Ansiedlung und Verehelichung des Johann Auer Teil 3

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  • Ahnenhans
    Erfahrener Benutzer
    • 31.10.2012
    • 700

    [gelöst] Ansiedlung und Verehelichung des Johann Auer Teil 3

    Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1833
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Haderstadl
    Namen um die es sich handeln sollte: Auer und Strobl



    Hallo liebe Helferinnen und Helfer,
    ich brauche wieder euere Hilfe bei der Überprüfung des Textes und Entzifferung einiger Wörter.

    hier Teil 3


    Seite 15
    Tagwerk theils sehr unfruchtbaren theils oede Grund 350 f erlegen sollen, so kann
    von einem Hausbaue auf den Bräuischen Gründen daher hier keine Rede mehr seyn, weil die Eltern
    sonst den übrigen Kindern ihr Weniges entziehen müßten, wenn sie sich auf höhere Elterngute einlassen sollten.
    Endlich steht zu beführchten, daß der Bräu und Irrgang /: Quadfehlmühler :/ den einst im
    guten Zustande sich befindenden Weiher /: Haderstadl :/ durch die vielen Ausbrüche
    ganz zu Grunde richteten, das Wenige, was jetzt noch Ein oder der Andere von der grösseren
    Besitzungen inne hat, den Preis gegeben ist, der sich auf seinem Ausbruche nicht zu nären ver-
    mag, wie es jetzt schon der Fall ist.
    Aus Allem geht nun deutlich hervor, daß die Angabe der Tagwerk
    Zahl sowohl, als auch die des Vermögens von beiden ein trügerischer Schein ist,
    in den sie ihre Lügenhaftigkeit einzufüllen sichern.
    Indem ein königliches Landgericht gehorsamst beboten wird, sowohl
    dem Bräu mit seinem Verkaufe, als dem Auer mit seinem Kaufe abzuweisen,
    empfindet sich submissest
    das
    königliche Landgericht






    Seite 17
    Ex off

    Zum k. Rentamte Kamm

    Ansiedlung und Verehelichung des Johann Auer bet. EN 3326 II

    Kamm 4. ten März 1833

    Johann Auer, 1/16 Gütlerssohn
    von Schönferchen, hat von Michael
    Bräu, ½ Bauer von Haderstald
    nachstehende Gründe, als
    1) den Laitenbühlacker, circa 8
    Tagwerke groß
    2) einen Weiher zur Benätzung
    einer Wieße, 1 ½ Tagw. groß, u.
    3) einen 2 Tagw. halteigen bad-
    gxxx, käuflich an sich gebracht,
    und die polizeiliche Bewilligung sich
    hierauf durch Erbauung eines
    Hauses anzusiedeln und verehe-
    lichen zu dürfen, harärts nach-
    gesucht.
    Um über die Zuläßigkeit dieser
    Ansiedlung Beschluß fassen zu können
    ersucht man, das Steuersimplum (einfache Steuer)
    von diesen Gründen dafür zu
    notificieren (bekanntgeben, mitteilen).
    Zugleich wird noch bemerkt, daß
    als Besitzer des oben genannten
    Laitenbühlackers, obwohl Bräu
    ihn durch Tausch bereits an
    sich gebracht, noch Wolfgang








    Seite 18

    Faglmaier, Bauer von Hader-
    stadl erscheinen wird, beide
    vor noch mangelnder Umschreibung
    und Verbriefung erscheinen
    wird.

    Engel



    ex off

    Zum k. b. Rentamte Kamm
    Bet. oben EN: 3765 II

    Kamm, den 2. April 1833

    Die unterm 1. ten v. Mts gestellte
    Requisition (Zwangsablieferung) vub. Betreffs wolle ge-
    fälligst in Bälde in Erledigung
    gebracht werden.
    Engel




    Im voraus besten Dank
    Ahnenhans
    Angehängte Dateien
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 4045

