Lesehilfe - Testament 1692

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  • bauer07
    Benutzer
    • 14.02.2014
    • 15

    [gelöst] Lesehilfe - Testament 1692

    Testament, 1692, Wethen, Hessen
    Ich habe mir nach Recherche im Hessischen Staatsarchiv auf https://arcinsys.hessen.de das dort gefundene Testament eines Jasper Möller aus Wethen aus dem Jahr 1692 als Scan bestellt. Ich vermute dass es sich hierbei um einen Ur-Ahnen handelt. Leider kann ich buchstäblich gar nichts davon entziffern. Gibt es unter Euch jemanden dem es nicht schwer fällt diese Schrift zu lesen und der mir helfen könnte? Allerbesten Dank im Vorraus.
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  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Ja, da gibt es mehrere hier, die das lesen können. Ich fange an:

    All die weilen Jespar Moller in seinem alter mit
    einer sonder bahren schwachheit beladen und er als dann
    sich besorget seiner frauwen mit Todt abzugehen also hat
    er zu sich ruffen lassen drey menner so unter zu schrei-
    ben sein(?) woß er seiner frauwen verma(c)hen wil
    na(c)h seinem Tode dar von sie zu leben haben sol
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

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    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7831

      #3
      er Zu sich ruffen lassen drey menner, So untergeschri-
      ben seien woß er seiner frauwen verma(c)hen wil
      na(c)h seinem Tode dar von sie zu leben haben sol
      1 Erstlich soll sie haben bey Johanneß albrecht - 40 thaler
      2 noch bey dem selben - 10 r thaler
      So uff einen morgen Landes bey ardes busche
      3 Bey Harmen Pahlen – 11 r thaler – 16 gr.
      bey Thonieß in? Mayer – 10 r thaler
      4 welche am lande zu fordern
      bey Cunrodt Tohen – 5 r thaler
      welche an einen halben morgen landes zu fordern
      5 Daß Viehe welche sie anoch im Hause haben als
      die Kühe und schweine Sol ihr auch bleiben
      dieses Sol sie zu gebrauchen haben undt darVon
      Zu leben Die zeit ihres lebens wenn sie eß
      aber genug hat undt eß was überig bleib Sollen Sei
      ne Frunde haben undt geniesen.



      Der/die Nächste bitte



      Zuletzt geändert von Verano; 19.11.2019, 19:31.
      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

      Kommentar

      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 4046

        #4
        Was sie aber an Kleidern und Bette werck hat mag
        sie vermachen wem sie wil
        auch eine Stette im Hause da sie wohnen kann, und
        daß ihrige aus und ein duhn kan.
        Dieses alles sol ihr ge halten werden nach seinem Tode
        undt bezeugen wir dieses mit unserer eig. Handt
        unterschrift gegegeben zu wehren? den 15. Febr ano 1691

        ...


        Vg
        mawoi
        Zuletzt geändert von mawoi; 19.11.2019, 21:27.

        Kommentar

        • mawoi
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2014
          • 4046

          #5
          S.2


          Diese obgenente Zwantzig Thl so
          bey Henrich Wetkam zu fordern
          sind mir Susanna Möllers
          nachgelassen ... Jesper Möllers
          Richtig und zur genüge mit gutem
          gangbarem Geldt bezahlt. Weil
          sich aber die obligation nicht gefunden
          also wirdt mit diesem beschienen und
          beuhrkundet, daß so ferne sich
          heut und morgen die obligation finden
          werde, gantz und gar von mir od
          meinen Freunden keine Forderungen
          an Henrich Wetkam od.allen den
          seinigen gestattet od handthaben sein
          wirdt. Dieses zur Uhrkundt?
          Wethen d.28.Xber ao 1692
          Zeuges leute hierbey gewesen
          Tonigeß El..
          Tonies Neinmann?
          Caspar ...


          Dieses auf Bitten Susanna Möllers
          von mir , Johannes Ela.., p.t. Küsters
          und Schulmeisters aufgezeichnet und mir
          u den meinen ohne Schaden.


