LH Geburt Anna Frey (Wieser), 15.2.1910

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  • MaxiKing93
    Benutzer
    • 15.02.2021
    • 13

    [ungelöst] LH Geburt Anna Frey (Wieser), 15.2.1910

    Quelle bzw. Art des Textes: Matrik
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1910
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Kammersdorf, Niederösterreich
    Namen um die es sich handeln sollte: Anna Frey (Wieser


    Hallo,

    https://data.matricula-online.eu/de/.../01-09/?pg=136 (3. Eintrag)

    bei diesem Eintrag von Anna Frey (Wieser) vom 15.2.1910 dürfte es dazu gekommen sein, dass das Kind den Nachnamen der Mutter angenommen hat.
    Ich nehme an, dass dies im Text darunter erklärt wird.

    Zusätzlich würde mich der Geburtsort des Vaters sowie der Ort der Trauung ganz rechts interessieren.

    Vielen vielen Dank
  • benangel
    Erfahrener Benutzer
    • 09.08.2018
    • 4718

    #2
    Der Kindsvater ist in Kammersdorf geboren. Das Kind wurde vom Kindsvater Leopold Wieser anerkannt, der inzwischen mit der Johann Frey verheiratet ist. Der Vermerk stammt wohl vom 14. Mai 1918, dem Tag der Eheschließung. Die Eheschließung war offenbar auch in Kammersdorf, da rechts nur steht: laut des pfarrl. Trauungsbuch.
    Zuletzt geändert von benangel; 17.02.2021, 19:02.
    Gruß
    Bernd

    Kommentar

    • MaxiKing93
      Benutzer
      • 15.02.2021
      • 13

      #3
      Vielen Dank für die Antwort!

      Kann es also sein, dass Anna Frey ein uneheliches Kind war (Väter wurden dabei ja oft nicht eingetragen) und der „Stiefvater“ nach Hochzeit im Taufbuch ergänzt wurde?

      Kommentar

      • benangel
        Erfahrener Benutzer
        • 09.08.2018
        • 4718

        #4
        Ich lese es so, dass der Leopold Wiesner die Vaterschaft des Kindes bekennt, dass er selbst also der Vater ist.
        Gruß
        Bernd

        Kommentar

        • Ulpius
          Erfahrener Benutzer
          • 03.04.2019
          • 942

          #5
          Das ist eigentlich kein Wollen oder eine freie Entscheidung, ob einem Kind der Zuname der Mutter oder des Vaters beigegeben wird, sondern da wird ganz regelhaft verfahren. Sind die Eltern nicht verheiratet, ist das Kind unehelich. Es kann regulär überhaupt keinen anderen Zunamen als den der Mutter bekommen, ganz egal ob der Vater offen bekannt ist oder nicht, also er zu dem Kind steht bzw. die Mutter seinen Namen nennt oder ob sie das nicht tut (das kann sein, a) weil sie ihn schützen will [Gesellschaft], b) weil es für sie ein Fehltritt war [sie möchte nichts weiter mit ihm zu tun haben], c) weil Gewalt ausgeübt wurde, d) weil sie es nicht weiß und mehr denkbare Gründe). Um dem damit verbundenen Makel zu begegnen haben öfter Paare kurz vor der Geburt des Kindes geheiratet, dann kam es legitimiert zur Welt.
          Wenn bei einer später erfolgenden Heirat der Eltern unehelich geborene Kinder den Namen des Vaters tragen sollen -also wie bei "normalen" Familien üblich -, so ist eine gerichtsfest dokumentierte Adoption erforderlich.

          Der Text:
          Wieser Leopold, von dem die unterzeichneten
          glaubwürdigen Zeugen eidsfertig
          (= einem Eid entsprechend) aussagen, daß sie ihn
          der Person und dem Namen nach wohl kennen, war zugegen
          und hat sich als den
          (korrekt wäre: der) von der gleichfalls anwesenden Kindesmutter
          seiner nunmehrigen Ehegattin Johanna Wieser gb. Frey
          angegebenen
          (korrekt wäre: angegebene) Vater dieses ihres Kindes Anna bekannt und die (versehentlich doppelt)
          die Einschreibung als Vater dieses Kindes verlangt.

          Auch hier ein Verweis innerhalb der eigenen Akten:
          die Eheschließung der Eltern am 14.5.1918 findet man im "diespfarrl(ichen). Trauungsbuch"
          Dort bestimmt auch Angaben zum Familienstand des Vaters. Aufgrund seines Alter nehme ich an, dass er ledig war, das ließe sich dort prüfen.
          Bei der Geburt von Anna war Leopold noch nicht großjährig. Er konnte also gar nicht ohne Zustimmung seiner Eltern die Ehe eingehen, egal ob er und Johanna das wollten. Warum dann noch acht Jahre ins Land gehen mussten, ehe die beiden Elternteile den Schritt gemacht haben, darüber darf man spekulieren. Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass es ziemlich geknirscht hat - eine freudig begrüßte eheliche Verbindung und ein gerne angenommenes Enkelkind würde man sonst keinesfalls so lange hinhalten.
          Zuletzt geändert von Ulpius; 18.02.2021, 18:49. Grund: Erläuterung ergänzt

          Kommentar

          • Ulpius
            Erfahrener Benutzer
            • 03.04.2019
            • 942

            #6
            Ich habe nach dem Sterbeeintrag von Andreas Frey, dem Vater der Johanna gesucht, der zum Datum der Hochzeit 1918 bereits verstorben war. Bei der Taufe wird das nicht vermerkt. Allerdings bin ich in dieser Frage nicht fündig geworden. Dafür:

            Johannas Eltern haben 15.5.1881 als Teil einer Doppelhochzeit von zwei Brüdern Frey in Großnondorf geheiratet:

            Dort stammt Familie Frey her, die damalige Braut aus Horisedlo in Böhmen.
            (Hochzeit der Eltern des Bräutigams 31.1.1837:
            https://data.matricula-online.eu/de/...f/02-03/?pg=16 )

            Der Taufende bei Johannas Taufe hieß -wie die Mutter- Skopek:
            Zuletzt geändert von Ulpius; 18.02.2021, 20:05. Grund: Jahreszahl ergänzt

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