Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 5

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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 2036

    [gelöst] Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 5

    Quelle bzw. Art des Textes: Juristische Schriftsätze
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1833-35
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schemmern
    Namen um die es sich handeln sollte: Dilchert


    Liebe Schriftexperten,
    hier der nächste Scan mit angefangenem Leseversuch. Ich knobele noch und werde Ergänzungen auch einstellen! Aber Ihr könnt das erkennbar viel besser als ich!
    LG Christian

    die Absicht gehabt haben möge wegen des____ Vergleichs
    in Ansuchung der vier Metzen Korn, das _____ Verfahren
    einzuleiten - In Ansuchung des Vorfalls unter 6 im Wagnerschen
    Hause, ___ Appellant ein dem Juden Lewi ____ er solchen auf der
    Gasse erklärt, angerufen, aber hat der ____ gehabt zu haben
    ihm ____ zu visitieren, weilen dem dem Juden , wegen ____
    und Haus____ nicht _____ hatte, und gesteht auch ein, ihm
    zugger___ zu haben, dessen ihn, dem Juden _____, todtschlagen
    wolle.
    ________
    ________
    ________
    Laut Special Prot[ocoll] II. ist dagegen der unter c im allgemeinen
    erwähnte erwähnte Vorfall in Paulus Diegels Hause erörtert worden,
    ohne gerade deb Paulus Diegel deshalb ____. Dessen
    Sohn Jacob Diegel [_] nun, daß im Frühjahr 1932 der
    Lewi in ihr Hauß gekommen, Appellant aber nach Fulda hin-
    geführt, jenen ______ __ und Lewi seiner Seits, als
    er Appellants Nachfragen nach ihm gewittert, ___ gesprochen
    habe, er_____________________
    um sich zu verstecken. - Appellant giebt beyläufig nach, dem Lewi
    einmal in Diegels Haus nachgegangen zu sy seyn, aber keineswegs die
    Absicht ihn zu bedrohen,, sondern nur den Willen gehabt zu haben,
    mit solchem wegen der 4 Metzen Korn zu reden, woraus dann wohl
    gefolgert werden dürfte, daß er, wie ich oben auch ausdrückte,
    wegen
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Christian40489; 07.02.2021, 00:54. Grund: Textergänzung
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  • Santi500
    Benutzer
    • 06.02.2021
    • 8

    #2
    Ist schon mal ein Anfang:

    die Absicht gehabt haben möge, wegen des früheren Vergleichs
    in Ansehung der vier Metzen Korne, das executiv Verfahren
    einzuleiten. - In Ansehung des Vorfalls unter 6, im Wagnerschen
    Hauße, raumt Appellant ein, den Juden Lewi, als er solchen auf der
    Gasse erblickt, angerufen, aber blos die Absicht gehabt zu haben
    ihm den Sack zu visitieren, weil er, dem Juden, wegen Schmuggelns
    und Hausirens nicht recht getraut hette, und gesteht auch ein, ihm
    zuggerufen zu haben, daß er ihn, den Juden nehmlich, todschlagen
    wolle. - Nicht der in der Anzeige als Heinrich bezeichnete, sondern
    einer Namens Andreas Wagner, und dessen angehörige, sind, was aber
    wohl nichts verschweigt?, als Zeugen mit andern, auch eidlich, wie sichs
    von selbst versteht, abgehört worden. -
    Im Special Prot[ocoll]: II. ist dagegen der, unter c: im allgemeinen
    erwähnte Vorfall in Paules Diegels Hauße erörtert worden,
    ohne gerade den Paules Diegel deshalb abzuhören. Dessen
    Sohn Jacob Diegel erzält nun, daß im Frühjahr 1832. der
    Lewi in ihr Hauß gekommen, Appellant aber, vom Felde heim-
    gekehrt, jenen hereingehen gesehen, und Lewi seiner Seits, als
    er Appellantens Nachfragen nach ihm gewittert, ängstlich gesprochen
    habe, "Angst ich wär nicht da" - auch aus der Stube weg gerant wäre,
    um sich zu versteckeln. - Appellant giebt beyläufig nach, dem Lewi
    einmal in Diegels Haus nachgegangen zu seyn, aber keinesweges die
    Absicht, ihn zu bedrohen, - sondern nur den Willen gehabt zu haben,
    mit solchem wegen der 4 Metzen Korn zu reden, woraus dann wohl
    gefolgert werden dürfte, - daß es, wie ich oben mich ausdrückte,
    wegen
    Zuletzt geändert von Santi500; 07.02.2021, 02:46.

    Kommentar

    • M_Nagel
      Erfahrener Benutzer
      • 13.10.2020
      • 2102

      #3
      die Absicht gehabt haben möge, wegen des früheren Vergleichs
      in Ansehung der vier Metzen Korn, das executive Verfahren
      einzuleiten - In Ansehung des Vorfalls unter 6 im Wagnerschen
      Hause, reumt Appellant ein, den Juden Lewi als er solchen auf der
      Gasse erblickt, anzurufen, aber blos die Absicht gehabt zu haben,
      ihm den Sack zu visitiren, weil er dem Juden , wegen Schmuggelns
      und Hausirens nicht recht getraut hätte, und gesteht auch ein, ihm
      zugerufen zu haben, daß er ihn, den Juden nemlich, todtschlagen
      wolle.
      Zuletzt geändert von M_Nagel; 07.02.2021, 02:47.
      Schöne Grüße
      Michael

      Kommentar

      • M_Nagel
        Erfahrener Benutzer
        • 13.10.2020
        • 2102

        #4
        Nicht der in der Anzeige als Heinrich bezeichnete, sondern
        einer Namens Andreas Wagner, und dessen angehörige, sind, was aber
        wohl nichts verschlägt, als Zeugen mit andern, auch eidlich, wie sichs
        von selbst versteht, abgehört worden. -
        Schöne Grüße
        Michael

        Kommentar

        • Christian40489
          Erfahrener Benutzer
          • 25.03.2008
          • 2036

          #5
          Hallo zusammen, herzlichen Dank für Eure Hilfe!
          Viele Grüße
          Christian
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