Lehnschein 1764

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  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    [gelöst] Lehnschein 1764

    Nachdem ja der Kaufvertrag von 1764 weitesgehend entziffert ist, habe ich hier noch einen Lehnschein auch aus dem Jahre 1764, welcher im Zusammenhang mit dem Kauf steht.

    Wenn Ihr so nett wärt und drüber sehen könntet - Danke
    Mathias

    Seite 1

    No. 154 Wippra

    Johann Friedrich Mohrs
    Lehn Schein

    [???] Johann Friedrich Ernst
    Freyherr von Friesen, [???] Churfürstl.
    Durchl: zu Sachsen bestalten Geheim
    den Rath, und Ober[??] gerichts Ashesor
    zu Leipzig, Herr der freyen Standes
    Herrschafft Königsbrück, wie auch
    auf Rötha, [Schömheld], [???]gen,
    [Prahschwitz], [????], [??????], Stein-
    [???] und [????]roda [??] Lehn und
    Gerichtsherr, vor mich und in Vormund-
    schafft in einer [????], Herrn
    [?]ari Auguß Freyherr von Friesen,
    auch [????] beyde [???????]
    des Amtes Rammelburg [??] urkunde
    und bekenne hiermit: daß Ich Johann
    Friedrich Mohren mit einem zu
    Wippra zwischen George Rauschen


    Seite 2
    http://www.mhvimmobilien.de/ahnen/_20091217_09103801-14.jpg

    und Samuel Vollrathen gelegenen
    Hintersäßer Guthe
    an Hauß, Hof, Scheune, Stäl-
    len und derhinterliegenden Gar-
    ten ingleichen dazu gehörigen Grund-
    stücken, als
    Einen Garten am [Brolings]
    Berge, an der Gemeinde
    [????], und Johann
    Martin Büchners Garten,
    Drey Morgen Acker auf den
    [Küften]berge, neben der
    Gemeinde [?]icht u. Johann
    Wilhelm Steckelbergen,
    Eine Wiese im Thale am
    [Birck]berge, und der Herr-
    schafftl. Wiese gelegen
    von 14 gl Macherlohn,
    Einen Kirchentheil [Wiesenwachs]
    zwischen dem Wipperischen
    Knochenholze und dem
    Sangerhäußer Forste,

    Seite 3


    an Mstr. Samuel Rothens
    seinem Kirchentheile belegen,
    von 8 gl Macherlohn, und
    Einen Gemeinde Theil, worden
    im Fleck Wiesenwachs, und
    etwas Acker, zwischen
    Johann George Fiedlern,
    Adam Schmiedten, und Johann
    Martin Deutschens Erben
    gelegen,
    immaßen er [?????] Hinter-
    säßer Guth und Zubehör von
    seinem Großvater mütterl. Seite
    Mstr. Johann Andreas Liebingen
    unterm heutigen Dato vor 250 [??]
    erkaufet, beliehen habe.
    [????] und [???] ihm auch daßelbe
    hiermit [???] dieser dergestalt,
    daß er es als ein [????] Erbzinnß-
    Guth, Salvo Domino Directo, seinem
    Großvater gleich, inne haben, [???]
    und gebrauchen möge, jedoch daß


    Seite 4


    er[??] selbiges baue und be[????], die
    Schuldigen anera zu rechterzeit abfüh-
    re des gewöhnliche Kauf = [???]
    nebst 18 gl Jagd = und 2½ [Sf.] Dienst-
    gelde zu unserm Amte alljährlich
    zu rechterzeit [????] des jetzo ge-
    fällige Lehngeld mit Zwanzig Thalern
    noch 400 [??] Taxe, als [??] bey [??] vor
    diesmahl aus bewegenden [??]sachen
    gelaßen worden, mit nächsten
    dahin entrichte, nicht weniger hin-
    künftig der Lehn, so oft dieselbe
    an S[???] des Lehnmannes danach
    sterben, Erbe, Kauf, [???]sch, Schenkung
    und desgleichen zu [Falle] kommt
    oder verändert wird mittels
    [Erlegung] gleichmäßiger Lehn-
    gelder [???] Cent nach dem wahren
    Werth, gebührende Folge [????]
    übrigens aber aus Gold und ge-
    wärtig sey, und sich dergestald,


