Lesehilfe bei Kauffertrag von 1764 benötigt

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  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    [gelöst] Lesehilfe bei Kauffertrag von 1764 benötigt

    Ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich habe hier einen Kauffvertrag über ein "Hintersaßen Guth" aus dem Jahr 1764 von einem meiner Vorfahren.

    Könntet Ihr mal bitte drüber gucken und die fehlenden Stellen ergänzen oder andere Wörter ggf. korrigieren.

    Vielen Dank
    Mathias

    Seite 1
    http://www.mhvimmobilien.de/ahnen/_20091217_09103801-4.jpg
    Mstr: Johann Andreas Liebing
    aus Wippra, Verkäufer
    an einem, und deßen
    Enckel
    Johann Friedrich Mohr,



    Seite 2
    http://www.mhvimmobilien.de/ahnen/_20091217_09103801-5.jpg

    Johann Andreas Liebing
    sein zu Wippra zwischen George
    [?]a[???]sch[??] und Samuel Vollrathen
    gelegenes Hintersäßer Guth
    ...............
    Berge an der Gemeinde
    Drift, und Johann Martin
    ...............Garten
    Drey Morgen Acker auf dem
    Hürster Berge, neben
    der Gemeinde und Johann
    Wilhelm Steckelbergen

    Seite 3
    http://www.mhvimmobilien.de/ahnen/_20091217_09103801-6.jpg

    Ein Kirchentheil [Wiesen???]
    zwischen dem wipperischen
    [Hurchen]holze und dem Sanger-
    häusischen Forst an Mstr.
    Samuel [?]othens seinem
    [????theile] belegen, von
    8 gl Macherlohn, und
    Ein Gemeindetheil, wovon
    ein Fleck Wiesenwachs

    Seite 4
    http://www.mhvimmobilien.de/ahnen/_20091217_09103801-7.jpg

    denen bei hiesigen Amte ergange-
    nen Akten unterm 25 July 1764
    verglichen, an oben genannten
    [Käufer] Johann Friedrich Moh-
    ren, .................
    26 [?] 6 [?] Capital der Kirche zu
    Wippra, und
    20 [?] 6 [?] 9 [?] rückständige Intereshen,

    Seite 6
    http://www.mhvimmobilien.de/ahnen/_20091217_09103801-9.jpg

    freye Wohnung mit in der Stube,
    nebst freyem Licht und Feuer vergönnen,


    Zuletzt geändert von fossy123; 18.12.2009, 13:57.
  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2630

    #2
    Hallo!

    Ich versuche es mal mit Seite 1:

    No. 153 Wippra

    Johann Friedrich Mohr, kaufet
    von Mstr. Andr Liebingen ein
    Hintersäßer Guth.

    Zu wißen sei hiermit: daß vor dem
    freyherrlichen friesichen Amte Ram-
    melburg und mir der Zeit anhero bestel-
    ten amtmann unter gesezten
    dato personlich erschienen
    Mstr: Johann Andreas Liebing
    aus Wippra, Verkäufer
    an einem, und deßen Enckel?
    Johann Friedrich Mohr,
    Käufer am anderen Theile,
    und nachstehenden kauff
    Contract miteinander verabredet

    Schöne Grüße
    Karin

    Kommentar

    • karin-oö
      Erfahrener Benutzer
      • 01.04.2009
      • 2630

      #3
      weiter mit Seite 2:

      und geschloßen haben.
      Es verkauffet nehmlich
      Eingangs benahndter Mstr
      Johann Andreas Liebing
      sein zu Wippra zwischen George
      Xaneschen und Samuel Vollrathen
      gelegenes Hintersäßer Guth
      an Hauß, Hof, Scheune, Ställen
      und dar hinter gelegenen Gaden
      samt allen was in dem selben
      erd= wand= band= nied= wied?= ried?
      mauer und nagelfesten, ißt, in-
      gleichen
      Einen Garten am Berlings
      Berge an der Gemeinde
      Drift?, und Johann Martin
      Buchners Garten
      Drey Morgen Acker auf dem
      Hürster? Berge, neben
      der Gemeinde und Johann
      Wilhelm Steckelbergen

