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Von verliehenen gemeinen
Häusser, Keller, Scheuer - Mühlen
und anderen Gebäulichkeiten
fl xr
a) Von Häusern
Laut Anlag war? der gemeine
Schlosserthurm hoc anno verliehen
an Johann Beer um 6 fl - xr
Summa per se
Pro Nota
Da Schlosser Beer
eine Anweisung auf seinen
Gemeinds Rückstand ad 30 fl
in anno 1781 zahlbar übergeben
hat, als wurde demselben
um so eher sothaner Schlosser-
thurm überlassen, als nicht
so viel bei ofentlichem Aus-
bott erlöset werden mögte.
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