Erbitte Lesehilfe: Lehnverzeichnis um 1670

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7442

    [ungelöst] Erbitte Lesehilfe: Lehnverzeichnis um 1670

    Quelle bzw. Art des Textes: Lehnsverzeichnis
    Jahr, aus dem der Text stammt: um 1670
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: vermutlich Wallhausen


    Hallo zusammen!

    Hier habe ich ein Lehnsverzeichnis, bei dem mir vor allem die Einschübe oder Anmerkungen Problem bereiten.


    Verzeichnis wann und wie .......
    die Böthel zu Hedeber belehnet
    sein worden a(nn)o
    1635

    Weiland Herr Johan von der Aßeburg
    Ludwigs sehl Sohn, hat Heinrich Bötheln
    zu Hedeber nach absterben Ludewigen
    von der Aßeburg wie auch Baltzer Bothels
    mit einem Hoffe und 14 Huefen Landes
    etc: beliehen laut Lehn brieff vom 13 April
    a(nn)o 1637

    (ob eine auf diese beyden fälle .......... ....... Lehnware gegeben, wird dero Hr. ........ ...... ........ ............... wieder ..... noch nicht ......... .......... ..... ........ ......)

    Auf absterben Heinrich Bothels ist Tiele
    Böthel zu Winningstedt von obgedachtem Herrn Johann
    von der Aßeburg sehl, mit obigen gü-
    tern belehnet worden a(nn)o
    1649 den 28 November

    ....... gedachter Tiele Böthel zu Winningenstedt
    ist auf absterben weiland Johan von der
    Aßeburg von Herrn Ludewigs
    von der Aßeburg Obersten mit einem
    Hoeffe und 14 Hueffen Landes etc:
    beliehen a(nn)o 1652 den 10 April

    Auf absterben dieses Tielen Bothel zu
    Winningenstedt hat der Herr Oberste
    sehl. hinwieder beliehen Tielen Böthel
    zu Hedeber, mit dem Hoeffe und 14 Huefen
    Landes daselbst den 23 t. Januari a(nn)o 1663

    (daran die Lehnware gegeben ..... .... ... nicht haben, ...... ... ........ ... .... umb? ...... ... ...... ........ bringen)

    Dieser Tiele Bothel zu Hedeber hat auch
    von wohl gedachtem Herrn Obersten von der
    Aßeburg daß sonder Lehn alß eine Huefe
    Landes und einen Hoff zu Hedeber und einem
    Hoff und eine Hueffe Landes zu Seinstedt zu
    mit behueff seines Vetters Hansen Bötheln
    zu Halberstadt den 10 t April a(nn)o 1652
    zu Lehen empfangen welcher nun?
    a(nn)o 1669 in der Erndte verstorben
    und dahero das gesambt Lehn alß
    einen Hoff und 14 Hueffen Landes
    auf Andreas Botheln als Eltesten, und
    daß sonder Lehn an 2 Huefen
    und 2 Hoeffen auf Henrich Bothels alß
    Eltesten dazu, gekommen wie die
    oben .......... Lehnbrieffe besagen.


    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus
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  • alfred47
    Erfahrener Benutzer
    • 03.10.2008
    • 1296

    #2
    Hallo,

    in der ersten Zeile lese ich offte, für oft:

    Verzeichnis wann und wie offte
    die Böthel zu Hedeber belehnet
    sein worden a(nn)o
    1635

    Gruß
    Alfred

    Kommentar

    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 7442

      #3
      Hallo Alfred,

      vielen Dank! Das leuchtet ein.

      Viele Grüße
      consanguineus
      Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

      Kommentar

      • alfred47
        Erfahrener Benutzer
        • 03.10.2008
        • 1296

        #4
        Hallo consanguineus,

        nur ein Versuch, vielleicht einige Denkanstöße:

        (ob eine auf diese beyden fälle .......... ....... Lehnware gegeben, wird dero Hr Vaters Hrhl. Lehen ............... wiederst ..... noch nicht ......... .......... ..... ........ ......)

        Jetz gedachter Tiele Böthel zu Winningenstedt

        Gruß
        Alfred


        Noch ein Hinweis zur letzten Zeile, vielleicht:
        uberschickten Lehnbrieffe besagen.

        Anstelle von überschickten?
        Zuletzt geändert von alfred47; 13.03.2020, 19:23.

        Kommentar

        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 7442

          #5
          Hallo Alfred,

          vielen Dank für Deine Anmerkungen, die ich eben erst gesehen habe.

          Einen schönen Sonntag wünscht
          consanguineus
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          Kommentar

          • consanguineus
            Erfahrener Benutzer
            • 15.05.2018
            • 7442

            #6
            Ich hole die Angelegenheit mal hoch...

            Verzeichnis wann und wie offte
            die Böthel zu Hedeber belehnet
            sein worden a(nn)o
            1635

            Weiland Herr Johan von der Aßeburg
            Ludwigs sehl(iger) Sohn, hat Heinrich Bötheln
            zu Hedeber nach Absterben Ludewigen
            von der Aßeburg wie auch Baltzer Bothels
            mit einem Hoffe und 14 Huefen Landes
            etc: beliehen laut Lehn Brieffs vom 13 April
            a(nn)o 1637

            (ob nun auf diese beyde Fälle eine simple od(er) duple Lehnwahre gegeben, wird dero H(e)r(rn). Vaters sehl(igen). Lehns Berechnungen ........ Neindorff ..... noch nicht wied(er) gestundet, ........ ......)

            Auf Absterben Heinrich Bothels ist Tiele
            Böthel zu Winningstedt von obgedachtem Herrn Johann
            von der Aßeburg sehl(igen). mit obigen Gü-
            tern belehnet worden a(nn)o
            1649 den 28 November

            Jetz gedachter Tiele Böthel zu Winningenstedt
            ist auf Absterben weiland Johan von der
            Aßeburg von Herrn Ludewigs
            von der Aßeburg Obersten mit einem
            Hoeffe und 14 Hueffen Landes etc:
            beliehen a(nn)o 1652 den 10 April

            Auf Absterben dieses Tielen Bothel zu
            Winningenstedt hat der Herr Oberste
            sehl(ige). hinwieder beliehen Tielen Böthel
            zu Hedeber, mit dem Hoeffe und 14 Huefen
            Landes daselbst den 23 t(en) Januari a(nn)o 1663 p(erge)

            (daran die Lehnware gegeben weilen sie die Güter nicht haben, und ist d(er) Lehnbrieff ausgestellet, umb dieselbe ...... herbey .. bringen)

            Dieser Tiele Bothel zu Hedeber hat auch
            von wohl gedachtem Herrn Obersten von der
            Aßeburg daß sonder Lehn alß eine Huefe
            Landes und einen Hoff zu Hedeber und einem
            Hoff und eine Hueffe Landes zu Seinstedt zu
            Mitbehueff seines Vetters Hansen Bötheln
            zu Halberstadt den 10 t(en) April a(nn)o 1652
            zu Lehen empfangen welcher nun
            a(nn)o 1669 in der Erndte verstorben
            und dahero das gesambt Lehn alß
            einen Hoff und 14 Hueffen Landes
            auf Andreas Botheln als Eltesten, und
            daß sonder Lehn an 2 Huefen
            und 2 Hoeffen auf Henrich Bothels alß
            Eltesten dazu, gekommen wie die
            überschickten Lehnbrieffe besagen.
            Zuletzt geändert von consanguineus; 17.01.2025, 05:54.
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