Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv
Jahr, aus dem der Text stammt: 1833
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Haderstadl
Namen um die es sich handeln sollte: Auer und Strobl
Jahr, aus dem der Text stammt: 1833
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Haderstadl
Namen um die es sich handeln sollte: Auer und Strobl
Hallo liebe Helferinnen und Helfer,
ich brauche wieder euere Hilfe bei der Überprüfung des Textes und Entzifferung einiger Wörter.
hier Teil 4
Seite 19
An den
Armenpflegschaftsrath der
Landgemeinde Haderstadl
Verehelichung und Ansiedlung des
Johann Auer bet.
EN 4589 II
Kamm den 11 ten Mai 1833
Johann Auer 1/16 Gütlerssohn von
Schönferchen, hat xxx die poli-
zeiliche Bewilligung zur Ansiedlung
und Verehelichung (xxxx
xxxx ) auf den von
Michl Bräu von Haderstadl er-
kauften Grundstücken in die Land-
gemeinde Haderstadl nachgesucht.
Dieselbe wird daher beauftragt, term.
14 Tagen ihren allenfallsigen Erinner-
ungen hierher um so sicherer abzu-
geben, als man nach xxx daher
zeit ihre Zustimmung xx xx erwähnten
Verehelichung und Ansiedlung an-
xxx würde.
xxxx (Unterschirft) Engel
Seite 20
EN 4589 II Haderstadl den 28 ten May 1833
Königlich bayerisches Landgericht Cham!
Durch hochrichterliches Dekret vom 14 ten et praes: 20 ten d. Mts: wurde
dem Armenpflegschaftsrathe der Gemeinde Haderstadl im Betreffe der
Ansiedlung und Verehelichung des Johann Auer 1/16 tl Gütlerssohn von Schön-
ferchen mit der Häuslerstochter Katharina Strobl von Chammünster auf
einigen von Michl Bräu von Haderstadl erkauften Grundstücken
zur Erinnerungs Abgabe ein 14 tägiger Termin vorgestekt, binnen wel-
chem derselbe auf diesem Auftrage auf nachstehende Weise gehorsamst
nachkomt.
In dem hochrichterlichen Dekrete vom 31 ten Jänner l. J. anlie-
genden Protokolls Anbringen will Auer und seine vermeintliche Braut
von Michl Bräu folgende Grundstücke, als
a) den Leitnerbühlacker circa 8 Tagwerk
b) einen Weiher 1 ½ Tagw:, und
c) einen andern Grund zu 2 Tagw:, alles um die Summe von 350 f.
erkauft haben.
Gegen diese Abgabe bezüglich benanterTagwerkzahl muß der Armenpfleg-
schaftsrath, da sie nur eine verkleisterte Sache ist, um den Zweck zur An-
siedlung eher zu erreichen, feierlich protestieren, weil nämlich
ad a) der Leitnerbühlacker statt 8 Tgw: höchstens 3 ½ T:
ad b)der Weiher statt 1 ½ Tgw: ½ Tgw: und
ad c) der andrGrund ad 2 Tgw: ohnehin nicht zu achten, und um
zur Ausfühllung eines vermeintlichen Mangels an der Tagwerkzahl
beigegeben ist, beträgt, daher schon die Tagwerkzahl eine freche Lüge.
praes den 1. Juni 1833
EN 4861 II
praes d(en) 16 Juni 1833
EN 5139 II
Seite 21
Belangend die Qualität des Bodens, so muß jeder Grundkenner sagen,
daß, wenn auch alles sehr gut bestellt wäre, hiervon kann zwei Lämen
erzielt werden könnten, was auch in Bezug auf den Graswüchs des ½ Tagw:
großen Weihers, von welchem doch Gras und Heu geaerndtet (geerntet) werden will, und
nicht für eine Geis hinreichend seyn würde, der Fall ist. Würde auf diesem Platze
alles gedeihen, so hätte Bräu, der doch noch vielen Grund, aber nur 1 Kuh besitzt,
nicht nöthig, für diese das Gras aus der Lamberger Waldung zu holen, und auch für sich das noch mangelnde Getreide zur Speis zu verschaffen.
Den Hausbau betreffend, so besitzen Johann Auer und seine angebliche Braut nur
250 f. einstiges Elterngut.
Von diesem Fall nun alles, was nöthig ist, bestritten werden, was aber nur zur Hälfte
hinreichen dürfte, denn schon die häusliche Einrichtung erheischt viele Auslagen (geschweige eigener Hausbau) und
es steht nicht zu erwarten, daß eine solche neue Familie nötige (Holz, Streu) p. p. auf anderer
Weise als auf Gefahr der Gemeinde sich zu zueigen würde.
Dem Gesuchsteller und seiner vermeintlichen Braut steht auch friedlich ratgegen, daß
beide auf keinen flekenlosen Lebenswandel Anspruch machen können, sondern der
Vorwurf einer leichtfertigen Lebensweise mit Grund opponiert (widersprechen) werden kann.
Schon hieraus erwächst der Gemeinde eine begründetet Furcht vor einstigen Alimentationslast.
Der Gemeinde wird man wohl nicht aufbürden wollen, daß sie solche xxx
Mitglieder aufnehme, da diese ohnehin hohen Grad von Uibervälkerung (Übervölkerung)
erreicht hat, indem sie früher 6 nun aber schon 12 Hausnummern zählt.
Bei einer neuen Ansiedlung erfordert das Gesetz ein Steuersimplum (einfache Steuer) von
45 x (Kreuzer), welchem Erfordernisse ebenfalls nicht Genüge geleistet werden kann.
Wollte sich Auer auf seine Mauerer Motion (rechtfertigen) fusten, so giebt es deren
geschikte genug, und diesen mangelt es an Arbeit, um sich bloswärts durch
ein solche Metier zu ernähren.
Die vermeintliche Möglichkeit, sich fortzubringen, ist oft nur geträumt,
und in der Folge als nichtig bewährt.
Im voraus besten Dank
Ahnenhans
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