minderjährigen in negst vorgehenden notis wie auch Johan Preugel Ehefraw Sophia Malzmühlerin Eheleuth ihren antheil der Erbschafften gleichfahls abn zweyten vorigen noto erklehrt, gegeben und gelasen haben, benantlich Huberten Wahsenberg und Frawen Gertrudis Fuchs Eheleuthen einen fünfftentheill, Magdalenen Wahsenberg und Hilgerum Cramer Eheleuth ein fünfften theil, so dan Petro von der Straesen einen fünfften theil und endlich Peteren Hasten und Gertrud Hasten Eheleuth ...

              Ich überprüfe das Ganze noch einmal und mach weiter.

              Gruß Konrad

              Kommentar

              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4847

                #8
                Der versprochene Schluss von 3

                Magdalenen Wahsenberg und Hilgerum Cramer Eheleuth ein fünfften theil, so dan Petro von den Straehen einen fünfften theil und endlich Peteren Hesten und Gertrud Hesten Eheleuth, Johann Haestens und Catharinen Haesten? Eheleuth wie auch Wilhelm Haesten und Frawen Annen Marien Bochholz Eheleuth ubrige zwey fünffttheil der in gleich vorigen noto erklehrten Erbschafften gestalt ein Jeder von gleichernenten Eheleuten seinen Theil der Erbschafft mitt recht forthin haben, behalten, kehren und wenden möge in wes handen sie wollen. Vorbehalten den erblichen Zins seines rechtens.
                Mutatum in continenti (im Inhalt geändert)

                Mutatum quo (ad) quintam Magdalenae in tertio noto sequenti
                Geändert hinsichtlich des 5. Teil der Magdalena in der 3. folgenden Notiz
                Mutatum quo ad reliquas tres quintas in ? noti sequenti
                Geändert hinsichtlich der übrigen 3 fünften Teile in der ? folgenden Notiz?


                Schöne Grüße aus dem Altmühltal, Konrad

                Kommentar

                • Kögler Konrad
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.06.2009
                  • 4847

                  #9
                  Probier ich noch 1

                  Ehelichen Kindern Sophien, Brunonen und Margarethen Malzmühler
                  die wir zu dero hiernach benannten Erben gesinnen zuschreiben
                  haben ahn Ihr Kindsgetheil machendt Jederem einen drittentheil drittentheil von einem
                  Drittentheil eines Weingardt haltend ein Viertel und vierzehnte Halb
                  undt worauff ietzo ein Neuhes Haus gesezet
                  under einem Eigen? Dache uff dem alten Graben gelegen, … schießend mitt einem orth auf die dremb?
                  gaas? allernegst Eng Horselens?? Erb und Weingardt so wie das vor den
                  20. 9bris 1626 erfindtlich, wie dan auch Ein Drittentheil der in negst vorigen noto erklährte Erbschaften gestalt sie Magaretha Malzmühler
                  in mit Ihrem Haußwirthen Johann Breugel? Ihren Drittentheil
                  forth Bruno Malzmühler sambt Lucien seiner Ehelichen Hausfrawen ihren drittenthail und dan Sophia Malzmühler mit ihrem
                  Ehemann Thomahsen Haen ihren Drittentheil vorernannter Erb-
                  schaften nun forthin mittwiß haben, behalten, kehren und wenden mögen, in wes handen ein Jeder wolle.
                  Vorbehalten den Erblichen Zins seines rechtens.
                  Datum ut supra (wie oben)

                  Mutatum in continenti quoad partem Brunonis - Geändert im Inhalt hinsichtlich Bruno
                  Mutatum quoad partes Sophiae et Margarehtae in...


                  Gruß Konrad

                  Kommentar

                  • Gutesbaerchen
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.12.2007
                    • 190

                    #10
                    Nochmals vielen Dank an alle fleissigen Helfer, die sich die Mühe gemacht haben und alles übersetzt haben, was ich mit Sicherheit nicht hätte lesen können.


                    Tausend Dank

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