Lesehilfe bei Immoblieneintrag

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  • Genealoge
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 1153

    [gelöst] Lesehilfe bei Immoblieneintrag

    Hallo,

    ich habe hier eine für mich sehr knifflige Angelegenheit. Ich bekomme demnächst wohl viele Scans von Archivseiten aus Polen und die möchte ich gerne lesen können, jedoch ist mir diese Schriftart einfach zu schwierig... könnt ihr vielleicht den Eintrag über Daniel Zimmermann lesen? Die Überschriften der Spalten wären auch sehr nett.



    Ich kann nur Fetzen erkennen wie z.B. Contract vom 24. August confirmiert(?), September 1819 für... ?!?

    MfG Julian
    Zuletzt geändert von Genealoge; 23.01.2010, 13:49.
    Besucht doch mal meine Webseite: Ahnen aus Niedersachsen, Nordhessen, Westpreußen, Niederschlesien und Sachsen - www.genealogie-brandt.de
  • kornmandl
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2009
    • 534

    #2
    Die erste Spaltenüberschrift lese ich als

    Namen des Besitzers

    Gruß kornmandl
    Es gibt keine dummen Fragen - es gibt nur dumme Antworten!

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    • Forscherin
      Erfahrener Benutzer
      • 16.10.2009
      • 690

      #3
      Hallo,
      ich lese:

      hat solcher laut Kauf-Contact vom 24. August confirmiert den 6ten Septbr 1819 für ...(die Zahl ist rechts in der Spalte geschrieben) sage dreyhundert und fünfzig Thaler erb und eigenthümlich erkauft und ist Titulus possessionis für ihn berichtigt, vi(de) Decret vom 6 Septbr 1819

      Abschreibung
      der Besitzer Zimmermann hat durch den KaufContract vom 4ten May 1858 an den Gärtner Scharbock von den Partenienzien dieses Hauses 2/3 der Hutungen, Gerechtigkeit und die Hengst..se zusammen für 50 (Taler) verkauft, diese Partenienzien sind vi decreti vom 31ten May 1828, jedoch mit Vorbehalt der darauf er obligat vom 21ten Octbr 1829 .. II No 4 haftenden Pfandrechte abgeschrieben worden und zu dem Morgenlande Vol. VIII No 15 folio 15 übertragen.
      tschüsss
      Sabine

      immer auf der Suche nach den Familiennamen Paap und Hassenklöver

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      • Genealoge
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 1153

        #4
        Zitat von kornmandl Beitrag anzeigen
        Die erste Spaltenüberschrift lese ich als

        Namen des Besitzers

        Gruß kornmandl
        Hallo, das lese ich auch. Die zweite Zeile könnte sowas sein wie "titulus Posfesfionis"??
        Besucht doch mal meine Webseite: Ahnen aus Niedersachsen, Nordhessen, Westpreußen, Niederschlesien und Sachsen - www.genealogie-brandt.de

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        • kornmandl
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2009
          • 534

          #5
          Unten: Der Ackerbürger

          hat dies Grundstück aus dem Nachlasse sei-
          ner verstorbenen Frau und Vorbesitze-
          rin geborene Havenstein laut Erb-
          v.. vom 21.August 1844 für die
          ?? der .........................................
          erworben, und es ist sein Besitztitel ??
          ?? vom 25. Oktober 1845 berichtigt worden.

          Gruß kornmandl
          Es gibt keine dummen Fragen - es gibt nur dumme Antworten!

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          • Forscherin
            Erfahrener Benutzer
            • 16.10.2009
            • 690

            #6
            Hallo,
            es ist ja offensichtlich ein Grundbuch und unter der Spalte Titulus possessionis werden die Besitzer bzw. Veränderungen dazu eingetragen.
            tschüsss
            Sabine

            immer auf der Suche nach den Familiennamen Paap und Hassenklöver

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            • henrywilh
              Erfahrener Benutzer
              • 13.04.2009
              • 11862

              #7
              Zitat von Genealoge Beitrag anzeigen
              "titulus Posfesfionis"??
              Kleiner allgemeiner Hinweis:
              Wenn in einem Wort lateinischer Schrift (so wie hier) ein Buchstabe steht, der so aussieht wie das deutsche kleine h (hier sogar als f gedeutet), so handelt es sich um das alte lateinische Lang-s. Und die Buchstabenfolge Kurz-s/Lang-s ist als "ss" zu lesen (so wie es Sabine sofort getan hat).
              Schöne Grüße
              hnrywilhelm

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              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4847

                #8
                Hallo miteinander,
                nachdem der titulus professionis geklärt ist, noch eine kleine Bemerkung

                Es heißt beide Male: vi decreti (nicht vide..) - kraft Beschluss...

