Kinderhochzeit ? - Lesehilfe

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • wilhus
    Erfahrener Benutzer
    • 08.11.2015
    • 127

    [gelöst] Kinderhochzeit ? - Lesehilfe

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratseintrag ev. KB Almersbach
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1738
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Almersbach
    Namen um die es sich handeln sollte: Dörer & Bitzhöfer(in)



    Hallo zusammen,


    die ev. KB von Almersbach sind seit einiger Zeit bei Archion online.

    Darin fand ich einen Heiratseintrag, der, wenn ich ihn richtig entziffern kann, eine Kinderheirat anzeigt. Da ich mir sicher sein will, bitte ich um Lesehilfe.
    Kann mir jemand den Eintrag "übersetzen" ?
    Der Link für Archion-Mitglieder: https://www.archion.de/de/viewer/?no...ter&uid=268482 (Bild 101, oberster Eintrag rechte Seite)
    oder Ausschnitt des Image in der Anlage


    Ich bedanke mich schon jetzt für jede Hilfe.


    Viele Grüße
    Willi
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von wilhus; 26.10.2019, 17:01.
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7831

    #2
    Hallo,


    leider mit Lücken:

    22ten 8bris sind zu Allmersbach copuliret
    worden Johann Claß Dörer und Anna Veronica
    Bitzhöfferin; NB
    Die Braut ist zwar nur 12 Jahr
    und etliche Wochen alt gewesen, es soll aber _
    _ Ober Ammts befehl ohne Consequentz vor dieß
    mahl erlaubt seyn.
    Zuletzt geändert von Verano; 26.10.2019, 19:14. Grund: Johann eingefügt
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7831

      #3
      Vielleicht:

      und etliche Wochen alt gewesen, es soll aber vormalen
      fürst(lichem) Ober Ammts befehl ohne Consequentz vor dieß
      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

      Kommentar

      • Horst von Linie 1
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2017
        • 23462

        #4
        Hallo,
        da das Wort auf -ge endet,
        würde ich abweichend VERMÖGE lesen.
        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

        Und zum Schluss:
        Freundliche Grüße.

        Kommentar

        • Verano
          Erfahrener Benutzer
          • 22.06.2016
          • 7831

          #5
          Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
          Hallo,
          da das Wort auf -ge endet,
          würde ich abweichend VERMÖGE lesen.

          Ja, danke, sehe ich jetzt auch.
          Aber klein geschrieben.
          Viele Grüße August

          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

          Kommentar

          • Horst von Linie 1
            Erfahrener Benutzer
            • 12.09.2017
            • 23462

            #6
            Guten Abend,
            ich lese weiterhin ein großes V.
            Vor Braut noch "perge".
            Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
            Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
            Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

            Und zum Schluss:
            Freundliche Grüße.

            Kommentar

            • wilhus
              Erfahrener Benutzer
              • 08.11.2015
              • 127

              #7
              Herzlichen Dank an August (verano) und Horst von Linie 1. Ihr habt mir sehr geholfen.

              Ich übernehme folgenden Text:
              Anno 1738
              22ten 8bris sind zu Allmersbach copuliret
              worden Johann Claß Dörer und Anna Veronica
              Bitzhöfferin; NB. Die Braut ist zwar nur 12 Jahr
              und etliche Wochen alt gewesen, es soll aber vermöge
              fürst. Ober Ammts befehl ohne Consequentz vor dieß
              mahl erlaubt seyn.


              Viele Grüße
              Willi

              Kommentar

              Lädt...
              X