Hallo,
im folgenden Text fehlen mir zwei Stellen. Kann mir jemand beim Lesen helfen?
Der Text stammt aus dem Grundbuch von Seeburg (Kreis Rössel, Ostpreußen) und ist von 1852.
Ich lese bisher (Verbesserungen sind willkommen):
Im königlichen Dorfe Elsau, welches zum Domainen Amts-Bezirke und
Kirchspiele Seeburg gehört, im .......... Kreise des Königsberger
Regierungs-Bezirks gelegen und der Gerichtsbarkeit der Königlichen
Kreisgerichts-Kommission zu Seeburg unterworfen ist, besitzt der
Schulz Casimir Graw das gemäß Privilegii vom 31. August 1598, resp. (respektive = bzw.)
vom 21. Juli 1701 zu kölmischen Rechten verliehene
Schulzengrundstück Hypth. Nr. 1 von 4 kölmischen Hufen nominell,
von welchem er verpflichtet ist, bei jeder Besitzveränderung
10 Prozent des Kapitalwerthes des Grund und Bodens, also mit
Ausschluß des .......... und der Gebäude,
an den Königlichen Domainenfiskus zu entrichten.
Vielen Dank!
Grüße
Jan75
im folgenden Text fehlen mir zwei Stellen. Kann mir jemand beim Lesen helfen?
Der Text stammt aus dem Grundbuch von Seeburg (Kreis Rössel, Ostpreußen) und ist von 1852.
Ich lese bisher (Verbesserungen sind willkommen):
Im königlichen Dorfe Elsau, welches zum Domainen Amts-Bezirke und
Kirchspiele Seeburg gehört, im .......... Kreise des Königsberger
Regierungs-Bezirks gelegen und der Gerichtsbarkeit der Königlichen
Kreisgerichts-Kommission zu Seeburg unterworfen ist, besitzt der
Schulz Casimir Graw das gemäß Privilegii vom 31. August 1598, resp. (respektive = bzw.)
vom 21. Juli 1701 zu kölmischen Rechten verliehene
Schulzengrundstück Hypth. Nr. 1 von 4 kölmischen Hufen nominell,
von welchem er verpflichtet ist, bei jeder Besitzveränderung
10 Prozent des Kapitalwerthes des Grund und Bodens, also mit
Ausschluß des .......... und der Gebäude,
an den Königlichen Domainenfiskus zu entrichten.
Vielen Dank!
Grüße
Jan75
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