Lesehilfe Akten bezgl. Torwachen

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  • volkerhaak
    Erfahrener Benutzer
    • 15.10.2007
    • 132

    [gelöst] Lesehilfe Akten bezgl. Torwachen

    Ich ackere mich schon wieder durch alte Akten die die Stadmauer betreffen komme aber kaum voran...
    Hier mein Versuch:
    Hochwürdiger Ertzbischof undt
    Churfürst, gnädigster Herr.

    Euer Churfürstl. Gn. gerufen G??? ?uf ??? ?
    ??? ??? ????, so daß ohne
    ??? gnädigsten Confens ??? der ???
    ??? d?? hiesigen Thorwachten nicht ????,
    sondern d??? ohne ????? ???
    wollen, ??? aber gnädigster Churfürst
    und f? in dem gantzen hohem ??? in den
    ?? ??? voll und stätten, alß zu ???


    Ich hoffe es findet sich wieder jemand der das besser hin bekommt!
    Hat jemand vielleicht ein Alphabet aus der Zeit um 1700???

    UNTER DIESEM LINK KANN MAN DIE SEITEN BESSER EINSEHEN:
  • Hibol

    #2
    Mal die erste Seite versucht, Gruß Hibol



    Hochwürdigster Ertzbischoff und Churfürst, gnädigster Herr p.
    Euer churfürtl.[lich] Gnl. geruhen gdst (gnädigst) sich underthänig vortragen zu lasen, wie daß ohne deroselben gnädigsten Consens uns die Freyheit wegen der hiesigen Thorwachen nicht verstattet, sondern darzu ohne unterscheidt angehalten werden wollen, Wan nuen aber gnädisgter Churfürst undt Herr in dem gantzen hohen Ertzstifft in den verschlossenen orth undt Stätten, alß zu Hörgst, Oberusel, Königstein, Steinheimb, Selgenstatt, Aschaffenburg, Grensheimb, Bensheimb, Amorbach undt anderer dergleichen orthen mehr, die Gerichten undt Rath der Macht befreyet seindt, wir aber Minder alß ahn andern orth unseres gleichen, absonderlich bey itzigen Armselig Zeiten Gemeiniglich alle Wochen so wohl wegen Observierung herrschafftlichen intereße, alß auch der Bürgerschafft halben ettliche Tage zubringen undt versäumen müssen, da andere von der Bürgerschafft ihrer Hanthierung abwarthen, also mithien uns gar zu schwehrlich, ia ohnerträglich, auch sehr despectirlich fallen will, wan wir Einen Tag under den Soldaten / wan deren allhier /oder auch Knechten undt Buben ahn den Thoren wachen, undt Schildtwacht stehen, auch wohl
    Zuletzt geändert von Gast; 29.01.2010, 17:02.

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4848

      #3
      Probier ich es mal

      1. Seite

      Hochwürdigster Ertzbischoff undt
      Churfürst, gnädigster Herr p.(= perge = usw. mit den Titelanreden, die er sich erspar)

      Euer Churfürstl. Gn.(aden) geruhen Gdst (gnädigst) sich under
      thänigst vortragen zu lasen, wie daß ohne
      deroselben gnädigsten Consens uns die Freyheit wegen der
      hiesigen Thorwachten nicht verstattet,
      sondern dazu ohne Unterscheidt angehalten werden
      wollen, Wan nuen aber gnädigster Churfürst
      undt Herr in dem gantzen hohen Ertzstifft in den
      verschlossenen orth und stätten, alß zu Hörgst,
      Oberursel, Königstein, Steinheimb, Selgenstadt,
      Aschaffenburg, Gernsheimb, Bensheimb, Amorbach,
      und andere dergleichen orthen mehr, die gerichten
      undt Rath der Wacht befreyet seindt, wie aber
      Minder als den andern orth unsers gleichen, ab-
      sonderlich bey ietzigen armselig Zeiten
      alle wochen sowohl wegen observierung herr-
      schafftlichen interesse als auch der Burgerschaft
      halber etliche tage zu bringen, undt versaumen
      müssen, da andere von der Burgerschafft ihrer
      hanthierung abwarthen, also mithien uns gar zu be-
      schwehrlich, ia ohnerträglich, auch sehr despectirlich
      fallen will, wan wir Einen tag under den Soldaten/
      wan deren allhier/ oder auch Knechten und Bueben ahn
      den Thoren wachen und schildtwacht stehen, auch wohl

      Gruß Konrad

      Kommentar

      • karin-oö
        Erfahrener Benutzer
        • 01.04.2009
        • 2633

        #4
        Hallo Volker!

