Sterbeeintrag Kirchenbuch

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  • MrDoDo
    Erfahrener Benutzer
    • 23.08.2010
    • 438

    [gelöst] Sterbeeintrag Kirchenbuch

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1862
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Charlottenburg
    Namen um die es sich handeln sollte: Lange



    Hallo,

    im Anhang werden sie einen Ausschnitt eines Sterbeeintrags finden. Ich interessiere mich tatsächlich für die erste Zeile - hinterlassene Familienmitglieder.

    Krummstr. 6 ?

    Wittwe u. 3 Kinder
    2 ? minor, aus erster Ehe.

    Ich möchte auch sicherstellen, was "minor" bedeuten soll... ich weiß, dass er zu diesem Zeitpunkt, 1862, drei lebende Kinder hatte. Gut, dass wären die erwähnten drei Kinder, sicherlich?

    Aber dieses "minor" verstehe ich nicht. Von den drei Kindern, 2 Töchtern und einem Sohn, sind die Töchter schon um 27 beziehungsweise um 22 Jahre alt, und beide verheiratet. Der Sohn, obwohl unverheiratet, ist um 19 Jahre alt. Wie denn, in einer Kirche in Charlottenburg, würde jemand behaupten, dass zwei der Kinder "minor" sind?

    Freue mich auf die Erklärung, danke!
    Matt
    Angehängte Dateien
    Pietruschka (Wilhelmsburg, Hamburg; Sedschütz-Pechhütte, Ober-Schlesien)
    Tannebaum (Sedschütz-Pechhütte, Ober-Schlesien)
    Gromowski (Wilhelmsburg, Hamburg; Barloge, Prussia)
    Zabrotzki (Barloge, Prussia)
    Höhne (Wilhelmsburg, Hamburg; Charlottenburg, Berlin)
    Lange (Charlottenburg, Berlin)
    Piltz (Wilhelmsburg, Hamburg; Reichenbach, Ober-Schlesien)
    Hordan (Reichenbach, Ober-Schlesien)
    Pawlak (Wilhelmsburg, Hamburg; Walentynow, Posen)
    Matuszkiewicz (Walentynow, Posen)
  • Astrodoc
    Erfahrener Benutzer
    • 19.09.2010
    • 9389

    #2
    Hallo!

    Wittwe u. 3 Kinder,
    2 ders.(elben) minor, aus erster Ehe.

    D.h. zwei der drei Kinder aus erster Ehe waren minderjährig, also jünger als 25 Jahre.
    Das Gegenteil ist "majoren", also "großjährig", ab dem vollendeten 25. Lebensjahr.


    Nachtrag: Wikipedia besagt, dass das Volljährigkeitsalter erst ab 1.1.1876 auf 21 Jahre heruntergesetzt wurde.
    Zuletzt geändert von Astrodoc; 09.06.2020, 19:20.
    Schöne Grüße!
    Astrodoc
    --------------------------------
    Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

    Kommentar

    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7831

      #3
      Zitat von MrDoDo Beitrag anzeigen


      Aber dieses "minor" verstehe ich nicht. Von den drei Kindern, 2 Töchtern und einem Sohn, sind die Töchter schon um 27 beziehungsweise um 22 Jahre alt, und beide verheiratet. Der Sohn, obwohl unverheiratet, ist um 19 Jahre alt. Wie denn, in einer Kirche in Charlottenburg, würde jemand behaupten, dass zwei der Kinder "minor" sind?

      Freue mich auf die Erklärung, danke!
      Matt

      Schau mal hier:
      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

      Kommentar

      • MrDoDo
        Erfahrener Benutzer
        • 23.08.2010
        • 438

        #4
        Danke auch an Astrodoc. Hätte das nicht gedacht. 25 scheint richtig alt zu sein, aber ja, wenn ich an mein 25-jähriges selbst denke... tja, macht irgendwie Sinn :P

        Danke nochmals!
        Pietruschka (Wilhelmsburg, Hamburg; Sedschütz-Pechhütte, Ober-Schlesien)
        Tannebaum (Sedschütz-Pechhütte, Ober-Schlesien)
        Gromowski (Wilhelmsburg, Hamburg; Barloge, Prussia)
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        Höhne (Wilhelmsburg, Hamburg; Charlottenburg, Berlin)
        Lange (Charlottenburg, Berlin)
        Piltz (Wilhelmsburg, Hamburg; Reichenbach, Ober-Schlesien)
        Hordan (Reichenbach, Ober-Schlesien)
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