heirat 1833

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  • noisette
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2019
    • 1876

    [gelöst] heirat 1833

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:


    es tut mir leid dass diese Heirat so lang ist! Es geht um Zweibrücken, Familie RÜBLE und Finger Katharina. 1833.
    Ich bedanke mich sehr im voraus (ist mir fast peinlich!)
    Françoise
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  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 28673

    #2
    Hallo Noisette,


    ja, die Zweibrücker waren fleißig beim Schreiben


    4. Im Jahr ein tausend acht hundert drei und dreißig, den neunten des Monats
    Juli um Zehn Uhr des Vormittags sind vor uns Johann Müller
    Bürgermeister zu Walsheim Civilstands-Beamten der Gemeinde Breitfurth
    Kantons Neuhornbach Bezirksgericht Zweibrücken im Rheinkreise des Königreichs
    Baiern, erschienen, Heinrich Rüble ein und dreisig Jahre alt, ledigen Standes,
    Gärtner geboren zu Zweibrücken laut anliegendem Geburtsact,
    dermal wohnhaft auf dem Kirchheimerhof zur Gemeinde Breitfurth
    gehörig, großjähriger Sohn von dem verlebten Daniel Rüble
    gestorben den drey und zwanzigsten des Monats März Jahres acht-
    zehnhundert vierzehn laut angeschloßenem Sterbact bey Leb-
    zeiten Maurer, in Zweibrücken wohnhaft gewesen, und der noch
    lebenden Catharina Schenk, ohne Gewerb, allda wohnhaft, die Mutter
    gegenwärtig und in die Ehe einwilligend, Sodann Catharina Finger
    ledigen Standes vier und zwanzig Jahre alt, geboren zu Breitfurth
    laut anliegendem Geburtsact, ohne Gewerb, wohnhaft auf
    dem Kahlenbergerhof ebenfalls zur Gemeinde Breitfurth gehörig
    großjährige Tochter der noch lebenden Ehe und Ackersleuten
    Daniel Finger und Elisabetha Gentes allda wohnhaft, beide
    Eltern der Braut gegenwärtig und in die Ehe einwilligend,
    welche uns aufgefordert haben, zur Abschließung der zwischen ihnen verabredeten Heirath zu schreiten,
    wovon die erste Verkündigung vor der Hauptthüre unsers Gemeindehauses, am dreyundzwanzigsten des
    Monats Juni Jahrs ein tausend acht hundert dreyunddreisig um zwölf Uhr des
    Mittags und die zweite Verkündigung am dreisigsten des nemlichen
    Monats und Jahrs sowohl vor der Hauptthüre unseres Gemeinde
    hauses dahier so wie vor jener der Stadt Zweibrücken jedes mal
    an einem Sonntage gesetzlich Statt hatten.

    Da uns keine Opposition gegen diese Heirath insinuirt worden, so haben wir nach vorheriger Vorlesung
    aller oberwähnten Schriften und des 6ten Kapitels des bürgerlichen Gesetzbuchs, betitelt: von der Heirath,
    der an uns geschehenen Aufforderung Genüge geleistet und haben den künftigen Ehegatten und die künftige
    Ehegattin gefragt, ob sie sich zum Manne und zur Frau nehmen wollen. Nachdem beide und zwar jedes ins
    besondere eine bejahende Antwort gegeben hatten, erklärten wir im Namen des Gesetzes, daß

    Heinrich Rüble und Catharina Finger

    ehelich mit einander verbunden sind.

    Worüber wir diesen Akt aufgesetzt haben in Gegenwart von Carl Rüble drey und drei-
    sig Jahre alt, Tüncher wohnhaft in Zweibrücken Bruder des Hochzei-
    ters, Georg Finger acht und zwanzig Jahre alt, Ackerer wohnhaft auf
    dem Kahlenbergerhof, Heinrich Finger, fünf und zwanzig Jahre alt, Ackerer
    allda wohnhaft, beide Brüder der Braut und Carl Steinacker dreyundvierzig
    Jahre alt, Communalförster, wohnhaft in Medelheim nicht verwandt
    welche, nachdem ihnen dieser Akt ebenfalls vorgelesen worden, mit uns und den kontrahirenden Theilen
    unterschrieben haben. So geschehen zu Walsheim, wie Eingangs. Die Mutter des Hoch-
    zeiters erklärt nicht schreiben zu können