    Seite 5

    wie einem ge[?????] und gehor-
    samen Unterthan und Erbzinß-
    manne rigiert und gebühret, [??]
    [???]. Wogegen wir deßen be[????]
    [???] Lehns Herren sey, und
    ihn, so wird Rechtens, darbey
    schützen wollen.
    Urkundlich habe ich diesen
    Lehn Schein eigenhändig unter-
    schrieben, auch mein angebohrner
    Hand = [?????] vordrucken las-
    sen. So geschehen Rammelburg,
    den 27 Octobr: 1764

    L.I.
    Johann Friedrich Ernst
    Freyherr von Friesen , vor
    mich, und in [Vormundschaft]
    meines Vathers, Herrn
    Carl [Augus] Freyherr
    von Friesen.
  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2630

    #2
    Hallo Mathias!

    Na, dann will ich gleich loslegen:

    Seite 1

    No. 154 Wippra

    Johann Friedrich Mohrs
    Lehn Schein

    Ich Johann Friedrich Ernst
    Freyherr von Friesen, Ihro Churfürstl.
    Durchl: zu Sachsen bestalten Geheim
    den Rath, und Oberhofgerichts Ashesor
    zu Leipzig, Herr der freyen Standes
    Herrschafft Königsbrück, wie auch
    auf Rötha, Schönfeld, Graupen,
    Prahschwitz, Cosel?, Grängräbrow?, Stein-
    born und Binsenroda Erb- Lehn und
    Gerichtsherr, vor mich und in Vormund-
    schafft meines Vetters, Herrn
    Carl Auguß Freyherr von Friesen,
    auf Cottag? beyde Inhabern
    des Amtes Rammelburg pp urkunde
    und bekenne hiermit: daß Ich Johann
    Friedrich Mohren mit einem zu
    Wippra zwischen George Rauschen

    Kommentar

    • karin-oö
      Erfahrener Benutzer
      • 01.04.2009
      • 2630

      #3
      Seite 3

      an Mstr. Samuel Rothens
      seinem Kirchentheile belegen,
      von 8 gl Macherlohn, und
      Einen Gemeinde Theil, wovon
      ein Fleck Wiesenwachs, und
      etwas Acker, zwischen
      Johann George Fiedlern,
      Adam Schmiedten, und Johann
      Martin Deutschens Erben
      gelegen,
      immaßen er sothanes Hinter-
      säßer Guth und Zubehör von
      seinem Großvater mütterl. Seite
      Mstr. Johann Andreas Liebingen
      unterm heutigen Dato vor 250 [??]
      erkaufet, beliehen habe.
      Reiche und leihe ihm auch daßelbe
      hiermit Kraft dieses dergestalt,
      daß er es als ein wahres Erbzinnß-
      Guth, Salvo Domino Directo, seinem
      Großvater gleich, inne haben, nutzen
      und gebrauchen möge, jedoch daß

      Kommentar

      • karin-oö
        Erfahrener Benutzer
        • 01.04.2009
        • 2630

        #4
        Seite 4

        er selbiges baue und bessere, die
        Schuldigen Onera zu rechterzeit abfüh-
        re des gewöhnliche Kauf = Huhn
        nebst 18 pl Jagd = und 2½ [fl.] Dienst-
        gelde zu unserm Amte alljährlich
        zu rechterzeit liefern, das jetzo ge-
        fällige Lehngeld mit Zwanzig Thalern
        nach 400 [??] Taxe, als wobey es vor
        diesmahl aus bewegenden Ursachen
        gelaßen worden, mit nächsten
        dahin entrichte, nicht weniger hin-
        künftig der Lehn, so oft dieselbe
        an Seiten des Lehnmannes durch
        Sterben, Erbe, Kauf, Tausch, Schenkung
        und dergleichen zu Falle kommt
        oder verändert wird mittelst
        Erlegung gleichmäßiger Lehn-
        gelder à P(ro)? Cent nach dem wahren
        Werth, gebührende Folge leiste,
        übrigens aber aus Gold und ge-
        wärtig sey, und sich dergestald,


