Quelle bzw. Art des Textes: KB
Jahr, aus dem der Text stammt: 1808
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Westeregeln
Namen um die es sich handeln sollte: Rheins und Klocke
Jahr, aus dem der Text stammt: 1808
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Westeregeln
Namen um die es sich handeln sollte: Rheins und Klocke
Hallo liebe Helfer,
ich bitte Euch um Hilfe bei den 2 Bildern.
Folgendes kann ich lesen:
Im Jahr ein tausend acht hundert und acht (1808) , am ein und zwan-
zigsten July, Mittags um elf Uhr, erschienen vor mir dem Pre-
diger und Beamten des Civilstandes des Saaldepartements
von der einen Seite, der Witwer Johann Christoph Sa-
lomon Rheins, neun und dreißig (39) Jahre alt, zu Dorf Hat-
mersleben im Kanton Croppenstedt des Saaldepartements
gebohren und mit Marie Sophie, gebohrene Wagener,
die am sechzehnten April dieses Jahres verstorben, ver-
heyrathet gewesen, hiesiger Arbeitsmann und Einwohners,
volljährigr ehleiblicher Sohn, des zu Dorf Hatmersleben
gewesenen Einwohners und Knechts Johann Heinrich Rheins,
der laut des Sterbescheins verstorben, und seiner noch
lebenden Ehefrau, Marie Magdalene, gebohrene Opper-
mann, sechs und sechzig (66) Jahre alt, und von der
anderen Seite, Marie Dorothee Sophie Klocken, vier
und zwanzig (24) Jahre alt, volljährig zweyte ehleibliche
Tochter, des Joachim Klocke, drey und fünfzig Jahre
alt, Arbeitsmannes und Einwohners zu Hausneindorf, und
seiner Ehefrau, Sophie Elisabeth, gebohren Schröder,
die laut des Todtenscheins verstorben, in Gegenwart
der Mutter des Bräutigams und mit Zustimmung und
Genehmigung derselben …, als der künftigen Ehegat-
tine Vater, der Schwachheits halber nur schriftlich durch
den Prediger und Civilbeamten Koeppen zu Haus-
neindorf, dessen Handschrift ich genau kenne, seine Ein-
willigung erteilen könne. Die Erschienen haben mir er-
klärt, dass sie sich in der … vor mir sollten, die eine
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Ehe mit einander eingegehen. Dem zu Folge habe ich mit lauter
und vornehmlicher Stimme verlesen. 1. Die Geburtsurkunden
der künftigen Ehegatten, welche in Gewißheit setzen, dass
er zu Dorf Hatmersleben im Jahr ein tausend sieben hun-
dert und acht und sechzig am ersten December (*01.12.1768), und sie
zu Hausneindorf im Jahr ein tausend sieben hundert
und vier und achtzig am neun und zwanzigsten May (*29.05.1784)
gebohren ist. 2. Die Sterbeurkunde wegen des Todes
der Klokeschen Ehefrau. 3. Die Sterbeurkunde des
Vaters des Rheins. 4. Den Heyrathskonsens von den
Praefectan zu Halberstadt. 5. Die allhier erfolgten
Aufgebote, nemlich zum ersten Mal am zehnten July,
am vierten Sontage nach Trinitatis, und zum …
Mal, am siebzehnten July, am fühnten Sontage nach
Trinitatis. Besagte Aufgebote sind an die Kirchthüren
geschlagen gewesen, auch ist darauf kein Einspruch erfolgt.
6. Den vom Prediger Koeppen zu Hausneindorf schriftlich
versicherten Consens des Vaters der künftigen Ehegattine.
Nachdem ich nun diese Documente, welche die künftigen
Ehegatten und auch ich mit seinen …,
der gegenwertigen Urkunde … des
sechsten Kapital des fünften Titels des Kodex Napoleon,
welcher die Unterschrift: von der Ehe…, verlesen
habe: So habe ich den Bräutigam gefragt: ob er die ge-
genwertige Marie Dorothee Sophie Klocken zu seiner
Ehefrau nehmen wolle? und gleichselbs die Braut: ob sie
den gegenwertigen Johann Christoph Salomon Rheins
zu ihrem Ehemann nehmen wolle? hierauf haben …
Johann Christoph Salomon Rheins und Marie Dorothee
Sophie Klocken geantwortet und mit verständlicher
Stimme erklärt, dass sie sich gegenseitig zu Ehegatten
nehmen und mit ihrer Ehe … die …
… wollten. Zu … habe ich den im Namen
des Gesetzes …, dass Johann Christoph
Salomon Rheins und Marie Dorothee Sophie Klocken
2. BILD neue Seite
durch die Ehe mit einander vereinigt seyen. Ueber alles
dies habe ich die gegenwertige Urkunde, welche weil die
beyden Contrahenten und des Bräutigams Mutter auf
Befragen nicht Schreiben konnten nur von den Zeugen
namlich Heinrich Christian Stengel, vier und sechzig (64)
Jahre alt, hiesiger Kathesasse und Leinwebermeister, mit
der Schwester des Rheins verheyratet, Johann Peter
Kuthe neun und dreißig (39) Jahre alt, hiesiger Arbeits-
mann und Einwohner, Junggesell Andreas Heinrich Gie-
secke allhier, drey und zwanzig (23) Jahre alt, des hier
verstorbenen Arbeitsmannes Johann Daniel Giesecke hin-
terlassener zweyter ehleiblicher Sohn, und Jacob Hein-
rich Bartels, ein und vierzig (41) Jahre alt, der auf Be-
fragen geantwortet, dass er nicht Schreiben könne
und mir nach vergangener Vorlesung unterschrieben
ist, an dem oben … Tage und Jahre …
einen und dieselbe in die doppelten Register ein-
getragen.
Heinrich Christian Stengel
Johann Peter Kuthe
Andreas Heinrich Giesecke
Johann Heinrich Christian Gratjan Prediger
Ich freue mich über jeden Hinweis, Tipp oder einfachen Kommentar. Des Weiteren bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Viele Grüße
Ricco

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