Quelle bzw. Art des Textes: Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Gotha
Jahr, aus dem der Text stammt: 1831
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Gotha
Namen um die es sich handeln sollte: Übereinkunft zwischen der herzoglichen Kammer und der Witwe Susanne [Opätz] geb. Jungklaus zu Gotha wegen Unterhaltung des Grabenufers unterhalb der Brücke bei der Steinmühle
Jahr, aus dem der Text stammt: 1831
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Gotha
Namen um die es sich handeln sollte: Übereinkunft zwischen der herzoglichen Kammer und der Witwe Susanne [Opätz] geb. Jungklaus zu Gotha wegen Unterhaltung des Grabenufers unterhalb der Brücke bei der Steinmühle
Lieber Schriftkundige

die meisten Stellen konnte ich entziffern. Manche Worte sind mir nicht geläufig. Vielleicht habt ihr eine Idee. Schon mal DANKE im Voraus!
Alex
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+++ Bl. 1
Zwischen der herzogl. Kammer und der
Witwe Susanne Opätz, geborene Jungklaus
allhier, mit Einwilligung ihres gesetzlich bestätigten
Vormundes , des Gärtners Friedrich Gottfried
Jungklaus allhier ist folgende Uebereinkunft getroffen
worden.
1.
Die herzogl. Kammer lässt soweit es derselben nö- thig erscheint den wilden Graben unterhalb der neu-erbauten …? brücke bey der Steinmühle, und im
gleichen Maaße das Ufer an dem den Witwe Opätz
zugehörigen Garten hinunter abbüschen und durch.. Zaun? - schienenbau befestigen.
2.
Die Witwe Opätz tritt der Herzogkammer des
zur Entwässerung des Grabens an ihrem Garten hin erfor-
derliche … von dem letzteren unentgeltlich ab und
macht sich für sich, ihre Erben und alle künftigen Besitzer
des erwähnten Gartens verbindlich, nach Verlauf von
+++ Bl. 1a
drei Jahren die Unterhaltung des daran hinlaufenden
Grabenufers für die Zukunft unentgeltlich zu übernehmen,
wenn sich während dieser Zeit die beabsichtigte Befestigung
des fraglichen Ufers durch ….?schienenbau als dauer-
haft bewährt haben wird… Alle bis dahin an dem gesagten.
Ufer vorkommenden Beschädigungen werden auf Ver-
ordnung und Kosten der herzogl. Kammer wieder her-
gestellt.
3.
Leistet die Witwe Opätz auf alle Entschädigungsansprüche
wegen der nach Verlauf der oben erwähnten 3 Jahre
vielleicht an ihrem Ufer entstehenden Beschädigungen
sie mögen einen Grund haben, welchen sie wollen aus-
drücklich Verzicht.
4.
Letzlich untersagen allen dieser Uebreinkunft entgegen-
stehende Einreden? und Rechtsbehelfen als des Maß?, und
Richterstandes?, der Überredung des Betrugs?, der Lust?
der anders abgehandelten als hier niedergeschrieben …
+++ Bl 2
oder eins sei ………?……… haben und erdacht wurden mög-
gen. ingleichen der Rechtsregel?, daß eine allgemeine Ver-
zichtleistung keine Gültigkeit haben, wenn nicht die einzel-
nen Gegenstände, auf welche sie gerichtet, benannt seien,
ausdrücklich und wohlbedächtig.
Zu Urkund deßen ist diese Uebereinkunft in d….-
ten Exemplaren niedergeschrieben, wen beyden Theilen drauf-
Unterschrift vollzogen, und jedem Theile ein Exemplar
deren eingehändigt wurden.
Gotha, den 21. September 1831
Herzog. Sächs. Kammer
Julius Wilhelm von N?
Witwe Susanne Opätz
Friedrich Gottfried Jungklaus
als Vormund
Nachdem vorstehenden Vertrag von der
Gärtnerwitwe Susanne Opätz mit ihrem Vormun-
+++ Bl 2a
de, dem Gärtner Friedrich Gottfried Jungklaus allhier
an Ratsstelle anerkannt und von ihr auf deßen Ges-
taltung ungelobt? waren, …? unter - ….?
…? Unterschrift und Siegel...be-
stätigt
Gotha den 11. November 1831
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