      Oh, tut mir Leid Christine! Das ist natürlich Seite 2, die ich schon gemacht habe, und nicht Seite 3, wie ich vorher irrtümlich schrieb!
      Zuletzt geändert von karin-oö; 17.12.2009, 19:55. Grund: Seite 2, nicht 3

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 29903

        #4
        Hallo Mathias,

        dann nehm ich mal Seite 2

        Seite 2
        http://www.mhvimmobilien.de/ahnen/_20091217_09103801-5.jpg

        und geschloßen haben.
        Es verkauffet nehmlich
        Eingangs benahndter Mstr
        Johann Andreas Liebing
        sein zu Wippra zwischen George
        [V?]anoschen und Samuel Vollrathen
        gelegenes Hintersäßer Guth
        an Hauß, Hof, Scheune, Ställen
        und dar hinter gelegenen Gaden
        somit allen was in dem selben
        erd = wand = band = nied = vied = ried(??)
        mauer und nagelfester(?) ißt, in-
        gleichen.
        Einen Garten am Berlings
        Berge an der Gemeinde
        Kauft (Kruft, Ruft??) und Johann Martin
        Buchners (Bachners?) Garten
        Drey Morgen Acker auf dem
        [Hünster] Berge, neben
        der Gemeinde und Johann
        Wilhelm Steckelbergen
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4847

          #5
          S. 9

          mit sothanen Hintersäßerguthe
          und Zubehör Salvo Dominio Directo,
          anderweit beliehen, und Ihm darüber
          besonderer Lehn Schein ausgestellet
          in die reservirthe Hypothec des Con-
          sens ertheilet und solches alles dem
          hiesigen Amts Handels Buche, No:
          153 von Wort zu Wort einverleibet,
          gegenwärtiger Kaufbrief aber unter
          vorgedrucktem Amts Innsiegel und
          meiner eigenständigen Unterschrift
          ausgefertiget worden. So geschehen
          Amt Rammelburg, den 27ten Octobr: 1764

          [L.I
          D. Friedrich Wilhelm Scherel, Amtmann

          Gruß Konrad

          Kommentar

          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4847

            #6
            S. 8

            die Lehn aufgelaßen, Besitz
            und Eigenthum übergeben und
            landübliche Gewehr zu leisten ver-
            sprochen; jedoch wegen des Auszugs
            und der unbezahlten Kaufgelder
            sich die Hypothec reserviret:
            So das Käufer acceptiret, und
            in die vorbehaltene Hypothec
            gewilliget, beyde Theile aber um
            Confirmaton dieses Kaufes, und
            Conses in die reservirte Hypothec,
            auf resp: Beleihung gebethen.
            Nach dem sich nun hierbey kein
            Bedencken gefunden: So ist
            vorstehender der Kauf von denen
            Contrahenten auf – und angenom-
            men worden, in quantum juris,
            jedoch dem Amte, mir, und sonst
            männiglich ohne Schaden, confir-
            miret und ratificiret, Käufer

            Gruß Konrad

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            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4847

              #7
              S. 7

              auf der Cammer über der Stube
              zu gönnen und zu verstatten.
              Nicht weniger will Käufer den Ver-
              käufer nach seinem Todte christlich
              zur Erde bestättigen laßen, wovor
              er jedoch an Begräbnißkosten zwölff
              Thaler von denen Kaufgeldern zu-
              rück und an sich behalten soll.
              Wie nun Käufer mit Vorstehenden
              allenthalben zufrieden, und solchem
              nach zu kommen versprochen:
              Also haben beyde Theile aller diesen
              Contracte zu widerlaufenden Aus-
              flüchten und Behelfe sowohl insgemein,
              als insonderheit des Betrugs[COLOR="Blue"], lüstiger
              Uberredung, der Verletzung] über oder
              unter die Hälfte des wahren Werths,
              und das eine allgemeine Verzicht nicht
              gültig, wo nicht deren besondere Erzeh-
              lung vorhergegangen, wißendlich und
              wohlbedächtig sich begeben, Verkäufer

