Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv
Jahr, aus dem der Text stammt: 1833
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Haderstadl
Namen um die es sich handeln sollte: Auer
Jahr, aus dem der Text stammt: 1833
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Haderstadl
Namen um die es sich handeln sollte: Auer
Hallo liebe Helferinnen und Helfer,
ich brauche wieder euere Hilfe.
Seite 29
Ex off
zum k. Rentamte Kamm
Ansiedlung des Johann Auer
von Schönferchen bet.
E.N. 5852 II
Geb ….. mundt am 16 / 7 833
Kamm den 16. Juli 1833
Zu der verehelichen Zuschrift
v. 11 / 14 Mai l. Js wolle ein be-
zeihenten Betreffe nachträglich
hierher noch gefälligst eröffnet
werden, ob, weil die Richtigkeit
der Angaben des Johann Auer, wo-
nach seine von Michl Bräu, Halb-
bauer von Haderstadl erkauften
Grundstücke und zwar
1) den Leitenbühlacker 8 Tagw.,
2) der Weiher 1 ½ Tagw. u.
3) der öde Grund 2 Tagwerke halten
sollen, ganz bestimmt von der Gemeinde
widersprochen werde und erstere
nur 3 ½ Tagwerkhaltig u. die zwei-
te als ½ Tagw. groß bezeichnet
wurde, hierher notificierte Resultat
bloß auf Angabe der Gesuchstellers
hier angenommen, oder nach vor-
gängiger Abschätzung durch die ver-
pflichteten Sachverständigen erhoben
wurde und wenn letztens der Fall ist,
ab dann das Grundvermögen des Ge-
suchstellers, weil die Tagwerkzahl
höher bloß beiläufig communiciert wur-
de, war überhaupt einen durch die Ab-
schätzung gewonnenen Werth von
600 f. haben. Hierüber wolle, da den
xxx mehrigen Beschlußfassung davon ab-
hängt, sobald als möglich Aufschluß
ertheilt werden.
Engel
Seite 30
N. E. 1229 Kamm den 22ten Juli 1833
Das
Königliche Rentamt
an das
Königliche Landgericht
Kamm!
Ansiedlung des
Johann Auer von
Schönferchen, betr.
Auf die xxxfeliche Guschrift vom 16. d. Mts.
wird in oben xbrig intern Betreffs folgendes
verkündet, nämlich werden im Allgemeinen
die Steuer Einwendhungen der xxzhlichteten
Steuerschätzern, nicht nach der Tagwerkzahl
sondern nur nach dem Überfüztigen Ermessen
der Steuerschätzern angenommen, weil wegen
noch nicht bekannten Vermessung der Gründe
die Tagwerkzahl wurden vom Verkäufern u. Käufern
noch vor den Steuerschätzungen genannt und bestimmt
angegeben worden sein, sondern mit circa.
Da aber nun bei Abtrümmerungen die Tagwerk-
zahl wenigstens circa bestimmt werden muß,
um den Besten den circa verbleibenden
xxxx. dareud muxx zu können, so
fordert man zwar die Steuerschätzer bei einer
jeden SteuerEinwentung xxx, denselben
mit der soviel als möglichen xemärigkeit
vorzugeben, und man setzt dessen allzeit das
Wörtchen circa bei den Angaben den
und obigen Ursachen hinzu.
praes. den 22. Juli 1833
Unterschrift
EN.5943 II
Seite 31
zu dem gegenwärtigem Fall würde von
den Steuerschätzern, dem im Schreiben
des k. Landgerichts vom 4.ten März d. J. selbst
xxx circa. 8 Tagwerkgroße, Leitenbühl-
acker, auch circa 4. Tagwerk angenommen,
dann ohne Rücksicht auf die Tagwerkzahl, ein
Stuer Kapital von………….. 475 f.
dan der Weiher samt Wiese nach landgericht-
lichen Angabe 1 ½ Tagwerk, und nach Angabe der
Steuerschätzern nur circa – ½ Tagw. groß, angenommen
Steuerkapital, berechnet wir oben auf 45 f
dan der Ödgrund, nach Landgerichtlichen
und Steuerschätzern Angaben nach circa 2 Tagw. angenommen,
Steuerkapital nach obigen Maaß ist ab, 50 f. xx
Macht Steuerkapital 600 f. im
ganzen, und hiervon Steuersimplum, 45 x
Der richtigen Steuer Einwarthung halben
werden die vorschirftsmäßigen Steuer-
Kapitale Angleichungen aufgeführt, als
im Werthe höher, des Besitzers 25. zu 650 f, und
im Werthe geringer d. d. 22 zu 525 f, und
der, im Werthe gleich mangelten.
Mit aller Hochachtung besteht.
Unterschrift
Im voraus schon mal vielen Dank
LG Ahnenhans
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