Heiratsmatrikel Westböhmen

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  • mabelle
    Erfahrener Benutzer
    • 09.10.2017
    • 1044

    [gelöst] Heiratsmatrikel Westböhmen

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsmatrikel
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1842
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Tachau, Westböhmen
    Namen um die es sich handeln sollte: -


    Hallo miteinander,

    zu diesem Heiratsmatrikel muss ich erneut um Hilfe bitten. Wie sich bei den weiteren Recherchen herausstellte, war der Bräutigam bereits davor verheiratet. Aus der Ehe gingen keine Kinder hervor und ich habe auch kein Sterbematrikel der Ehefrau gefunden, das passen könnte. Nach den gesetzlichen Vorschriften in dieser Zeit brauchten die Brautleute in beiden Fällen die Einwilligung der Eltern zur Heirat. Bei der ersten Hochzeit 1836 war der Bräutigam 18, die Braut 22, und bei der zweiten Heirat der Bräutigam 23 und die Braut 18 Jahre alt.

    Bei der zweiten Heirat 1842 ist zum Stand des Bräutigams vermerkt: katholisch, ehelich, nicht verheiratet, die Spalte "Witwer" wurde nicht angekreuzt. Deshalb habe ich an die Möglichkeit gedacht, dass die erste Ehe vielleicht für ungültig erklärt wurde. Ein möglicher Hinweis könnte ein Eintrag des Pfarrers unterhalb der Ehelichkeitserklärung sein, die ich leider nicht entziffern kann. Kennt sich vielleicht jemand mit derartigen Abkürzungen aus?

    Bei der ersten Ehe in Mauthdorf gibt es in der ersten Spalte auch einen Eintrag zur Heiratsbewilligung. Ich lese:

    den 31. Mai
    Heirats-
    bewilligung
    n_______
    ________
    _____ Mesi
    836 Nro
    Epi___ 863

    Vielen Dank!!
    mabelle
    Angehängte Dateien
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 23457

    #2
    Ist der Text in Bild 1 noch unklar?
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • mabelle
      Erfahrener Benutzer
      • 09.10.2017
      • 1044

      #3
      Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
      Ist der Text in Bild 1 noch unklar?

      Ja.

      Danke.

      mabelle

      Kommentar

      • Horst von Linie 1
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2017
        • 23457

        #4
        Hallo,
        dann:

        Die Trauungsakten werden aufbewahrt in Fasc. D sub Nro. 6.

        P. Anton Scharnagl, Curatus
        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

        Und zum Schluss:
        Freundliche Grüße.

        Kommentar

        • mabelle
          Erfahrener Benutzer
          • 09.10.2017
          • 1044

          #5
          Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
          Hallo,
          dann:

          Die Trauungsakten werden aufbewahrt in Fasc. D sub Nro. 6.

          P. Anton Scharnagl, Curatus
          Danke Horst. Wieder ein kleiner Baustein in dieser Sache. Das ist schön.

          Viele Grüße
          mabelle

          Kommentar

          • Ulpius
            Erfahrener Benutzer
            • 03.04.2019
            • 942

            #6
            Bild 2:

            G [Abkürzung eines Ortsnamens?] den
            31. Mai
            Heiraths-
            bewillig(ung):
            von ??
            Oberamte
            31t(?) Mai
            (1)836 Nro (vielleicht die 1 der Jahreszahl vergessen?)
            Ep?is 863


            Vielleicht könnte man anhand des Restes des Eintrags mehr herausbekommen (Vergleichsbuchstaben, sachlicher Zusammenhang).

            Kommentar

            • Zita
              Moderator
              • 08.12.2013
              • 6853

              #7
              Hallo mabelle,

              kannst du bitte die Links zu den Einträgen einstellen? Schnipsel machens immer schwerer.

              LG Zita

              Kommentar

              • mabelle
                Erfahrener Benutzer
                • 09.10.2017
                • 1044

                #8
                Zitat von Zita Beitrag anzeigen
                Hallo mabelle,

                kannst du bitte die Links zu den Einträgen einstellen? Schnipsel machens immer schwerer.

                LG Zita
                Hallo Zita,

                ja gerne. Hier der Link:

                http://www.portafontium.eu/iipimage/...01&w=643&h=240

                Danke!

                Ich habe inzwischen weitere Matrikel zu diesem Fall zuordnen können und nun spricht einiges dafür, dass es sich um zwei Personen handelt. Allerdings sind sie laut der Heiratsmatrikel aus dem Jahr 1836 (s.o.) und 1842 (s.u.) im selben Jahr geboren, haben die gleichen Eltern - nur bei den Haus-Nummern gibt es einen Unterschied.

                http://www.portafontium.eu/iipimage/...28&w=854&h=319

                Die Nr. 1 ist der elterliche Hof, auf der Nummer 14 war der Vorbesitzer ein Andreas Würl, und bei der ersten Hochzeit war auch ein Georg Würl Trauzeuge. Deshalb gehe ich davon aus, dass es eine verwandtschaftliche Beziehung gibt. Meine waghalsige Hypothese lautet nun, dass der Johann, der zuerst heiratete, eine Waise oder ein Mündel war, den Namen der Pflegeeltern angenommen hat, und später sein Erbe als Johann Brunner annahm. Da das Kind im Falle einer Adoption sein Erbe verloren hätte, gehe ich davon aus, dass es sich um eine sog. Einbenennung handelte. Ich habe (hoffentlich) alle Geburtsmatrikel durchgesehen und fand in dem betreffenden Zeitraum auch einen Johann Würl, der allerdings bereits 1816 zur Welt kam, nach den Altersangaben der Pfarrer müsste es allerdings der Jahrgang 1818 sein. Ich habe auch ein Matrikel gesehen, in dem der Pfarrer ihn als Johann Würl eintrug und den Namen offensichtlich nachträglich durchstrich und "Brunner" eintrug. Auch das spricht für meine Hypothese, denke ich.

                Jedenfalls suche ich jetzt nicht mehr nach einer Ungültigkeitserklärung der ersten Ehe, denn das erste Paar hatte nach 1942 drei Kinder, von denen aber zwei im Säuglingsalter verstarben. In der Gegend wäre ein solcher Fall von Bigamie undenkbar gewesen.

                mabelle
                Zuletzt geändert von mabelle; 25.04.2019, 11:25. Grund: Ergänzungen

                Kommentar

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