        Onera , die Abgaben an den Staat; Auflagen. Sie werden eingetheilt in realia, welche auf den Gütern haften, als Steuern, Erbzins und dgl. und personalia, die einer für seine Person entrichten muß, als Kopfgeld etc. Onerabel, den Abgaben unterworfen, lastbar; daher onerable Stände, worunter man gewöhnlich den Bürger= und Bauernstand versteht, weil die Adlichen und Geistlichen in den mehrsten Ländern von den Staatslasten befreyet sind, außer im Kriege und in andern Nothfällen

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        • karin-oö
          Erfahrener Benutzer
          • 01.04.2009
          • 2630

          #5
          Seite 5

          wie einem getreuen und gehor-
          samen Unterthan und Erbzinß-
          manne rigiert und gebühret, ver-
          halt. Wogegen wir deßen bekennt-
          licher Lehns Herren seyn, und
          ihn, so wird Rechtens, darbey
          schützen wollen.
          Urkundlich habe ich diesen
          Lehn Schein eigenhändig unter-
          schrieben, auch mein angebohrnes
          Hand = Petschaft vordrucken las-
          sen. So geschehen Rammelburg,
          den 27 Octobr: 1764

          L.I.
          Johann Friedrich Ernst
          Freyherr von Friesen , vor
          mich, und in Vormundschaft
          meines Vetters, Herrn
          Carl August Freyherr
          von Friesen.

          Petschaft , ein kleines Handsiegel, welches man auf Siegellack, Siegelwachs oder Oblate drückt. Ingleichen das auf Siegellack oder Oblate abgedruckte Zeichen desselben; das Siegel. Einen Brief mit seinem Petschafte versiegeln. Das <109, 336> Petschaft eines Briefes erbrechen

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          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4847

            #6
            Ergänzungen zu 4:

            Rauch-Huhn
            Rauch bedeutet Feuerstätte, Haushalt
            Rauchhuhn = Abgabe für ein Haus vgl. Zinshuhn u.ä.

            18 fl = Gulden
            400 wohl doch Taler, weil vorher von 20 Talern die Rede ist
            letzte Zeilen: uns hold ...dergestalt

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            • karin-oö
              Erfahrener Benutzer
              • 01.04.2009
              • 2630

              #7
              So, jetzt fehlt nur noch die Seite 2 mit den unleserlichen Grundstücken.

              Seite 2

              und Samuel Vollrathen gelegenen
              Hintersäßer Guthe
              an Hauß, Hof, Scheuern, Stäl-
              len und derhinterliegenden Gar-
              ten ingleichen dazu gehörigen Grund-
              stücken, als
              Einen Garten am Berlings
              Berge, an der Gemeinde
              ?rift, und Johann
              Martin Büchners Garten,
              Drey Morgen Acker auf den
              sterberge, neben der
              Gemeinde ?rift u. Johann
              Wilhelm Steckelbergen,
              Eine Wiese im Thale am
              Birckberge, und der Herr-
              schafftl. Wiese gelegen
              von 14 gl Macherlohn,
              Einen Kirchentheil Wiesenwachs
              zwischen dem Wipperischen
              Knochenholze und dem
              Sangerhäußer Forste,


              Schöne Grüße
              Karin

              Kommentar

              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4847

                #8
                Ergänzen zu 2:

                Jeweils Trift; unten nicht Knochenholze, sondern Kirchenholze

                Gruß Konrad

                Kommentar

                • Kögler Konrad
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.06.2009
                  • 4847

                  #9
                  zu 5:
                  manne eignet
                  so viel Rechtens

                  Gruß Konrad

                  Kommentar

                  • fossy123
                    Erfahrener Benutzer
                    • 01.12.2008
                    • 751

                    #10
                    Vielen lieben Dank an alle Helfer und Leser.
                    Danke auch für die Erklärung der Begriffe.

                    Super Arbeit! Bin begeistert!
                    Danke
                    Mathias

                    Kommentar

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