    Unterschriften
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Monika Holl
      Erfahrener Benutzer
      • 15.03.2007
      • 1092

      #3
      Hi,

      ich probiere mal:

      Im Jahr ein tausend acht hundert rdei und dreißig, den 09. des Monats
      Juli um zehn Uhr des Vormittags sind vor uns Johann Müller
      Bürgermeister zu Walsheim, Civilstand-Beamter der Gemeinde Breitfurth
      Kantons St...... Bezirksgericht Zweibrücken im Rheinkreise des Königreichs Baiern, erschienen, Heinrich Rüble ein und dreisig Jahre alt ledigen Standes,
      Gärtner geboren zu Zweibrücken laut anliegendem Geburtsact,
      Dreimal ?? wohnhaft auf dem Kirchheimerhof zur Gemeinde Breitfurth
      gehörig, großjähriger Sohn von xxxx Daniel Rüble
      gestorben den 23. des Monats März Jahres
      1814 laut angeschlossenem Sterbe..., Bürger xxxx
      xxx Maurer in Zweibrücken, wohnhaft gewesen, und der noch
      lebenden Catharina Schenk, ohne Gewerbe allda wohnhaft, die Mutter
      gegenwärtig und in die Ehe einwilligend, sodann ?? Catharina Finger
      ledigen Standes ein und zwanzig Jahre alt geboren zu Breitfurth laut vorliegendem Geburtsact, ohne Gewerbe wohnhaft auf
      dem Kahlenbergerhof ebenfalls zur Gemeinde Breitfurth gehörig,
      großjährige Tochter des noch lebenden xxx und Ackerbauern
      Daniel Finger und Elisabetha Genter allda wohnhaft, beide
      Eltern der Braut gegenwärtig und in die Ehe einwilligend
      und welche uns aufgefordert haben, zur Abschließung der zwischen ihnen verabredeten Heirath zu schreiten,
      wovon die erste Verkündigung vor der Hauptthüre unsers Gemeindehauses, am dreiundzwanzigsten, des
      Monates Juni Jahrs ein tausend acht hundert dreiunddreißig um zwölf Uhr des
      Mittags und die zweite Verkündigung am dreißigsten des xxx
      Monats und Jahres xxx der Hauptxxxx Gemeinde
      xx dahier somid war xx der Stadt Zweibrücken jedesmal an einem Sonntag gesetzlich statt xxx.
      Da uns keine Opposition gegen diese Heirath insinuiert worden, so haben wir nach vorheriger Vorlesung
      aller oberwähnten Schriften und des 6then Kapitels des bürgerlichen Gesetzbuchs, betitelt: von der Heirath,
      der an uns geschehenen Aufforderung Genüge geleistet und haben den künftigen Ehegatten und die künftige
      Ehegattin gefragt, ob sie sich zum Manne und zur Frau nehmen wollen. Nachdem beide und zwar jedes ins
      besondere eine bejahende Antwort gegeben hatten, erklärten wir im Namen des Gesetzes, daß
      Heinrich Rüble und Catharina Finger
      ehelich mit einander verbunden sind.
      Worüber wir diesen Akt aufgesetzt haben in Gegenwart von Carl Rüble dreiunddreißig Jahre alt, Tüncher wohnhaft in Zweibrücken Bruder des Hochzeiters, Georg Finger achtundzwanzig Jahre alt, Ackerer wohnhaft auf
      dem Kahlenbergerhof, Heinrich Finger fünfundzwanzig Jahre alt, Ackerer
      allda wohnhaft beide Brüder der Braut und Carl Steinacker dreiundvierzig
      Jahre alt, Communalförster wohnhaft in xxxx xxxxxx
      welche, nachdem ihnen dieser Akt ebenfalls vorgelesen worden, mit uns un den kontrahirenden Theilen
      unterschrieben haben. So geschehen zu Walsheim xxx. DIe Mutter des Hochzeiters erklärt nicht schreiben zu können.

      Grüße

      Kommentar

      • Monika Holl
        Erfahrener Benutzer
        • 15.03.2007
        • 1092

        #4
        Ups.. da war ich zu langsam

        Kommentar

        • noisette
          Erfahrener Benutzer
          • 20.01.2019
          • 1876

          #5
          Alle beide eine grosses Danke schon! es war so viel!
          Françoise

          Kommentar

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