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Bald wäre dein Beitrag in den Tiefen des Forums verschwunden, aber jetzt habe ich endlich Zeit dafür.
Also lese ich:
Blatt 1:
Kgl.
Amtsgericht Meerane den 20.
Juni 1902.
Vor dem als Richter mit-
wirkenden Oberamtsrichter Neu-
merthe? und dem unterzeichne-
ten Gerichtsschreiber erschienen
die diesem von Person bekann-
ten
Herr Max Oskar Ritter, Bau-
unternehmer, sowie
Herr Franz Gustav Groß, Glaser-
meister, beide hier;
und erklärten folgenden
Kaufvertrag mit
Auflassung
zu Protocoll:
1.
Herr Ritter verkauft hiermit
die ihm gehörige Hälfte des
auf Blatt 3194 des Grund-
buchs für Merane einge-
tragenen Hausgrundstücke
mit allen Rechten und Las-
ten an Herrn Groß für den
Kaufpreis von sechstau-
send Mark.
2.
Der Kaufpreis wird auf
folgende Weise berichtigt:
5000 M = die Hälfte der Hypotheken
an 8000 M und 2000 M,
die auf dem Grundstück
lasten werden vom Käufer
zur Vertretung übernommen
...
Blatt 2:
schlossenen Grundstückkauf er-
halten zu haben
3.
Nutzen und Lasten der
Grundstücke gehen vom 1.
Juli ds. Jr. an auf den
Käufer über.
4.
Sämtliche Käuferkosten und
Besitzwechsel Abgaben tragen
beide Theile gemeinschaftlich
je zur Hälfte.
5.
Die Vertragsschließenden
sind darüber einig, daß das
Eigenthum an der in Punkt
1. bezeichneten Grundstücks-
hälfte auf den Erwerber über-
gehen sollen.
Sie bewilligen und bean-
tragen durch mich?, den Käu-
fer Groß als Eigenthümer
der erkauften Grundstücks-
hälfte auf dem bemerkten
Grundbuchsblatte einzutragen.
Verkäufer lehnt Bekannt-
machung ab.
Die Erschienenen zahlten
sechzig Mark
Kosten-Vorschuß zur Ger.-
kasse ein und legten Quittung
über die örtlichen Abgaben
vor.
Vorgelesen genehmigt v.
Max Oskar Ritter
G. Groß
unterschrieben Abgeschlossen vormit-
tags 11 1/2 Uhr.
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