Heirat 1838

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  • davecapps
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2015
    • 2443

    [gelöst] Heirat 1838

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsregister
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1838
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Hutzdorf
    Namen um die es sich handeln sollte: Marx/Diehl

    Hallo,

    kann jemand Bitte Korrekturlesen?

    Ich lese:
    Adam Marx
    und
    Juliane Diehl

    Tag den 19 Agst (August)

    Im Jahre Christi achtzehnhundert acht und dreißig, den
    neunzehnten August, wurden nach zuvor ertheilter
    kreisratlicher und landrichterlicher Bescheinigung
    daß der Vollziehung dieser Ehe ?? der
    bürgerlichen und privat?? Verhältnissen
    kein Hinderniß im Wege steht, somit nach ge-
    schehener Wehrung, der kanonischer Erforder-
    nisse und nach erfolgter ordnungsmäßiger Pro-
    clamation in der Kirche zu Hutzdorf, mit
    Einwilligung der Verwandten, getraut und
    ehelich eingesegnet

    Danke
    Gruß
    Dave
    Angehängte Dateien
  • MartinM
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2008
    • 553

    #2
    Hallo Dave,
    ich lese so:
    Im Jahre Christi achtzehnhundert acht und dreißig, den
    neunzehnten August, wurden nach zuvor ertheilter
    kreisratlicher und landrichterlicher Bescheinigung
    daß der Vollziehung dieser Ehe hinsichtlich der
    bürgerlichen und privatrechtlichen Verhältnisse
    kein Hinderniß im Wege stehe, somit nach ge-
    schehener Wahrung der kanonischer Erforder-
    nisse und nach erfolgter ordnungsmäßiger Pro-
    clamation in der Kirche zu Hutzdorf, mit
    Einwilligung der Verwandten, getraut und
    ehelich eingesegnet
    Viele Grüße
    MartinM

    Kommentar

    • Buchstütze
      Erfahrener Benutzer
      • 09.10.2020
      • 166

      #3
      Adam Marx
      und
      Juliane Diehl

      kop(ulirt) den 19 Agst (August)

      Im Jahre Christi achtzehnhundert acht und dreisig, den
      neunzehnten August, wurden nach zuvor ertheilter
      kreisräthlicher und landrichterlicher Bescheinigung
      daß der Vollziehung dieser Ehe hinsichtlich der
      bürgerlichen und privatrechtlichen Verhältniße
      kein Hinderniß im Wege stehe, sowie nach ge-
      schehener Wahrung, der kanonischen Erforder-
      niße und nach erfolgter ordnungsmaßiger Pro-
      clamation in der Kirche zu Hutzdorf, mit
      Einwilligung der Verwandten, getraut und
      ehelich eingesegnet

      Kommentar

      • davecapps
        Erfahrener Benutzer
        • 13.10.2015
        • 2443

        #4
        vielen Dank an euch
        Gruß
        Dave

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