Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv
Jahr, aus dem der Text stammt: 1833
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Haderstadl
Namen um die es sich handeln sollte: Auer und Strobl
Jahr, aus dem der Text stammt: 1833
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Haderstadl
Namen um die es sich handeln sollte: Auer und Strobl
Hallo liebe Helferinnen und Helfer,
ich brauche wieder euere Hilfe bei der Überprüfung des Textes und Entzifferung einiger Wörter.
hier Teil 3
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Tagwerk theils sehr unfruchtbaren theils oede Grund 350 f erlegen sollen, so kann
von einem Hausbaue auf den Bräuischen Gründen daher hier keine Rede mehr seyn, weil die Eltern
sonst den übrigen Kindern ihr Weniges entziehen müßten, wenn sie sich auf höhere Elterngute einlassen sollten.
Endlich steht zu beführchten, daß der Bräu und Irrgang /: Quadfehlmühler :/ den einst im
guten Zustande sich befindenden Weiher /: Haderstadl :/ durch die vielen Ausbrüche
ganz zu Grunde richteten, das Wenige, was jetzt noch Ein oder der Andere von der grösseren
Besitzungen inne hat, den Preis gegeben ist, der sich auf seinem Ausbruche nicht zu nären ver-
mag, wie es jetzt schon der Fall ist.
Aus Allem geht nun deutlich hervor, daß die Angabe der Tagwerk
Zahl sowohl, als auch die des Vermögens von beiden ein trügerischer Schein ist,
in den sie ihre Lügenhaftigkeit einzufüllen sichern.
Indem ein königliches Landgericht gehorsamst beboten wird, sowohl
dem Bräu mit seinem Verkaufe, als dem Auer mit seinem Kaufe abzuweisen,
empfindet sich submissest
das
königliche Landgericht
Seite 17
Ex off
Zum k. Rentamte Kamm
Ansiedlung und Verehelichung des Johann Auer bet. EN 3326 II
Kamm 4. ten März 1833
Johann Auer, 1/16 Gütlerssohn
von Schönferchen, hat von Michael
Bräu, ½ Bauer von Haderstald
nachstehende Gründe, als
1) den Laitenbühlacker, circa 8
Tagwerke groß
2) einen Weiher zur Benätzung
einer Wieße, 1 ½ Tagw. groß, u.
3) einen 2 Tagw. halteigen bad-
gxxx, käuflich an sich gebracht,
und die polizeiliche Bewilligung sich
hierauf durch Erbauung eines
Hauses anzusiedeln und verehe-
lichen zu dürfen, harärts nach-
gesucht.
Um über die Zuläßigkeit dieser
Ansiedlung Beschluß fassen zu können
ersucht man, das Steuersimplum (einfache Steuer)
von diesen Gründen dafür zu
notificieren (bekanntgeben, mitteilen).
Zugleich wird noch bemerkt, daß
als Besitzer des oben genannten
Laitenbühlackers, obwohl Bräu
ihn durch Tausch bereits an
sich gebracht, noch Wolfgang
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Faglmaier, Bauer von Hader-
stadl erscheinen wird, beide
vor noch mangelnder Umschreibung
und Verbriefung erscheinen
wird.
Engel
ex off
Zum k. b. Rentamte Kamm
Bet. oben EN: 3765 II
Kamm, den 2. April 1833
Die unterm 1. ten v. Mts gestellte
Requisition (Zwangsablieferung) vub. Betreffs wolle ge-
fälligst in Bälde in Erledigung
gebracht werden.
Engel
Im voraus besten Dank
Ahnenhans
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