Unleserliches Wort ,Gerichtsakte 1671

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  • Koblenzer14
    Erfahrener Benutzer
    • 06.11.2017
    • 250

    [gelöst] Unleserliches Wort ,Gerichtsakte 1671

    Quelle bzw. Art des Textes: Akte
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1671
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Rheinland



    Guten Morgen Zusammen,


    eine Notiz zu einer Gerichtsakte von 1671 bereitet mir etwas Kopfzerbrechen. Es geht um die drei letzten Zeilen.
    Hat Jemand eine Idee, was das erste Wort der drittletzten und das letzte Wort der vorletzten Zeile bedeuten könnten ?

    Ich lese:


    Ollomental(?) Wingert
    Jacop Waldknechts u(n)d schenf(?)

    zum Stein.


    Schon einmal vielen Dank im Voraus und einen sonnigen Tag Euch !


    Oliver
    Angehängte Dateien
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 23778

    #2
    Guten Tag,
    zur Diskussion:
    ex Communitatis
    ex commune talis
    Jacob Waldt Knecht Vnd Inhauß
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • Koblenzer14
      Erfahrener Benutzer
      • 06.11.2017
      • 250

      #3
      Guten Morgen Horst,


      besten Dank!
      ex Communitatis würde perfekt passen, weil Jacob Waldknecht die Gemeinde vor dem Gericht vertreten hat!Bei "Inhauß zum Stein" bin ich mir nicht ganz sicher, aber wenn der besprochene Jakob in einem Haus zum Stein gewohnt hat, würde das ja auch hinhauen.


      Beste Grüße



      Oliver

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      • Christian40489
        Erfahrener Benutzer
        • 25.03.2008
        • 2041

        #4
        hallo zusammen,

        mit folgenden Änderungsvorschlägen:
        ex Communitatis [win...],
        Jacob Waldt Knecht Vnd Inhauß
        zum Stein

        Der Name der Gemeinde (communis = Gemeinde) müsste sich ggf. aus dem Gesamtkontext erschließen lassen.

        Bei der Lesung "zum Stein" bin ich unsicher; gegen "u" sprechen die beiden Striche über den Buchstaben.

        Gruß
        Christian
        Zuletzt geändert von Christian40489; 10.09.2020, 19:16.
        suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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        • Koblenzer14
          Erfahrener Benutzer
          • 06.11.2017
          • 250

          #5
          Hallo Christian,


          besten Dank für deine Antwort!


          Die Striche bei "zum" hatten mich erst auch verwirrt, bis ich gesehen hatte, dass der Autor die oben in der zweiten Zeile auch für "Schumacher" genutzt hat.Wohl als Unterscheidung zu einem "n".
          Da fragt man sich natürlich, was er bei einem echten "ü" gemacht hätte


          Beste Grüße


          Oliver

          Kommentar

          • Verano
            Erfahrener Benutzer
            • 22.06.2016
            • 7831

            #6
            Mir ist schon ein Schuemacher begegnet, und hier für Grammatikliebhaber zuem:



            Vielleicht war es gerade in Mode oder eine Eigenart des Pastors aus ue ein ü zu schreiben.
            Viele Grüße August

            Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

            Kommentar

            • Astrodoc
              Erfahrener Benutzer
              • 19.09.2010
              • 9414

              #7
              Zitat von Christian40489 Beitrag anzeigen
              Der Name der Gemeinde (communis = Gemeinde) müsste sich ggf. aus dem Gesamtkontext erschließen lassen.
              erschlossen werden.
              Ich meine ein "Wingendorf" zu lesen.

              Oh wie schrecklich! Das liest sich ja wie 'ne "aufe" Hose!!!
              Präposition + Endung = Adjektiv; diese Nisben-Konstruktionen kenn ich nur aus dem Ägyptischen ...
              Schöne Grüße!
              Astrodoc
              --------------------------------
              Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

              Kommentar

              • Koblenzer14
                Erfahrener Benutzer
                • 06.11.2017
                • 250

                #8
                Hallo August,

                spannend!Aber das kann durchaus sein,dass der Gerichtsschreiber sich da ein bisschen abheben wollte,das war auch die Zeit ,in der es Mode war ,die Nachnamen zu latinisieren

                Hallo Astrodoc,

                genau ,das müsste der Name des Ortes gewesen sein!
                Die Transkription passt da sehr gut !

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                • henrywilh
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.04.2009
                  • 11862

                  #9
                  Zitat von Astrodoc Beitrag anzeigen
                  Oh wie schrecklich! Das liest sich ja wie 'ne "aufe" Hose!!!
                  Präposition + Endung = Adjektiv; diese Nisben-Konstruktionen kenn ich nur aus dem Ägyptischen ...
                  Dein Schrecken ist mehr als berechtigt.
                  Was da bei wiktionary steht, ist grässlicher Unsinn.

