Bitte um Lesehilfe eines Briefes aus 1737

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  • Hesse0815
    Erfahrener Benutzer
    • 30.12.2017
    • 141

    [gelöst] Bitte um Lesehilfe eines Briefes aus 1737

    Quelle bzw. Art des Textes: Brief
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1737
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Somborn / Alzenau
    Namen um die es sich handeln sollte: ?


    Hallo zusammen,

    habe einen alten Brief bekommen, den ich leider nicht lesen kann. Es geht um die Orte Somborn und Alzenau. In Somborn (Hessen) habe ich Vorfahren und es wäre hochinteressant zu erfahren um was es geht und um welche Personen.
    Ich war nun bei mehreren Leuten und keiner konnte mir weiterhelfen.

    Könnte sich jemand hier im Forum der Sache annehmen? Wäre sehr dankbar!

    Viele Grüße
    Hesse 0815
    Angehängte Dateien
  • Huber Benedikt
    Erfahrener Benutzer
    • 20.03.2016
    • 4663

    #2
    moin
    das ist doch alles Deutsch und keine Fremdsprache
    ---> allg. Lesehilfe
    Ursus magnus oritur
    Rursus agnus moritur

    Kommentar

    • Xylander
      Erfahrener Benutzer
      • 30.10.2009
      • 6787

      #3
      Hallo,
      Du bist hier nicht ganz im richtigen Unterforum, der Text ist nicht fremdsprachig, sondern deutsch. Du kannst die Mods um Verschiebung bitten, am besten über das kleine Warndreieck oben rechts.
      Viele Grüße
      Xylander

      Kommentar

      • Hesse0815
        Erfahrener Benutzer
        • 30.12.2017
        • 141

        #4
        Danke für die Erklärung. Hoffeie Frage wurde nun ins richtige Forum verschoben.

        Kommentar

        • Malte55
          Erfahrener Benutzer
          • 02.08.2017
          • 1625

          #5
          Moin,
          das Hochunwürdige Geplänkel erspare ich mir!

          Als Gestern abend von Sonborn nach Albstatt
          zurückkamen, infirmirte mir der so eben von
          Hanau zurück gekommene alte Landschöff(e)
          Johannes Sippel, den an mich schriftlich mitge-
          brachten Hochfürst(lichen) Regierungs Befehl, wel
          chen denen immittelst durch den Glockenschlag
          zusammen gerufenen und daraufhin ins Gemeine
          Wirthshauß vorbeschiedenen Gemeinschaft(lichen) Unter-
          thanen, wovon einige mit Holtz nach Hanau
          gefahren, mithin abwesend waren, bekant
          machte; Es weigerte sich von denen An-
          wesenden keiner, die bis dahin außgegangene
          Exekutions-Kosten zu zahlen, und die Land-
          schöffen versprachen, deren abwesenden Weiber
          dazu anzuhalten, damit die Exequenten befrie-
          diget werden, und diesen Morgen früh ab-
          markieren könnten, welches denenselben auch
          in confirmitat des erhaltenen Hochinspectir(lichen)
          [.. d(en) 20 May 1737]
          Befehls, jedoch mit dem anhang bedeutete, daß,
          dafern sich gegen verhoffen, ein und andere
          zur Zahlung der Exekutions-Gebühren nicht
          verstehen wolten, soviel Mann von dem Commando
          als Halßstarrige seyn würden, zurück bleiben
          und mir sogleich davon Anzeige thun solte.
          Nachdem aber letzteres nicht geschehen, wird
          das Commando nunmehro würck(lich) abmarckiret
          seyn. Denen Gemeinschaft(lichen) Unterthanen
          stellete endlichen nochmahlen vor, daß gleich-
          wie sie nun von der Ihnen vor Augen ge-
          schwebten Gefahr, dafern sie bey Ihrer
          bezeigten Halßstarrigkeit verharret hätten,
          befreyet wären; Sie also hingegen für..?
          von niemanden, wer der auch seyn mögte
          sich von dem Ihrer Gnädigsten Mitherrschaft
          Heßen-Hanau und dero Hochfürst(lichen)
          Regierung schuldigen Gehorsam und Respect
          abfallen oder irre machen laßen, sondern
          vielmehr den Rechtlichen Ausgang der stritti-
          gen Sache abwarten; auch versichert seyn
          sollen, daß so wenig des Herrn von Cranzen?
          Excel(lenz) dasjenige, so Ihnen nicht gebührete,
          verlangen würden, so gewiß würde von
          Hochfürst(lichen) Mitherrschaft(lichen) Regierung zu
          Hanau Ihnen Unterthanen auch, wann sie
          in der Sache quastionis recht hätten, justiz
          verschaffet werden. Sie schienen hier-
          auf sämt(lich) vergnügt zu seyn, und verspra-
          chen der Ihnen gegebenen respice Warn-
          [und]
          und Ermahnung nach zukommen, wünscheten
          jedoch, daß die entstandene(n) Irrungen
          soviel mög(lich) in der Kürtze recht(lich) abge-
          than werden, und sie nicht etwa durch
          einen anzunehmenden Mandatarium oder
          sonsten in große Kosten gebracht wer-
          den mögten, dazumahlen die Sache
          von keiner Importanz, und auch der
          strittige District im Kirchen- oder viel-
          mehr zu dasiger Capellen gehöriges Guth
          seyn solte. eine Hochfürstliche
          Hochlöb(liche) Regierung der treuen Obhut
          Gottes empfehlend, und mit unterthäni(gen)
          gehorsamsten Respect beständig ver-
          harrend.
          LG Malte

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          • Hesse0815
            Erfahrener Benutzer
            • 30.12.2017
            • 141

            #6
            Hallo Malte,
            herzlichen Dank für diese tolle Arbeit, die Sie sich gemacht haben und mir geholfen haben.

            Könnten Sie mir noch bitte sagen wer es verfasst hat und wer der Emfänger war?
            Viele Grüße!

            Kommentar

            • Malte55
              Erfahrener Benutzer
              • 02.08.2017
              • 1625

              #7
              Moin,
              an die Regierung Hessen-Hanau Mitherrschaft, vom Freygerichtlichen? Landreiter Andreas Gläntzer aus Altzenau.
              LG Malte

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              • Hesse0815
                Erfahrener Benutzer
                • 30.12.2017
                • 141

                #8
                Dankeschön!

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