              Gruß Konrad

              Kommentar

              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4847

                #8
                S. 6

                und zwar in der Wohn-Stube
                nebst freyem Holz und Licht,
                auch einer Kammer über der
                Stube einräumen, desgleich-
                en alljährlich
                3 Metzen Rocken, und
                3 Metzen Gerste, reines Geträude
                Eislebisch? Maaß,
                2 Schock Eyer, benebst freyem
                Futter vor eine Kuh und
                zwey Schafe reichen und
                geben
                Und ob wohl dieser oft bemelte
                Auszug, eigendlich nur bis an
                Verkäufers Todt gereichet wird,
                So soll und will dennoch über
                dieses Käufer gehalten seyn, auch
                seiner Mutter, als der Verkäufers
                Tochter, Marien Magdalena verwitbete
                in Mohrin, auf Ihre Lebenszeit die
                freye Wohnung mit in der Stube,
                nebst freyem Licht und Feuer, ver(gönnen)?

                Gruß Konrad

                Kommentar

                • Kögler Konrad
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.06.2009
                  • 4847

                  #9
                  S. 5

                  davon befriedigen, ferner
                  20 fl –„ –„ an Verkäufers jüngsten
                  Sohn, Johann Andreas Lie-
                  bingen, zu seiner Ausstat-
                  tung, und
                  10 fl –„ –„ eben dem selben zu einer
                  Kuh , wenn er aus der Fremde kömmt, auszahlen soll,
                  maßen seine übrigen Kinder von
                  Ihme Verkäufern dieses ebenfals erhalten,
                  und solcher gestalt ausgestattet worden.
                  Den Uberrest der Kauf Summe soll Käufer
                  nach des Verkäufers Todte jährlich mit
                  zehen Thalern an seine Verkäufers
                  5. Kindern nach und nach abführen, und
                  damit ein Jahr nach seinem erfolgten
                  Ableben den Anfang und zwar nach
                  Ordnung des Alters machen.
                  Dieser Kauf Summe ohnbeschadet soll
                  und will Käufer dem Verkäufer
                  Die Freye Wohnung in dem
                  verkauften Hauße, und

                  Gruß Konrad

                  Kommentar

                  • karin-oö
                    Erfahrener Benutzer
                    • 01.04.2009
                    • 2630

                    #10
                    Seite 3:

                    Eine Wiese im Thale am
                    Bürchberge und der Herr-
                    schafttlichen Wiese gele-
                    gen, von 14 [gl.] Macherlohn,
                    Ein Kirchentheil Wiesenwahs?
                    zwischen dem wipperischen
                    Kirchenholze und dem Sanger-
                    häusischen Forst an Mstr.
                    Samuel [?]othens seinem
                    Kirchentheile belegen, von
                    8 gl Macherlohn, und
                    Ein Gemeindetheil, wovon
                    ein Fleck Wiesenwachs?
                    und etwas Acker zwischen
                    Johann George Fiedlern,
                    Adam Schmieden, und Johann
                    Martin Durtschens Erben
                    gelegen,
                    allermaßen er vorbeschriebenes
                    Hauß, Garten, Acker, und Wiese
                    von seinem seel. Vater unterm 29.

