Kirchenbucheintrag aus 1862

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  • petescho
    Benutzer
    • 04.09.2016
    • 44

    [gelöst] Kirchenbucheintrag aus 1862

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbucheintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1862
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Fehring, Steiermark, Österreich


    Guten Abend,

    ich würde wiedermal die fabelhafte Unterstützung des Forums benötigen.

    Es geht um den Eintrag Nr. 15 auf der folgenden Kirchenbuchseite:


    Die Maria, Tochter der Theresia geb. Wolf - Witwe von Paul? Fink wurde als unehelich geboren. Leider kann ich den Eintrag des Vaters nicht lesen.

    Ich würde um Ihre Unterstützung bitten. Danke!
  • Interrogator
    Erfahrener Benutzer
    • 24.10.2014
    • 1984

    #2
    Der Fink erklärt sich als Vater; die Ehe folgte auf die Geburt (linke Spalte neben Vater)
    Gruß
    Michael

    Kommentar

    • alfred47
      Erfahrener Benutzer
      • 03.10.2008
      • 1246

      #3
      Hallo,

      ich lese:

      Am 12 'zwölften' um 7 Uhr Abends

      Am 13 um 10 Uhr Vormittags

      Fehringleiten 27
      Gem(einde)
      Mahrensdorf

      Maria

      Text in Latein ? matrimonium = Eheschließung am 25. Juli 1864
      (nach dem Hinweis von Michael ist das verständlich)

      x Matthäus Fink, Berg-
      ler, erklärt sich als Vater
      x Andreas Wendler Zeuge
      x Anton Kraus, Zeuge (verunstaltet)
      Nahmensfertiger

      Theresia geb. Wolf
      Witwe nach Paul
      Fink, Berglerin

      Maria Wolf

      Berglerin in Mahrensdorf

      Lorenz Drerenschelz ?
      Kapl(an) u. Nam(ensfertiger)

      Zezilia Großauer
      ungep(rü)ft

      Gruß
      Alfred

      Kommentar

      • Ulpius
        Erfahrener Benutzer
        • 03.04.2019
        • 942

        #4
        Per subsequ(ens) matrimonium
        dato 25. Juli (1)864 legitim(antur?).
        Michael Ully
        Pfarrer und Nahmensfertiger

        Soll heißen: "Durch die nachfolgende Heirat, die am 25. Juli 1864 erfolgte, legitimiert."
        Michael Ully hat das Paar nicht nur getraut, sondern er war auch der Namenfertiger (unterschrieb für und im Auftrag von Personen, die des Schreibens nicht mächtig waren, in diesem Falle die beiden Zeugen - beim Bräutigam ist das nicht sicher). Dass das so ist, wird durch das "und" erkennbar, das beide Spalten miteinander verbindet.
        Das zweite Kürzel beim Kaplan erschließt sich mir nicht.
        Vorname der Hebamme: Zäzilia

        Kommentar

        • alfred47
          Erfahrener Benutzer
          • 03.10.2008
          • 1246

          #5
          Zitat von Ulpius Beitrag anzeigen
          Das zweite Kürzel beim Kaplan erschließt sich mir nicht.
          Wenn Du einige Seiten zurückblätterst, dann erscheint der Kaplan bei den Zeugen und auch als Namensfertiger genannt.

          Gruß
          Alfred

          Kommentar

          • petescho
            Benutzer
            • 04.09.2016
            • 44

            #6
            Vielen Dank für die große Hilfe!

            Kommentar

            • Ulpius
              Erfahrener Benutzer
              • 03.04.2019
              • 942

              #7
              Mich erstaunt eher, dass bei einer Taufe überhaupt ein Namenfertiger thematisiert wird. Den braucht es für Zeugenunterschriften, nicht um Namen aufzuschreiben. Bei einer Taufe nun werden zwar alle Beteiligten mit Namen genannt, aber weder die Eltern noch die Paten müssen unterschreiben (auch nicht die Hebamme, wenn eine genannt ist). Das tut als einziger der Taufende - wenn man dessen Namenseintrag als "Unterschrift" werten will - oft genug steht da ja einfach "Idem". - Auch im vorliegenden Taufbuch ist das auf den Seiten, die ich konsultiert habe, nicht anders, noch nicht einmal im vorliegenden Fall. Dann würde das Kürzel eigentlich nur signalisieren "ich kann auch ..."
              Vielleicht ist es aber einfach auch so, dass mir bislang genau dieses Verfahren noch nicht untergekommen ist.

              Nachtrag: Wie's so geht: Gerade stolpere ich über Geburtseinträge, bei denen Zeugen unterschreiben. Das sind aber -obwohl bei einer pfarrlichen Gemeinde vom Prediger geführt- jeweils keine Taufeinträge, sondern eher unseren standesamtlichen entsprechende Anzeigen. Ob das etwas mit der Region, dem Alter oder damit zu tun hat, ob vorgedruckte Taufbücher geführt werden oder freie Formen, das weiß ich nicht.
              Zuletzt geändert von Ulpius; 13.04.2020, 13:40. Grund: Nachtrag

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