                  "zu" ist Präposition, Adverb oder Konjunktion (wer's nicht gelernt hat, schaue in den Grammatik-Duden).

                  Ein Adjektiv "zu" gibt es nicht.
                  Man macht gelegentlich ein Fenster "zu" (Adverb, unflektierbar!). Dann ist es aber nicht "zu", sondern "geschlossen"!
                  Schöne Grüße
                  hnrywilhelm

                  Kommentar

                  • Christian40489
                    Erfahrener Benutzer
                    • 25.03.2008
                    • 2041

                    #10
                    Nur aus Neugier: wo bitte im Rheinland ist denn Wingendorf?

                    Gruß Christian
                    suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

                    Kommentar

                    • Koblenzer14
                      Erfahrener Benutzer
                      • 06.11.2017
                      • 250

                      #11
                      Das dürfte der OT Wingendorf von Kirchen/Sieg sein(Die Gerichtsakten umfassen einen relativ großen Raum ,deswegen bin ich mir nicht ganz sicher.
                      Die Gegend war aber tatsächlich Teil der Preußischen Rheinprovinz ,wenn auch am Rande

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                      • Christian40489
                        Erfahrener Benutzer
                        • 25.03.2008
                        • 2041

                        #12
                        Na ja, die Preußische Rheinprovinz entstand erst 1822.
                        Kirchen/Sieg liegt im Kreis Altenkirchen. Das heutige Kreisgebiet gehörte vor 1803 zu verschiedenen Herrschaften, u. a. den Grafschaften Sayn-Altenkirchen und Sayn-Hachenburg.
                        Vielleicht solltest Du den Helfern das Gericht nennen, aus dem die Akte von 1671 stammt. Ansonsten stochern wir hier doch im Nebel.
                        Gruß Christian
                        suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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                        • Koblenzer14
                          Erfahrener Benutzer
                          • 06.11.2017
                          • 250

                          #13
                          Hallo Christian,


                          das ist völlig korrekt! Genau genommen, hat Kirchen auch noch irgendwie zur Herrschaft Freusburg/der vereinigten Grafschaft Sayn/Brandeburg-Ansbach/Nassau-Usingen und Hessen-Nassau gehört...
                          Wegen der extremen Kleinstaaterei in diesem Grenzgebiet zwischen dem heutigen NRW und RLP gebe ich zwecks Einfachheit Das Rheinland an,das war wohl die längste und stabilste Periode
                          Aber Richtig wäre hier natürlich Sayn-Altenkirchen!
                          Bei dem Gericht handelt es sich um das Landgericht Hachenburg,dass trotz formeller Zuständigkeit für den Hachenburger Teil aber auch weiter Urteil für Altenkirchen sprach, wenn es um Erben,Grenzen, etc. ging.

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                          • Christian40489
                            Erfahrener Benutzer
                            • 25.03.2008
                            • 2041

                            #14
                            Hallo Koblenzer14,
                            da Du über den Prozessgegenstand nichts sagst und als Gericht das "Landgericht Hachenburg" nennst, stellt sich zunächst die Frage, ob tatsächlich das Wingendorf im Raum Altenkirchen gemeint ist. Nachdem die Linie Sayn-Witttgenstein-Sayn 1636 im Mannesstamm ausgestorben war, erbten zwei Schwestern den Besitz. Nach dem Ende des 30jährigen Krieges teilten sie ihr Erbe in die Grafschaften Sayn-Altenkirchen und Sayn-Hachenburg. Doch die Teilung wurde erst in einer Folge von Verträgen 1652, 1662/68 und 1671 vollständig vollzogen. Die Verwaltungsgeschichte der Grafschaft Sayn und ihrer Rechtsnachfolger war im 17. Jahrhundert sehr unübersichtlich. Ob der Prozess in Hachenburg geführt wurde, weil der Fall in die Sayn-Hachenburgische Rechtshoheit fiel, oder weil die Realteilung der beiden Grafschaften im Hinblick auf die Rechtszuständigkeit noch nicht vollzogen war, lässt sich vorerst nicht sagen. Deshalb wäre es wichtig zu klären, ob und in welcher Sache Johann Waldt aus Wingendorf 1671 seine Gemeinde vor dem Landgericht Hachenburg vertrat. Es ist durchaus möglich, aber um Irrtümer auszuschließen, sollte man prüfen, inwieweit sich die Lesung "Wingendorf" in der Gerichtsakte durch andere Quellen über Johann Waldt erhärten lässt.
                            Viele Grüße
                            Christian
                            suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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