Ansiedlung und Verehelichung des Johann Auer Teil 4

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  • Ahnenhans
    Erfahrener Benutzer
    • 31.10.2012
    • 546

    [gelöst] Ansiedlung und Verehelichung des Johann Auer Teil 4

    Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1833
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Haderstadl
    Namen um die es sich handeln sollte: Auer und Strobl


    Hallo liebe Helferinnen und Helfer,
    ich brauche wieder euere Hilfe bei der Überprüfung des Textes und Entzifferung einiger Wörter.

    hier Teil 4



    Seite 19

    An den
    Armenpflegschaftsrath der
    Landgemeinde Haderstadl

    Verehelichung und Ansiedlung des
    Johann Auer bet.
    EN 4589 II

    Kamm den 11 ten Mai 1833

    Johann Auer 1/16 Gütlerssohn von
    Schönferchen, hat xxx die poli-
    zeiliche Bewilligung zur Ansiedlung
    und Verehelichung (xxxx
    xxxx ) auf den von
    Michl Bräu von Haderstadl er-
    kauften Grundstücken in die Land-
    gemeinde Haderstadl nachgesucht.
    Dieselbe wird daher beauftragt, term.
    14 Tagen ihren allenfallsigen Erinner-
    ungen hierher um so sicherer abzu-
    geben, als man nach xxx daher
    zeit ihre Zustimmung xx xx erwähnten
    Verehelichung und Ansiedlung an-
    xxx würde.

    xxxx (Unterschirft) Engel






    Seite 20

    EN 4589 II Haderstadl den 28 ten May 1833

    Königlich bayerisches Landgericht Cham!

    Durch hochrichterliches Dekret vom 14 ten et praes: 20 ten d. Mts: wurde
    dem Armenpflegschaftsrathe der Gemeinde Haderstadl im Betreffe der
    Ansiedlung und Verehelichung des Johann Auer 1/16 tl Gütlerssohn von Schön-
    ferchen mit der Häuslerstochter Katharina Strobl von Chammünster auf
    einigen von Michl Bräu von Haderstadl erkauften Grundstücken
    zur Erinnerungs Abgabe ein 14 tägiger Termin vorgestekt, binnen wel-
    chem derselbe auf diesem Auftrage auf nachstehende Weise gehorsamst
    nachkomt.
    In dem hochrichterlichen Dekrete vom 31 ten Jänner l. J. anlie-
    genden Protokolls Anbringen will Auer und seine vermeintliche Braut
    von Michl Bräu folgende Grundstücke, als
    a) den Leitnerbühlacker circa 8 Tagwerk
    b) einen Weiher 1 ½ Tagw:, und
    c) einen andern Grund zu 2 Tagw:, alles um die Summe von 350 f.
    erkauft haben.
    Gegen diese Abgabe bezüglich benanterTagwerkzahl muß der Armenpfleg-
    schaftsrath, da sie nur eine verkleisterte Sache ist, um den Zweck zur An-
    siedlung eher zu erreichen, feierlich protestieren, weil nämlich
    ad a) der Leitnerbühlacker statt 8 Tgw: höchstens 3 ½ T:
    ad b)der Weiher statt 1 ½ Tgw: ½ Tgw: und
    ad c) der andrGrund ad 2 Tgw: ohnehin nicht zu achten, und um
    zur Ausfühllung eines vermeintlichen Mangels an der Tagwerkzahl
    beigegeben ist, beträgt, daher schon die Tagwerkzahl eine freche Lüge.

    praes den 1. Juni 1833
    EN 4861 II

    praes d(en) 16 Juni 1833
    EN 5139 II




    Seite 21

    Belangend die Qualität des Bodens, so muß jeder Grundkenner sagen,
    daß, wenn auch alles sehr gut bestellt wäre, hiervon kann zwei Lämen
    erzielt werden könnten, was auch in Bezug auf den Graswüchs des ½ Tagw:
    großen Weihers, von welchem doch Gras und Heu geaerndtet (geerntet) werden will, und
    nicht für eine Geis hinreichend seyn würde, der Fall ist. Würde auf diesem Platze
    alles gedeihen, so hätte Bräu, der doch noch vielen Grund, aber nur 1 Kuh besitzt,
    nicht nöthig, für diese das Gras aus der Lamberger Waldung zu holen, und auch für sich das noch mangelnde Getreide zur Speis zu verschaffen.
    Den Hausbau betreffend, so besitzen Johann Auer und seine angebliche Braut nur
    250 f. einstiges Elterngut.
    Von diesem Fall nun alles, was nöthig ist, bestritten werden, was aber nur zur Hälfte
    hinreichen dürfte, denn schon die häusliche Einrichtung erheischt viele Auslagen (geschweige eigener Hausbau) und
    es steht nicht zu erwarten, daß eine solche neue Familie nötige (Holz, Streu) p. p. auf anderer
    Weise als auf Gefahr der Gemeinde sich zu zueigen würde.
    Dem Gesuchsteller und seiner vermeintlichen Braut steht auch friedlich ratgegen, daß
    beide auf keinen flekenlosen Lebenswandel Anspruch machen können, sondern der
    Vorwurf einer leichtfertigen Lebensweise mit Grund opponiert (widersprechen) werden kann.
    Schon hieraus erwächst der Gemeinde eine begründetet Furcht vor einstigen Alimentationslast.
    Der Gemeinde wird man wohl nicht aufbürden wollen, daß sie solche xxx
    Mitglieder aufnehme, da diese ohnehin hohen Grad von Uibervälkerung (Übervölkerung)
    erreicht hat, indem sie früher 6 nun aber schon 12 Hausnummern zählt.
    Bei einer neuen Ansiedlung erfordert das Gesetz ein Steuersimplum (einfache Steuer) von
    45 x (Kreuzer), welchem Erfordernisse ebenfalls nicht Genüge geleistet werden kann.
    Wollte sich Auer auf seine Mauerer Motion (rechtfertigen) fusten, so giebt es deren
    geschikte genug, und diesen mangelt es an Arbeit, um sich bloswärts durch
    ein solche Metier zu ernähren.
    Die vermeintliche Möglichkeit, sich fortzubringen, ist oft nur geträumt,
    und in der Folge als nichtig bewährt.