        Hier findest du eine Buchstabentabelle für Schriften des 17. - 19. Jahrunderts:

        Die Buchstaben der Sütterlin Schrift, auch deutsche Schrift genannt, Leseübungen mit Urkunden, Kirchenbüchern und Amtsakten


        Schöne Grüße
        Karin

        Kommentar

        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4848

          #5
          2. Seite (ziemlich schnell, deshalb noch korrekturbedürftig)

          gar schimpflich von einen undt andern durchgezogen werden,
          den andern tag auff daß Rathhauß gehen, undt daß herr-
          schafftliche und daß gemeine besten mithelfen beobachten,
          oder auch denen streitenten Parteyen Urteil und recht
          sprechen müssen, waß wir solchen fals unsers geringen
          orths für einen respect haben ist leichtlich zu erachten.
          Wir aber unterthänigst versichert seindt, daß Ewer
          Churfürstl. Gn(aden), dero höchst rühmlichen Churfürstl.
          wohlbekantenm Clementz undt Justitz nach (wohl: noch) niemandten
          dero getrewen unterthänigsten Unterthanen
          undt Gerichten gegen das Herkommen, wie in anderen
          orthen in ublicher Observantz ist, beschwehren,
          weniger denenselben ihrer bemühung halber
          einige zugeniesen habende Gnadt entzihen lasen
          werdten. Dannenhero ist undt gelangt ahn Ewer
          Churfürstl. Gn. unser undertähnigst=gehorsamst=
          flehentlichs bitten, dieselbe gnädigst geruhen
          möchten, die gnädigste befehlende Verordtnung
          dahien ergehen zu lassen, daß wir gleich in anderen
          verschlossenen orth undt Stätten des hohen Ertzstiffts
          beschihet, ferner hien von der burgerlichen
          Thorwacht befreyet, undt dem Rath zu Hörgst,
          als welchen Ewer Churfürstliche Gnaden diese
          Freyheit in vorigem Jahr aus obigen Motiven
          auch gnädigst conformiret gleich gehalten
          werden mögen, Gnädigster Erhörung in
          unterthänigstem Gehorsamb uns hierüber

          Gruß Konrad

          Kommentar

          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4848

            #6
            3. Seite

            getröstent, Ewer Churfürstl. Gnaden anbey in den
            Schutz des Allerhöchsten, uns aber in dero
            beschwerlichen Churfürstl. Gnadt und hulden
            unterthänigst empfehlen thuen verharrendt

            Ewer Churfürstl. Gnaden

            Unterthängist trew ge-
            horsambste

            Sambtliche Gerichts Ver-
            ordtnete der Stadt
            Hoffheimb

            Rand: NB Das gestempfelte Papijr ist beygelegt worden, weylen solches ahn
            diesem orth ab-
            gangen

            Gruß aus dem Altmühltal, Konrad

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4848

              #7
              Will kein anderer anbeißen??

              Nächster Eintrag

              Verzeichnüss
              Der Personal= undt Real=Freyheiten zu
              Crüfftel? Amts Hoffheimb

              Erstlich hatt Ein Zeitlicher Schultheis dahier die
              Personal Freyheit, so da bestehet in Frohn diensten
              auch Huth und Wachten

              Item selbiger mehr ahn RealFreyheit eine Huebe Landt
              so Ihro Churfürstl. Gnaden Unser gnädigster Herr p.
              undt nicht der gemeine Mann Freyet, wie solches
              von unerdencklichen Jahren zuerweisen.

              Nota: Ahn diesem orth seindt sonsten keine Frey=
              guether, alß das Pfarrgueth, so dem Stiefft
              ad gradus B. Mariae Virginis in Maintz zugehörig,
              undt bestehet solches in Einer Hofreith, auch
              funff huebe landts, ahn Äcker, Wiesen und
              Weingärten.