    #2
    Seite 15
    Tagwerk theils sehr unfruchtbaren theils oede Grund 350 f erlegen sollen, so kann
    von einem Hausbaue auf den Bräuischen Gründen ohnehin keine Rede mehr seyn, weil die Eltern
    sonst den übrigen Kindern ihr Weniges entziehen müßten, wenn sie sich auf höhere Elterngute einlassen sollten.
    Endlich steht zu befürchten, daß da Bräu und Irrgang /: Quadfehlmühler :/ den einst im
    guten Zustande sich befindenden Weiler /: Haderstadl :/ durch die vielen Ausbrüche
    ganz zu Grunde richteten, das Wenige, was jetzt noch Ein oder der Andere von den grösseren
    Besitzern inne hat, dem preisgegeben ist, der sich auf seinem Ausbruche nicht zu nähren ver-
    mag, wie es jetzt schon der Fall ist.
    Aus Allem geht nun deutlich hervor, daß die Angabe der Tagwerk
    Zahl sowohl, als auch die des Vermögens von beiden ein trügerischer Schein ist,
    in den sie ihre Lügenhaftigkeit einzuhüllen suchen.
    Indem ein königliches Landgericht gehorsamst gebeten wird, sowohl
    den Bräu mit seinem Verkaufe, als den Auer mit seinem Kaufe abzuweisen,
    empfiehlt sich submissest
    des
    königlichen Landgerichts


    die gehorsamste
    Gemeinde Verwaltung Haderstadl



    VG
    mawoi
    Zuletzt geändert von mawoi; 21.10.2020, 13:25.

    Kommentar

    • Karla Hari
      Erfahrener Benutzer
      • 19.11.2014
      • 5898

      #3
      ich mach mal den kurzen



      Seite 18

      Englmaier, Bauer von Hader-
      stadl erscheinen wird, bei
      der nach/noch(?) mangelnden Umschreibung
      und Verbriefung erscheinen
      wird.

      Engel

      ex off

      Zum k. b. Rentamte Kamm
      Bet. oben EN: 3765 II

      Kamm, den 2. April 1833

      Die unterm 1. ten v. Mts gestellte
      Requisition (Zwangsablieferung) vub. Betreffs wolle ge-
      fälligst in Bälde in Erledigung
      gebracht werden.
      Engel
      Lebe lang und in Frieden
      KarlaHari

      Kommentar

      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 4045

        #4
        Seite 17
        Ex off

        Zum k. Rentamte Kamm

        Ansiedlung und Verehelichung des Johann Auer bet. EN 3326 II

        Kamm 4. ten März 1833

        Johann Auer, 1/16 Gütlerssohn
        von Schönferchen, hat von Michael
        Bräu, ½ Bauer von Haderstadl
        nachstehende Gründe, als
        1) den Leitenbühlacker, circa 8
        Tagwerke groß
        2) einen Weiher zur Benützung
        einer Wieße, 1 ½ Tagw. groß, u.
        3) einen 2 Tagw. Bau-?
        grund, käuflich an sich gebracht,
        und die polizeiliche Bewilligung sich
        hierauf durch Erbauung eines
        Hauses anzusiedeln und verehe-
        lichen zu dürfen, herorts nach-
        gesucht.
        Um über die Zuläßigkeit dieser
        Ansiedlung Beschluß fassen zu können
        ersucht man, das Steuersimplum (einfache Steuer)
        von diesen Gründen dafür zu
        notificieren (bekanntgeben, mitteilen).
        Zugleich wird noch bemerkt, daß
        als Besitzer des oben genannten
        Leitenbühlackers, obwohl Bräu
        ihn durch Tausch bereits an
        sich gebracht, noch Wolfgang


        VG
        mawoi

        Kommentar

        • mawoi
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2014
          • 4045

          #5
          S.18
          bei
          der noch mangelnden Umschreibung


          VG
          mawoi

          Kommentar

          • Ahnenhans
            Erfahrener Benutzer
            • 31.10.2012
            • 700

            #6
            Liebe Helfer / innen,
            vielen Dank für euere tatkräftige Unerstützung.
            Ihr habt mir wieder sehr geholfen.
            Viele Grüße
            Ahnenhans

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