Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 7

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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 2036

    [gelöst] Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 7

    Quelle bzw. Art des Textes: Juristischer Schriftsatz
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1833-1835
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schemmern
    Namen um die es sich handeln sollte: Dilchert


    Liebe Experten,
    diesmal habe ich noch keinen Lückentext, da ich zeitgleich an der "Interpretation" der Transkription arbeite.
    Vielleicht könnt ihr mir auch so helfen? Das wäre super!
    Dankeschön schon jetzt!
    Viele Grüße Christian
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Christian40489; 08.02.2021, 00:19. Grund: Scan hinzugefügt
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  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2920

    #2
    Hallo,

    dann fehlt aber ein Link!
    Gruß Balthasar70

    Kommentar

    • Christian40489
      Erfahrener Benutzer
      • 25.03.2008
      • 2036

      #3
      Hallo Balthasar,
      ja sorry, gab irgendwie ein Problem beim Upload, das ich aber nicht bemerkt habe!
      Nun ist es da.
      Gruß
      Christian
      suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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      • Christian40489
        Erfahrener Benutzer
        • 25.03.2008
        • 2036

        #4
        Guten Morgen,
        hier dar erste - noch sehr rudimentäre Stückchen:

        zu werden, und auf diese Weise ihre Äcker durch ___ zu ___
        ___ ____. - Wegen der verbothenen Folgen, war über
        dieser ____ ____folgung, von welcher die Acten gar nichts
        aufhellen, noch verständlich werden müsste, wird nur der _____
        ____, durh den Gerichtsschulzen zuerst darüber constituiert, deß
        letzteren zu dem Gemeinde Schemmern ____ - der Schulmeister hat weder
        gefolgt! -
        suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

        Kommentar

        • M_Nagel
          Erfahrener Benutzer
          • 13.10.2020
          • 2104

          #5
          Morgen,
          ich lese wie folgt:

          ... zu werden, und auf diese Weise ihre Äcker durch wintern zu lassen,
          entgegen handeln. - Wegen des verbothenen Felgens, was unter
          dieser muthmaslichen Voraussetzung, von welcher die Acten gar nichts
          enthalten, wohl verständlich werden möchte, wird nun der Schullehrer
          Witzel, durch den Gerichtsschulzen zuerst darüber constituirt, daß
          letzterer zu den Gemeinds-Nachbarn gesprochen - der Schulmeister hat wieder
          gefolgt! - ...
          Zuletzt geändert von M_Nagel; 08.02.2021, 09:52.
          Schöne Grüße
          Michael

          Kommentar

          • mawoi
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2014
            • 4046

            #6
            Ersterer entgegnet diesem, wie er denn ihn allein und
            zuerst nennen könne, da doch mehrere das Nemliche gethan hätten.
            Mehre andere fallen dem Wilque bey, es entsteht ein Disputiren
            über das felgen, und der Gerichtsschultheiß äußert dabey- der n
            Schulmeister kommt nur aus ... hieher- und folgt am Ende,
            diesem den Rücken zukehrend, verächtlich hiezu- Nun! wer fragt
            denn wohl nach so einem suspendirten Schullehrer! Gerichtsschulze
            Brandau erklärt bey der Untersuchung, daß es wohl möglich sey,
            daß er sich der von Wilque behaupteten Ausdrücke bedient hätte.
            Gegenwärtiger Appellant ist ebenfalls bey der Gemeindever-
            sammlung anwesend und ärgert sich darüber, daß der Gerichtsscholze
            den Wilquen einen suspendirten Schulmeister nent- und entgegnet
            jenem- der vor dem kreisamt in Untersuchung stehen, - mit
            der Hand ... fechtend- Na! wer weiß, was man in einem Vierteljahre
            von ihnen spricht was Appellant in der Untersuchung dahin erläutert
            hat- daß er gewohnt sey, dreiste zu sprechen, wie andere Leute
            ... auch geneigt wären, und daß er bey dem Fechten mit der

            Hand- ... ... hindeuten wollen, welches weiter nicht aufgeklärt
            wird, vermutlich aber darauf hindeuten mögen, daß etwa nach der Gegend...


            VG
            mawoi
            Zuletzt geändert von mawoi; 08.02.2021, 13:37.