              Christoph Trost
              Schultheis daselbsten

              Gruß aus dem Altmühltal, Konrad

              Kommentar

              • rigrü
                Erfahrener Benutzer
                • 02.01.2010
                • 2559

                #8
                Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen
                Will kein anderer anbeißen??
                Nicht falsch verstehen, bei überschaubaren Textmengen helfe ich gern, aber für das komplette, seitenweise Transkribieren von Aktenstücken fehlt mir ein bisschen die Zeit
                rigrü

                Kommentar

                • Hibol

                  #9
                  Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen
                  Will kein anderer anbeißen??
                  Ich hab's eingesehen, dass ich mich nicht in Pfründe, die längst vergeben sind, einmischen sollte

                  LG
                  Hibol

                  Kommentar

                  • Kögler Konrad
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.06.2009
                    • 4848

                    #10
                    Nächstes Blatt

                    Gerichtsleuthen zue Hoffheimb suchen frey zue seyn von denen Thorwachten

                    Den 12 ten July 1697 ist ahn Ambtmann undt Räthen zu Hoffheimb recribiret worden gemelte gerichte dahin ahnzuweysen, dem alten Herlommen gemeeß die Wacht bey den thorn solang als der Krieg daueret. continuirn zue helffen, bey erfolgdendem frieden aber könte man geschehen lassen, daß sie darmit verschonet bleiben mögen.

                    Hoffheimber pitten umb manutenirung ihrer privilegien gegen daß dem Stättlein Höchst ahn Sie widerrechtlich praetendirte Wachtöhl.


                    ibidem num 27 rationes decidendi warumb Hoffheimb nit befreyet seye von dem wachtöhl.

                    ibidem num 30 den 21 ten Decembris 1696 hatt EMRegierung dem Ambtsmann undt Zollschreiber zue Höchst auch Rathen zue Hoffheimb recribiret, das sie es bey dem von ihnen ertheilten Spruch allerdings bewenden lassen und dahero nit allein raht undt burgerschafft zue Hoffheimb zu Zahlung des ruckstandts wegen des wachtöhls, sondern auch zu continuation dessen mit ernst und nachtruckh solang ahnzueweysen, bis sie ein anderes in petitorio gehiriger? acthen? ausgeführet haben werden.

                    Daß ein jeder Schultheiß in denen beeden Ämbtern Höchst undt Hoffheimb sich verschiedener Freyheiten und emolumenten anmassen thun, auch 1 1/2 huben landt von der Schatzung und bendt? frey haben wollen.

                    num 2 EMRegierung schreibet den 17. Februarii 1696 ahn ambtmann und Zollschreibern zue Höchst. soviel? die ordinari undt extraordinari anlagen betr. Der Schultheiß von seinen selbst aignen Güthern undt Häusern umb so weniger frey seyn könne, als dergleichen in dem gantzen Erzstifft keinem Schultheißen zu gestatten undt wanns etwan ein oder ander Schultheiß per conniventiam der beamten her gebracht haben solle, solches vielmehrers pro corruptela als legitima consuetudine zu halten seye.

                    Videantur die Anlagen a No 1 bis 15 incl(usive)

                    Gruß aus dem Altmühltal, Konrad

                    Kommentar

                    • Kögler Konrad
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.06.2009
                      • 4848

                      #11
                      Hallo, ihr beiden, das sind keine Pründe vergeben.

                      Nur ran an dem reichhaltigen Speck.

                      Gruß Konrad

                      Kommentar

                      • Michael
                        Moderator
                        • 02.06.2007
                        • 5163

                        #12
                        Hallo Volker,
                        Ergänzung:

                        Bild 4:

                        Verzeichnüs
                        Der Personal= undt Real=Freyheiten zu
                        Crüfftell [= Kriftel] Amts Hoffheimb [= Hofheim am Taunus] p.
                        Viele Grüße
                        Michael

                        Kommentar

                        • Michael
                          Moderator
                          • 02.06.2007
                          • 5163

                          #13
                          Bild 5:

                          3. Daß ein jeder Schultheiß in denen beeden Ämbtern Höchst
                          undt Hoffheimb sich verschiedener Freyheiten und emolumenten
                          anmassen thun, auch 1 1/2 huben landts von der Schatzung
                          und beedt frey haben wollen.
                          Viele Grüße
                          Michael

                          Kommentar

                          • volkerhaak
                            Erfahrener Benutzer
                            • 15.10.2007
                            • 132

                            #14
                            Ich versuchs mal mit bild 9
                            (Wahnsinn ich erkenn langsamwirklich ein paar Wörter - juch hu!!!)