    Im voraus besten Dank
    Ahnenhans
    Angehängte Dateien
  • M_Nagel
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2020
    • 1931

    #2
    Seite 19

    Ex off.

    An den
    Armenpflegschaftsrath der
    Landgemeinde Haderstadl

    Verehelichung und Ansiedlung des
    Johann Auer bet.
    EN 4589 II

    Kamm den 11 ten Mai 1833

    Johann Auer 1/16 Gütlerssohn von
    Schönferchen, hat hierorts die poli-
    zeiliche Bewilligung zur Ansiedlung
    und Verehelichung (mit der Häuslers Tochter Kath. Strobl Kam̅ünster) auf den von
    Michl Bräu von Haderstadl er-
    kauften Grundstücken in die Land-
    gemeinde Haderstadl nachgesucht.
    Dieselbe wird daher beauftragt, term.
    14 Tagen ihren allenfallsigen Erinner-
    ungen hieher um so sicherer abzu-
    geben, als man nach Umfluß dieser
    Zeit ihre Zustimmung in die erwähnte
    Verehelichung und Ansiedlung an-
    nehmen würde.

    xxxx (Unterschirft) Engel
    Zuletzt geändert von M_Nagel; 23.10.2020, 18:43.
    Schöne Grüße
    Michael

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4010

      #3
      S.20
      und nur
      zur Ausfüllung eines vermeintlichen Mangels an der Tagwerkzahl
      beigegeben ist, beträgt,


      VG
      mawoi

      Kommentar

      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 4010

        #4
        Seite 21

        Belangend die Qualität des Bodens, so muß jeder Grundkenner sagen,
        daß, wenn auch alles sehr gut bestellt wäre, hiervon kaum zwei Lämmen
        erzielt werden könnten, was auch in Bezug auf den Graswuchs des ½ Tagw:
        großen Weihers, von welchem doch Gras und Heu geaerndtet (geerntet) werden will, und
        nicht für eine Geis hinreichend seyn würde, der Fall ist. Würde auf diesem Platze
        alles gedeihen, so hätte Bräu, der doch noch vielen Grund, aber nur 1 Kuh besitzt,
        nicht nöthig, für diese das Gras aus der Lamberger Waldung zu holen, und auch für sich das noch mangelnde Getreide zur Speis zu verschaffen.
        Den Hausbau betreffend, so besitzen Johann Auer und seine angebliche Braut nur
        250 f. einstiges Elterngut.
        Von diesem soll nun alles, was nöthig ist, bestritten werden, was aber nur zur Hälfte
        hinreichen dürfte, denn schon die häusliche Einrichtung erheischt viele Auslagen (geschweige eigener Hausbau) und
        es steht nicht zu erwarten, daß eine solche neue Familie das Nöthige (Holz, Streu) p. p. auf andere
        Weise als auf Gefahr der Gemeinde sich zu zueignen würde.
        Dem Gesuchsteller und seiner vermeintlichen Braut steht auch feindlich entgegen, daß
        beide auf keinen flekenlosen Lebenswandel Anspruch machen können, sondern der
        Vorwurf einer leichtfertigen Lebensweise mit Grund opponiert (widersprechen) werden kann.
        Schon hieraus erwächst der Gemeinde eine begründetet Furcht vor einstiger Alimentationslast.
        Der Gemeinde wird man wohl nicht aufbürden wollen, daß sie solche neue
        Mitglieder aufnehme, da diese ohnehin hohen Grad von Uibervälkerung (Übervölkerung)
        erreicht hat, indem sie früher 6 nun aber schon 12 Hausnummern zählt.
        Bei einer neuen Ansiedlung erfordert das Gesetz ein Steuersimplum (einfache Steuer) von
        45 x (Kreuzer), welchem Erfordernisse ebenfalls nicht Genüge geleistet werden kann.
        Wollte sich Auer auf sein Mauerer Metier fussen, so giebt es deren
        geschikte genug, und diesen mangelt es an Arbeit, um sich bloswärts durch
        ein solches Metier zu ernähren.
        Die vermeintliche Möglichkeit, sich fortzubringen, ist oft nur geträumt,
        und in der Folge als nichtig bewährt.


        VG
        mawoi
        Zuletzt geändert von mawoi; 23.10.2020, 20:21.

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        • Ahnenhans
          Erfahrener Benutzer
          • 31.10.2012
          • 546

          #5
          Hallo Mawoi und M Nagel
          vielen, herzlichen Dank für euere große Hilfe.
          Ahnenhans
          Zuletzt geändert von Ahnenhans; 24.10.2020, 10:13.

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