          VG
          mawoi
          Zuletzt geändert von mawoi; 19.11.2019, 21:59.

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          • Verano
            Erfahrener Benutzer
            • 22.06.2016
            • 7831

            #6
            Einige Namen ergänzt,

            Dieses zur Uhrkundt signat.
            Wethen d.28.Xber ao 1692
            Zeuges Leute hierbey gewesen
            Tonigeß Flam
            Tonies Neimeir
            Caspar flammen


            Dieses auf Bitten Susanna Müllers
            von mir , Johannes Flam, p.t. Küsters
            und Schulmeisters auffgezeichnet und mir
            u den meinigen ohne Schaden.


            Im Text heißt es oft oder, der Kringel am d ist die Kürzung
            Viele Grüße August

            Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

            Kommentar

            • Verano
              Erfahrener Benutzer
              • 22.06.2016
              • 7831

              #7
              Ich mach mal ein paar kleine Ergänzungen zu #4:

              Was sie aber an Kleidern und Bette verRechet mach
              sie vermachen wem sie wil
              auch eine Stette im Hause da sie wohnen kann, und
              daß ihrige aus und ein duhn kan.
              Dieses alles sol ihr gehalten werden nach seinem Tode
              undt bezeugen wir dieses mit unser eigen Handt
              unterschrift gegeben zu wehten den 15. Febr ano 1691

              Jeßpar Roß richter auff bitte henrich wetekam
              schreibet der richter Tönigäß flammen
              Viele Grüße August

              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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              • mawoi
                Erfahrener Benutzer
                • 22.01.2014
                • 4046

                #8
                Hallo August,


                findest du diese Version wirklich einleuchtender als meinen Vorschlag?
                Was sie aber an Kleidern und Bette verRechet mach


                VG
                mawoi

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                • Verano
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.06.2016
                  • 7831

                  #9
                  Zitat von mawoi Beitrag anzeigen
                  Hallo August,

                  findest du diese Version wirklich einleuchtender als meinen Vorschlag?
                  Was sie aber an Kleidern und Bette verRechet mach


                  Moin mawoi,

                  ja, sonst hätte ich es nicht geschrieben.

                  Mir kam das K wie ein R vor. Und für werck war mir das Wort zu kurz.
                  Mein Gedanke: was sie an Kleidern und Betten hat „verrechet“, hinzugezählt/ hinzugerechnet ...
                  Aber das ist natürlich nur meine Idee gestern Abend gewesen. Ich lasse mich gern belehren.

                  Es sind sicher noch einige Unsicherheiten drin, mir war es zu blöd immer Fragezeichen zu setzen, ich dachte da schauen noch andere drüber, und irgendwann ist die Lösung gefunden.

                  Dass der Schreiber das „c“ beim „ch“ ignoriert haben wir inzwischen ja gemerkt.
                  Viele Grüße August

                  Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                  Kommentar

                  • henrywilh
                    Erfahrener Benutzer
                    • 13.04.2009
                    • 11862

                    #10
                    Oh, hier gibt es noch was zu diskutieren? Da bin ich dabei





                    Auch ist der vorletzte Buchstabe der Wortgruppe kein e, sondern ein a; deshalb: "hat".
                    Zuletzt geändert von henrywilh; 20.11.2019, 10:22.
                    Schöne Grüße
                    hnrywilhelm

                    Kommentar

                    • Verano
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.06.2016
                      • 7831

                      #11
                      Gegoogelt!
                      Aha, so arbeitest du , ich werde das mal ausprobieren!

                      Prima, nun ist der Fall geklärt und mawoi hat Recht.
                      Hast du auch mal über das andere geschaut?
                      Viele Grüße August

                      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                      • bauer07
                        Benutzer
                        • 14.02.2014
                        • 15

                        #12
                        Hallo Zusammen, herzlichen Dank für Euer Teamwork zur Beantwortung meiner Frage. Ganz toll! Grüße Thomas

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