                            ???ß beydem hochwürdgstenunßerm aller???gnädigsten Churfürsten und herrn ???
                            gerichts-??? dahe wogen befreyung der
                            Thorwachdt unterthänigst Supplicando ??? ???
                            ??? ??? ??? ??? ab dem hiebey ??? zu
                            rück ??? ??? mehreren ??? ???
                            ???, und sollen dar? geh? ???
                            halten, daß z? s? und ihre ???
                            der Thorwachte biß? Thor? i je deme
                            aber ddieselbe obhabender ??? halber,
                            geringen- ja fast ??? ??? = sonderen
                            ??? ??? = und mith? gegen anderen
                            bürgern in ihrer ??? ??? h???ß
                            haben und dann ihres ??? in anderen des
                            hohen ??? ??? ??? ??? orthen,
                            der bürgerlichen Thorwacht, dem ???
                            nach, befreyet seyndt, alß halten ???
                            ??? ??? ??? darfür es
                            könte ??? ??? ???deren hierbey
                            ahngeführt - und dann ihrer ?orgestalten motiven

                            ... scheufts :-)
                            LG & Vielen Dank für die Hilfe!!!!

                            Kommentar

                            • karin-oö
                              Erfahrener Benutzer
                              • 01.04.2009
                              • 2633

                              #15
                              Hallo Volker!

                              Ich hab ja erst gar nicht nachgeschaut, dass es hier so viel zu tun gibt, und geglaubt, Henry und Konrad haben das schon gemacht.
                              Aber es gibt ja noch einiges zu lesen.
                              Erst will ich mal deine Angaben zu Bild 9 ergänzen:

                              Hochwürdig, Hochwohl- und HochEdel-
                              gebohrne, auch hochEdel gestrenge, Vest und hoch-
                              gelehrte, hochgeEhrteste, auch gnädig, grgl. und
                              hochgebietende Herren

                              Daß bey dem hochwürdigsten unßerm allerseiths
                              gnädigsten Churfürsten und herren, sambtliche
                              gerichts-Verwandte dahier wegen befreyung der
                              Thorwacht unterthänigst Supplicando suchen thuen,
                              ein solches haben wir ab dem hiebey wieder zu-
                              rück komenden ahnschluß mehreren inhalts er-
                              sehen, und sollen darauß gehorsamblich ohnver-
                              halten, daß zwar sie und ihre Dienst-Vorfahren
                              die Thorwachte bißher hier versehen, indeme
                              aber dieselbe obhabender Verrichtungen halber,
                              geringen- ja fast keinen nutzen = sonderen
                              vielmehr schaden = und mithin gegen anderen
                              bürgern in ihrer arbeit merkhliche hindernüß
                              haben und dann ihres gleichens in anderen des
                              hohen ErtzStifts maintz verschlossenen orthen,
                              der bürgerlichen Thorwacht, dem Vernehmen
                              nach, befreyet seyndt, alß halten wir
                              unßers ohnmaßgeblichen orhs? darfür es
                              könte dießen Supplicanten, umb deren hierbey
                              ahngeführt - und dann ihrer vorgestelten motiven

                              weiter mit Bild 10

                              willen, in ihrem unterthänigsten petito in gnaden de-
                              ferirt, und dieselbe hinführo mit der Thorwacht
                              verschonet werden, derwegen dann durch gegen-
                              wertiges Verhaltungs Befehl gehorsamblich
                              einhohlen sollen. Verharrende

                              Ewer Hochwürd. und Meiner
                              hochgeEhrtesten Herren
                              auch Ewer gnd. Edell.
                              gestrgl. und Herrn

                              Hochheimb den 3. Juny 1697

                              Gehorsamb Ergebenster
                              auch Unterthäniger
                              ??? Dienheim
                              ???


                              Dann versuche ich auch noch Bild 11

                              C: M:
                              Wir haben empfangen und ver-
                              leßen, was ihr wegen der von
                              sambtlichen Gerichts Verwandthen
                              zu Hochheim suchender Befrey-
                              ung von den Thor Wachten
                              underm 3.t. Juny nechsthin
                              berichten wollen; und ist dar-
                              auf außer Befelch, ihr hetet?
                              gemelte Gerichten dahin an-
                              zuweisen, dem alten Her-
                              kommen gemees die Nacht
                              bey deren Thoren, so lang
                              als der Krieg dauert, con-
                              tinuieren zu halten, bey er-
                              folgenden Frieden aber kann
                              man geschehen laßen, daß
                              sie damit verschont pleiben
                              mögen. Und wir p. Mainz
                              den12.t. July 1697


                              Schöne Grüße
                              Karin

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