                    Kommentar

                    • karin-oö
                      Erfahrener Benutzer
                      • 01.04.2009
                      • 2630

                      #11
                      Seite 4

                      April 1715 käuflich überkommen
                      und sich mit seinem mittelern
                      Sohne, Mstr. Johann Martin Lie-
                      bingen, so wegen eines Mitverkäuf-
                      ern über vorbeschriebenes Hauß,
                      Garten, Acker und Wiese angeblich
                      getroffenen Kauf Contracts auf
                      deßen Erfüllung geklaget, laut
                      denen bei hiesigen Amte ergange-
                      nen Akten? unterm 25 July 1764
                      verglichen, an oben genannten
                      Käufer Johann Friedrich Moh-
                      ren, als sein Tochterkind, um
                      und vor
                      Zweiyhundertundfünffzig Thaler
                      abgehandelter und verglichener
                      Kauf Summe, wovon Käufer
                      26 [?] 6 [?] Capital der Kirche zu
                      Wippra, und
                      20 [?] 6 [?] 9 [?] rückständige Intereshen,
                      so auf diesen verkauften
                      Hintersäßer Guthe haften
                      abziehen, und die Kirche

                      Schöne Grüße
                      Karin

                      Kommentar

                      • fossy123
                        Erfahrener Benutzer
                        • 01.12.2008
                        • 751

                        #12
                        Vielen Dank bei den Ergänzungen.
                        Könntet Ihr die rot markierten Wörter nochmal bitte nachsehen?

                        Was mich nocht etwas stutzig macht, ist die Überstzung bzw. der Zusammenhang auf Seite 1.
                        Dort steht demnach folgendes:

                        .... erschienen Mstr: Johann Andreas Liebing aus Wippra, Verkäufer an einem und deßen Enckel Johann Friedrich Mohr......
                        Wie kann der Enkel einen anderen Familiennamen haben als hiernach der Großvater? Von Liebing zu Mohr?

                        Genau wie dieser Eintrag auf Seite 4:
                        .......an oben genannten Käufer Johann Friedrich Mohren, als sein Tochterkind, um und vor Zweiyhundertundfünffzig Thaler.....
                        Tochterkind? Was ist damit gemeint? Hier werden doch zwei Männer genannt bzw. sin Käufer und Verkäufer. Mhhh.....

                        Was bedeuten folgende Wörter:
                        20 fl –„ –„ an Verkäufers jüngsten - fl?
                        Schock?
                        in quantum juris
                        Salvo Dominio Directo
                        L.I.D.
                        Zuletzt geändert von fossy123; 18.12.2009, 14:16.

                        Kommentar

                        • karin-oö
                          Erfahrener Benutzer
                          • 01.04.2009
                          • 2630

                          #13
                          Zitat von fossy123 Beitrag anzeigen
                          Was mich nocht etwas stutzig macht, ist die Überstzung bzw. der Zusammenhang auf Seite 1.
                          Dort steht demnach folgendes:

                          .... erschienen Mstr: Johann Andreas Liebing aus Wippra, Verkäufer an einem und deßen Enckel Johann Friedrich Mohr......
                          Wie kann der Enkel einen anderen Familiennamen haben als hiernach der Großvater? Von Liebing zu Mohr?
                          Beim Enckel war ich mir erst auch unsicher, aber als ich dann auf Seite 4 las: "als sein Tochterkind" war ich mir sicher, dass es schon passen muss - und das erklärt ja auch gleichzeitig den anderen Familiennamen.

                          Tochterkind = Kind seiner Tochter

                          Schöne Grüße
                          Karin

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                          • karin-oö
                            Erfahrener Benutzer
                            • 01.04.2009
                            • 2630

                            #14
                            Die letzte Zeile auf Seite 6 lese ich folgendermaßen:

                            nebst freyem Licht und Feuerwerk

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                            • fossy123
                              Erfahrener Benutzer
                              • 01.12.2008
                              • 751

                              #15
                              Ah ich glaub jetzt leuchtet es ein.
                              Johann Andreas Liebing hatte eine Tochter, welche ja auch Liebing hieß.
                              Die hat dann einen Herrn Mohr geheiratet. Richtig? Und der Herr Mohr und die Frau Liebing haben einen gemeinsamen Sohn bekommen, den Johann Friedrich Mohr. Daher ist er sein Tochterkind.

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