Erbvertrag 1831 deutsche Kolonie Franzfeld bei Odessa (Südrussland)

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  • pemock
    Benutzer
    • 01.07.2020
    • 58

    [gelöst] Erbvertrag 1831 deutsche Kolonie Franzfeld bei Odessa (Südrussland)

    Quelle bzw. Art des Textes: Erbvertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1831
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Franzfeld bei Odessa (heutige Ukraine)
    Namen um die es sich handeln sollte: Vater Johann Mock und seine beiden Söhne Georg Anton und Conrad Mock


    Mein Vorfahre Johann Mock wanderte im Jahr 1809 von Germersheim/Pfalz in die deutsche Kolonie Franzfeld bei Odessa aus. Aus dem Jahr 1831 ist ein Vertrag erhalten, in dem Johann anscheinend seinen beiden Söhnen einen Bauplatz(?) überschreibt. Leider kann ich nur Fragmente des Textes entziffern. Ich bin für jegliche Hilfe sehr dankbar!

    Hier ist, was ich selbst meine lesen zu können:

    Es erscheint vor dem Schulzenamt Franzfeld der hiesige Kolonist Johannes Mock und seine zwei Söhne Georg Anton Mock und Conrad Mock und zeigen hiermit an, dass der Vater den beiden Söhnen den … … an … dem 17. Februar 1831 den … übergibt und zwar übergibt der Vater Johann Mock den Bauplatz beim … … mit allen den … … … … … die … Kolonisten … … …,

    1. Sobald der Sohn Anton … … … … … … für sich von … … … … oben … …, für seinen … … … … …

    2. … der andere Sohn Conrad … vom Vater das Recht … … zu …, in … …, von hier Johann muss der Sohn Conrad für sich … … … … , der … Georg Anton, muss … … zu dem … … … …, so … gebraucht … Johann … muss, bis auf … … auf den … … … … die … … … für sich … … Conrad Mock muss aller … … … auf dem Platz … … bezahlen.

    3. … … von seinen zwei Söhnen der … … für sich zu …, aber dann Vater … … … … … … … … … vom Vater … und …, … … … und … … müssen, der Vater aber muss die … … … und …
    Angehängte Dateien
  • Mfeldt
    Erfahrener Benutzer
    • 14.04.2017
    • 253

    #2
    Hmm ich meine da „Vorschuss“ statt „Bauplatz“ zu lesen.
    Wo und welche Namen ich suche:
    Alle Orte/Altes Land: Feldtmann, Freudenthal, Rüter
    Struth/Eichsfeld/Thüringen: Jacob, Richardt
    Heiligenhafen und umzu/Ostholstein: Köster, Stahl
    Böhmen-Mähren/Kreis Zwittau: Abraham, Handschuh
    , Patzold
    Strasburg/Westpreussen: Baader, Götz

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4045

      #3
      Es erscheint r dem Schulzenamt Franzfeld, der da hiesige Kolonist Johann Mock und seine zwei Söhne Georg Anton Mock und Conrad Mock und zeugen hiermit an, dass der Vater den beyden Söhnen vom heutigen Dato an, als den 17. Februar 1831 den Vorschuß übergibt und zwar übergibt der Vater Johann Mock den Vorschuß seinen beyden Söhnen mit allen der darauf haftenden Schulden, so wie dieselben jedem Colonisten wieder zugetheilt werden.

      1. Erhald der Sohn Anton vom Vatter das Haus, welches
      sich jetzt würklich befindet, worin aber der Vatter
      für sich den hintern Theil des Hauses sowohl oben
      wie unten, für seinen Läbens Länglichen Wohnsitz behaltet


      2. Hatt der andere Sohn Conrad bey dem Vater das Recht
      vier Jahre zu wohnen, in welcher Zeit, den vier Jahren,
      muss der Sohn Conrad für sich ein Haus Erbauen,
      aber der Bruder Georg Anton muss demselben zu
      dem Neuen Haus die Steine, so viel gebraucht werden,
      helfen brechen muß, wie auch … auf den

      Platz führen, und das Holtz dazu helfen führen,
      ohne seinem Bruder die Kosten, was er dabei für seine
      Persohn hatt zu nehmen. ... der Conrad Mock muss

      alleAuslagen, was das Holtz auf seinem Platz kostet, bezahlen.

      3.Hat jeder von diesen zwey Söhnen das halbe Ackerland

      für sich zu genießen, aber dem Vater verbleiben davon
      dritthalbe Stücken Landes, welches die Beyden Söhne
      dem Vater Ackern und Sähen, nach Haus führen

      und aus… … müssen, der Vater aber muss die Sath
      dazu stellen und abmachen.


      VG
      mawoi

      Kommentar

      • Karla Hari
        Erfahrener Benutzer
        • 19.11.2014
        • 5898

        #4
        hola,


        zu 2.
        [ ]
        helfen brechen muß, wie auch dieselbe helfen auf den
        [ ]
        Persohn hatt zu nehmen darf Aber der Conrad Mock muß
        alle Auslagen, waß das Holtz auf dem Platz kost, bezahlen.
        Lebe lang und in Frieden
        KarlaHari

        Kommentar

        • pemock
          Benutzer
          • 01.07.2020
          • 58

          #5
          Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe!

          Ein erstaunlich komplexer Text, finde ich. Ich bin nochmal Wort für Wort durch den Vertrag gegangen und habe durch Eure Hilfe Fortschritte beim Entziffern gemacht. Ich hoffe, dass ich das nächste Mal schon mehr selbst lesen kann.

          Es scheint auch so, als ob es noch eine zweite Seite geben muss. Schließlich fehlen auf dieser ersten Seite die Unterschriften der beteiligten.

          Danke nochmals!

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