Erbteilungsvertrag | 1823-1830 | Schwallungen Teil 2

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  • J26M377
    Erfahrener Benutzer
    • 11.01.2019
    • 202

    [gelöst] Erbteilungsvertrag | 1823-1830 | Schwallungen Teil 2

    Quelle bzw. Art des Textes: Erbteilungsvertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1823-1830
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Thüringen / Schwallungen
    Namen um die es sich handeln sollte: Meß / Müller


    Hallo zusammen,

    vor ein paar Tagen hatte ich hier im Forum die Seiten 2,3 & 13 vom „Erbteilungsvertrag der Johann Wilhelm Meß’schen Kinder“ reingestellt. Nun gibt es offenbar mehrere Varianten wie der Name der Frau von Johann Wilhelm Meß gelesen werden kann. Daher habe ich mir nochmal eine Seite rausgesucht auf der dieser Name aufgeführt ist.

    Zudem erscheinen auf einer Seite drei x. Mich würde interessieren ob es sich hier um eine Unterschrift handelt.

    Vielen Dank im Voraus an Alle, die eine Auge drauf werden.

    Name der Frau:



    Urkundlich ist … … … …
    … unter … G… … … …
    Unver…, auch zum … Ver… …
    Euch … ni…f ..unterschrieben worden.
    Wasungen, den 24ten November 1826
    … …

    Johann Wilhelm Meß
    Klara Margaretha …
    Friedrich Rommel als Vormund
    Für die Richtigkeit der Unterschriften in


    … … ca. 400 … … … … meiner
    … Obligation von Sohn Jacob Meß getilgt ist der
    … bis zum 29 … … 1830 … erfolgt
    Worden … … …
    … … Gruß


    Seite mit den drei x:



    … … …
    ... … … 184 …
    … bekommen …
    … … … … …
    … um …
    … … …
    … … … … …
    Und dessen …
    … … blei…
    184 … …
    Und in … von
    … und … …
    … Unterschrift …
    … … …
    Gründlich xxx
    … … Corator
    Daß von …
    … … …
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Zitat von J26M377 Beitrag anzeigen
    Zudem erscheinen auf einer Seite drei x. Mich würde interessieren ob es sich hier um eine Unterschrift handelt.
    So ist es. Ganz unten steht:

    "Daß vorstehende 3 Kreuze Anna Elisabetha Rumpel"

    Fehlt nur noch das Wort "bedeuten" oder so.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11862

      #3
      Und kurz zu 1) bzw. Name der Frau:

      Der ist ebenfalls "Meß". Es steht bloß ein "in" dahinter, weil die Person weiblich ist.
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • J26M377
        Erfahrener Benutzer
        • 11.01.2019
        • 202

        #4
        Vielen Dank für Deine Hilfe.
        Von den drei xxx als Unterschrift hatte ich schon Mal gelesen. Aber nie live gesehen. Nett, dass ich es hier zum ersten Mal sehe.
        Was den Namen der Frau angeht...Es war mir neu, dass man die Nachnamen so erweitern kann.
        Die "richtige" Schreibweise der Vornamen werde ich wohl erst erfahren, wenn mir eine Geburtsurkunde o.ä. vorliegt.
        Mich wundert aber, das überall Clara Margaretha als Vorname angegeben wird. Nur auf der Sterbeurkunde des Sohn wird Sie als Clara Maria aufgeführt.

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        Ist das vielleicht ein dritter Vorname, welcher zuvor nie aufgeführt wurde? Halte ich für unwahrscheinlich.
        Maria ist auch keine Koseform von Margaretha soweit mir bekannt.
        Wie wäre denn Deine Meinung dazu?

        Kommentar

        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11862

          #5
          Meine Vermutung dazu ist, dass das ein bloßer Erinnerungs- oder gar Wissensfehler ist.
          Derjenige, der den Tod meldet, ist ja offenbar ein Bekannter, Nachbar o.ä. des 78jährigen Toten. Und wenn der den Namen der Mutter des Toten angibt - na ja, dann ist das nur vom Hörensagen.
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

          Kommentar

          • J26M377
            Erfahrener Benutzer
            • 11.01.2019
            • 202

            #6
            Der Anzeigende war in diesem Fall Kaspar Friedrich Mess. Ein Enkel der Klara … Mess.
            Wenn man den Tod des eigenen Vaters anzeigt, dann hat man wahrscheinlich nicht den klarsten Kopf.

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