Papierfarik Mählersbeck Teil 4

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  • Volker MEYER
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2010
    • 496

    [gelöst] Papierfarik Mählersbeck Teil 4

    Quelle bzw. Art des Textes: Hypothekenbrief
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1864
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Gemeinde Langerfeld Kreis Schwelm
    Namen um die es sich handeln sollte: Meyer


    Guten Abend liebe Schriftdeuter.


    Ich habe eine weitere Bitte um Hilfe bei der Übertraggung des Dokumentes
    Ich habe mal den Text abgeschrieben, soweit ich ihn lesen kann.
    Bitte die Lücken ergänzen, soweit möglich.


    ........ Eheleute Johann Arnold Meyer gemeinschaftlich die genannten

    Immobilien ihrem Sohn Carl Arnold Meyer übertragen.


    ......... ........... ........... vorzubeugen überträgt indes(?) auch der Johann
    Arnold Meyer für sich alleindie sämtlichen ............ ......... genannten
    Immobilien ........... ............ Sohn zum Alleineigenthum.



    § 2
    Der Carl Arnold Meyer ............. .............. die in § 1geschlossene Übertragung ........... ...... ........ Besitzer der übertragenen ......... ......
    Immobilien zu seiner (?) und verpflichtet sich als ............... für den
    ......... gehabter(?) Übertragung:
    a seinen Eltern beziehungsweise ........ Notar die Summe von

    sechstausend (6000) Thaler zu zahlen. Diese Summe ....... nach dem

    Tode beider Eltern zur Erbmasse zu zahlen ist, ist mit fünf Prozent


    Das wär´s für heute.

    Ich wünsche noch einen schönen Abend.
    Viele Grüße
    Volker













    Bitte tippen Sie hier den Text Zeile für Zeile ein, soweit Sie diesen selbst entziffern können. Sie können unsichere Wörter mit einem Fragezeichen und fehlende Stellen mit Punkten kennzeichnen. Nennen Sie zumindest unbedingt die Orts- und Familiennamen, die im Text vorkommen (sofern lesbar bzw. bekannt)!
    Eine Anrede, eine freundliche Bitte und am Schluss ein netter Gruß erhöhen die Motivation der Helfer!
    Angehängte Dateien
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 4049

    #2
    beide Eheleute Johann Arnold
    Meyer gemeinschaftlich die genannten
    Immobilien ihrem Sohn Carl Arnold
    Meyer übertragen.

    Um allen Zweifeln vorzubeugen
    überträgt indes auch der Johann
    Arnold Meyer für sich allein die sämt-
    lichen oben..... genannten Im-
    mobilien seinem anwesenden Sohn
    Carl Arnold Meyer zum Alleineigenthum.

    § 2
    Der Carl Arnold Meyer .............
    Hierdurch die in § 1geschehene Ue-
    bertragung erkannte an, im Be-
    sitze der übertragenen Mo- und
    Immobilien zu sein und verpflichtet
    sich als Aequivalent für die Statt-
    gehabte Übertragung:
    a seinen Eltern beziehungsweise
    seinem Vater die Summe von
    sechstausend (6000) Thaler zu zahlen.
    Diese Summe, welche nach dem
    Tode beider Eltern zur Erbmasse
    zu zahlen ist, ist mit fünf Prozent


    VG
    mawoi
    Zuletzt geändert von mawoi; 27.01.2021, 23:24.

    Kommentar

    • Volker MEYER
      Erfahrener Benutzer
      • 10.11.2010
      • 496

      #3
      Hallo mawoi

      Das ist schon toll wie du mir hilfst.
      Nochmals vielen Dank
      Leider habe ich Teil 3 irrtümlich als "gelöst" eingegeben und kann das nicht berichtigen.
      VG
      Volker

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