                Gruß Konrad

                Kommentar

                • Kögler Konrad
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.06.2009
                  • 4847

                  #9
                  Entschuldigung, wenn ich nochmal nachmeckere:

                  es geht um Pertinenzien = Zugehörungen
                  Hutungs Gerechtigkeit
                  dann: ex obligat(ione) - auf Grund der Obl.

                  Mit dem Hengst... komme ich leider nicht zurecht; ich glaube es beginnt eher
                  mit Hangst... ein Flurstück wohl.

                  Gruß Konrad

                  Kommentar

                  • henrywilh
                    Erfahrener Benutzer
                    • 13.04.2009
                    • 11862

                    #10
                    Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen
                    Mit dem Hengst... komme ich leider nicht zurecht; ich glaube es beginnt eher
                    mit Hangst... ein Flurstück wohl.
                    Gruß Konrad
                    Vielleicht Hengstwiese?
                    Schöne Grüße
                    hnrywilhelm

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                    • Forscherin
                      Erfahrener Benutzer
                      • 16.10.2009
                      • 690

                      #11
                      Hallo,
                      Hengstwiese fiel mir auch ein, aber dafür ist es zu kurz.

                      nobody is perfect
                      also vielen Dank für Verbesserungen und Ergänzungen!
                      tschüsss
                      Sabine

                      immer auf der Suche nach den Familiennamen Paap und Hassenklöver

                      Kommentar

                      • henrywilh
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.04.2009
                        • 11862

                        #12
                        Zitat von Forscherin Beitrag anzeigen
                        Hallo,
                        Hengstwiese fiel mir auch ein, aber dafür ist es zu kurz.

                        nobody is perfect
                        also vielen Dank für Verbesserungen und Ergänzungen!
                        Ich glaubs aber immer noch.
                        Wenn du den Anfang vom w gleich am t denkst, kommt es hin.
                        Schöne Grüße
                        hnrywilhelm

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                        • Genealoge
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.04.2009
                          • 1153

                          #13
                          Hallo, vielen vielen Dank für eure Hilfe! Ich nehme daraus mit:

                          Namen des Besitzers
                          Titulus possessionis

                          Daniel Zimmermann
                          hat solcher laut Kauf-Contact vom 24. August confirmiert den 6ten Septbr 1819 für ...(die Zahl ist rechts in der Spalte geschrieben) sage dreyhundert und fünfzig Thaler erb und eigenthümlich erkauft und ist Titulus possessionis für ihn berichtigt, vi decreti vom 6 Septbr 1819

                          Abschreibung
                          der Besitzer Zimmermann hat durch den KaufContract vom 4ten May 1858 an den Gärtner Scharbock von den Petenienzien dieses Hauses 2/3 der Hutungs, Gerechtigkeit und die Hengstwiese zusammen für 50 (Taler) verkauft, diese Petenienzien sind vi decreti vom 31ten May 1828, jedoch mit Vorbehalt der darauf ex obligat vom 21ten Octbr 1829 .. II No 4 haftenden Pfandrechte abgeschrieben worden und zu dem Morgenlande Vol. VIII No 15 folio 15 übertragen.

                          Es handelt sich um ein Grundbuch
                          vi decreti = kraft Beschluss
                          Pertinenzien = Zugehörungen
                          ex obligat(ione) = auf Grund der Obl.

                          MfG Julian
                          Besucht doch mal meine Webseite: Ahnen aus Niedersachsen, Nordhessen, Westpreußen, Niederschlesien und Sachsen - www.genealogie-brandt.de

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