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Leiblichen Kinder seiner ohnehin
aufhabent(e)n Vätterlichen schuldig-
keit gemäß in Chris
cathollischen glauben - und
guten Sitten/Seitten. der Gottes-
forcht, und Ehrbarkeit
Christlich aufzuerziehen. und
bis sie ihr brod selbsten
werden Gewühn(e)n können
in der Cost und Kleydung
zu Unterhalten
und weill(e)n
zweytens ihme seine
Zuletzt geändert von Verano; 19.10.2019, 16:01.
Grund: leiblichen kind"er"
Viele Grüße August
Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.
Damit wir zum Ende kommen, hier erstmal der Anfang der letzten noch fehlenden Seite:
verstorbene Ehewirthin Bar-
bara, eine geweste Lindtnerin
neben eine Ku und schaafen _
115 f zu eine Heu-
rath gutt zuegebracht So
wolle sie Constituiert _
_Vormunde obiger Lind-
ner und Spies, ohngeacht keine
heurat, pacta vorhanden,
Viele Grüße August
Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.
ihrem Tochterman, und schwager
dem Stephann Görgen von
solch seins Eheweibs Heurath
guth der 115 f neben der
Ku und Schaafen in An-
sehung der auß diese 2 minder
jährigen kinderen erzieh- und
verpflegung ergehenten ville
cösten, und bemühungen einen
gleichen Kindtstheil mit 38 f
20 K crafft diss zukommen
lassen, wohingegen der Stephann
Görg schuldig, und ver-
bundten seyn solle, idem
seine 2 Kinder 38 f 20 K
mithin beede zusammen Sechß
Hallo Bauer Oberpfalz, mach mal eine Zusammenfassung. Einige Wörter fehlen noch.
Viele Grüße August
Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.
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