            Kommentar

            • Christian40489
              Erfahrener Benutzer
              • 25.03.2008
              • 2036

              #7
              Hallo liebe Experten,
              nachdem mawoi dankenswerterweise die erste vollständige Rohfassung dieser Seite geschafft hat, konnte ich mit einigem Lokalwissen und durch den Aktenzusammenhang die Namen ergänzen. Der Einfachheit stelle ich die aktuelle Fassung einfach komplett ein:

              ...
              zu werden, und auf diese Weise ihre Äcker durch wintern zu lassen,
              entgegen handeln. - Wegen des verbothenen Felgens, was unter
              dieser muthmaslichen Voraussetzung, von welcher die Acten gar nichts
              enthalten, wohl verständlich werden möchte, wird nun der Schullehrer
              Witzel, durch den Gerichtsschulzen zuerst darüber constituirt, daß
              letzterer zu den Gemeinde-Nachbarn gesprochen - der Schulmeister hat wieder
              gefolgt! - ... Ersterer entgegnet diesem, wie er dann ihn allein und
              zuerst nennen könne, da doch mehrere das Nemliche gethan hätten.
              Mehre andere fallen dem Witzel bey, es entsteht ein Disputiren
              über das Felgen, und der Gerichtsschultheiß äußert dabey- der
              Schulmeister ... nur aus ... hieher- und folgt am Ende,
              diesem den Rücken zukehrend, verächtlich hiezu- Nun! wer fragt
              denn wohl nach so einem suspendirten Schullehrer! Gerichtsschulze
              Brandau erklärt bey der Untersuchung, daß es wohl möglich sey,
              daß er sich der von Witzel behaupteten Ausdrücke bedient hätte.
              Gegenwärtiger Appellant ist ebenfalls bey der Gemeindever-
              sammlung anwesend und ärgert sich darüber, daß der Gerichtsschulze
              den Witzel einen suspendirten Schulmeister nennt- und entgegnet
              jenem- der vor dem Kreisamt in Untersuchung stehe, - mit
              der Hand fechtend- Na! wer weiß, was man in einem Vierteljahre
              von ihnen spricht" was Appellant in der Untersuchung dahin erläutert
              hat,- daß er gewohnt sey, dreiste zu sprechen, wie andere Leute
              in Schemmern auch geneigt wären, und daß er bey dem Fechten mit der
              Hand - nach Eltmannsee hindeuten wollen, welches weiter nicht aufgeklärt
              wird, vermutlich aber darauf hindeuten mögen, daß etwa nach der
              Gegend...
              suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

              Kommentar

              • M_Nagel
                Erfahrener Benutzer
                • 13.10.2020
                • 2104

                #8
                Ersterer entgegnet diesem, wie er dann ihn allein und
                zuerst nennen könne, da doch mehrere das Nemliche gethan hätten.
                Mehre andere fallen dem Witzel bey, es entsteht ein Disputiren
                über das Felgen, und der Gerichtsschultheiß äußert dabey- der
                Schulmeister kömt nur aus Hazard hieher- und setzt am Ende,
                diesem den Rücken zukehrend, verächtlich hiezu- Nun! wer fragt
                denn wohl nach so einem suspendirten Schullehrer! Gerichtsschulze
                Brandau erklärt bey der Untersuchung, daß es wohl möglich sey,
                daß er sich der von Witzel behaupteten Ausdrücke bedient hätte.
                Gegenwärtiger Appellant ist ebenfalls bey der Gemeindsver-
                samlung anwesend und ärgert sich darüber, daß der Gerichtsschulze
                den Witzel einen suspendirten Schulmeister nennt- und entgegnet
                jenem- der vor dem Kreisamt in Untersuchung stehe, - mit
                der Hand fechtend- Na! wer weiß, was man in einem Vierteljahre
                von ihnen spricht" was Appellant in der Untersuchung dahin erläutert
                hat,- daß er gewohnt sey, dreiste zu sprechen, wie andere Leute
                in Schemmern auch geneigt wären, und daß er bey dem Fechten mit der
                Hand - nach Eltmannsee hindeuten wollen, welches weiter nicht aufgeklärt
                wird, vermuthlich aber darauf hindeuten mögen, daß etwa nach der
                Gegend...

                ----

                P.S. Betr. Hazard s. Hasard im Grimm-Wörterbuch:

                Zuletzt geändert von M_Nagel; 08.02.2021, 15:47.
                Schöne Grüße
                Michael

                Kommentar

                • Christian40489
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.03.2008
                  • 2036

                  #9
                  Sehr schön, vielen Dank an mawoi und M_Nagel. Ihr habt mir wieder sehr geholfen.
                  Gruß Christian
                  suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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