was bedeutet "Eptradd"

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  • Valentina Hausauer
    Erfahrener Benutzer
    • 18.02.2010
    • 377

    [gelöst] was bedeutet "Eptradd"

    Quelle bzw. Art des Textes: Taufe
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1799
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schönbaum Westpreußen
    Namen um die es sich handeln sollte: Willer


    Guten Abend, liebe Forscher,
    was bedeuten diese beide Daten: 8.Juni 1817 und 14. Mai 1828?

    Das Wort Eptradd ist mir unbekannt. Was könnte es für eine Bedeutung haben?

    Vielen Dank für die Hilfe
    Freundliche Grüße
    Valentina
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  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29761

    #2
    Hallo Valentina,

    ich lese extradd
    Vielleicht extra dd d. 8 Juni.... für extra...(-hiert?) de dato , wobei nach meinem Gefühl dann das letzte d. überflüssig wäre

    14. Mai 1828 1 gedr. Milit. Schein

    Vermutlich wurde an beiden Daten ein Auszug aus dem Geburtsregister erstellt.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 16740

      #3
      Hallo, nicht extrahiert sondern extradiert
      extradd. = extradiert = ausgehändigt

      Beispiel von 1779:
      "Er ward ... nach Endigung des Gottesdienstes getauft und ... die Namen Sigismund Gustav ... erhielt, wie eben auch dem mit dem Kinde mitgekommenen Vater darüber ein Taufschein extradiert wurde." http://www.genealogie-emsland-benthe...ext_Taufen.pdf


      Es wurde also am 8.6.1817 und 14.5.1828 jeweils eine Bescheinigung über die Geburt angefertigt und ausgehändigt.

      Vielleicht steht das doppelte d für:
      extradd. = extradiert Dokument = "(Tauf-)Schein ausgehändigt"

      "extradieren - Rechtssprache: an einen Berechtigten aushändigen" - http://woerterbuchnetz.de/GWB/call_w...&lemid=JE04337

      Siehe auch: https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=154848
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 29761

        #4
        Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
        extradd. = extradiert = ausgehändigt

        Ahhh Hatte im Lateinwörterbuch und bei Cäsar nix gefunden.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

        Kommentar

        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11862

          #5
          Das Doppel-d (dd) lässt sich m.E. so erklären:

          extradedit - "man gab heraus"

          Man findet es nicht in Übersetzungsprogrammen, aber an mehreren Fundstellen bei google.


          Es handelt sich praktisch um "Neu-Latein".
          Zuletzt geändert von henrywilh; 10.04.2019, 09:39.
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 16740

            #6
            Ja, richtiger Hinweis, genau genommen wohl:

            "extra deditur" = "ausgehändigt"

            Das kann sogar google translate übersetzen:



            dedit ist die Aktivform, deditur ist die Passivform:
            extra dedit = man gibt heraus
            extra deditur = es wird herausgegeben = "ausgehändigt"
            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 10.04.2019, 10:52.
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Xylander
              Erfahrener Benutzer
              • 30.10.2009
              • 6769

              #7
              Nee, google translate kanns nicht so ganz.
              extradeditur bedeutet: es wird ausgehändigt, man händigt aus
              3. Person Singular Präsens Passiv

              Passt ja aber auch.
              Viele Grüße
              Xylander
              Zuletzt geändert von Xylander; 10.04.2019, 10:52.

              Kommentar

              • henrywilh
                Erfahrener Benutzer
                • 13.04.2009
                • 11862

                #8
                Stimmt. Genau genommen:

                "wird ausgehändigt"

                Aber wir müssen uns nicht noch tiefer in die Grammatik verbeißen.

                Aha: Überschneidung mit Xylander!
                Zuletzt geändert von henrywilh; 10.04.2019, 10:52.
                Schöne Grüße
                hnrywilhelm

                Kommentar

                • Ulpius
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.04.2019
                  • 942

                  #9
                  Das Doppeln eines Buchstabens gibt klassischerweise die Mehrzahl an.
                  extrad: ein Exemplar wurde ausgegeben
                  extradd: mehrere Exemplare wurden ausgegeben
                  (mehr als doppelt setzt man die Buchstaben aber nicht, selbst wenn eine größere Zahl ausgegeben wird)
                  Das kommt mehr und mehr außer Gebrauch, findet sich bei Büchern gelegentlich noch: Hg. = ein Herausgeber, Hgg. = zwei oder mehr Herausgeber. Bei Seiten schreibt man auch häufig "f" für eine folgende Seite und "ff" für mehr als eine.

                  Kommentar

                  • Valentina Hausauer
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.02.2010
                    • 377

                    #10
                    Taufe 1799

                    Guten Tag, liebe Forscher,
                    vielen herzlichen dank. Sehr professionell erklärt, bin total begeistert
                    Freundliche grüße
                    Valentina

                    Kommentar

                    • henrywilh
                      Erfahrener Benutzer
                      • 13.04.2009
                      • 11862

                      #11
                      Zitat von Ulpius Beitrag anzeigen
                      Das Doppeln eines Buchstabens gibt klassischerweise die Mehrzahl an.
                      extrad: ein Exemplar wurde ausgegeben
                      extradd: mehrere Exemplare wurden ausgegeben
                      (mehr als doppelt setzt man die Buchstaben aber nicht, selbst wenn eine größere Zahl ausgegeben wird)
                      Das kommt mehr und mehr außer Gebrauch, findet sich bei Büchern gelegentlich noch: Hg. = ein Herausgeber, Hgg. = zwei oder mehr Herausgeber. Bei Seiten schreibt man auch häufig "f" für eine folgende Seite und "ff" für mehr als eine.
                      Ich denke, das stimmt so nicht.
                      Schaut man sich den Scan an, so spricht nichts dafür, dass dort "mehrere Exemplare" ausgegeben wurden. Im Gegenteil. Beim "Milit. Schein" ist es deutlich nur EINER.
                      Zuletzt geändert von henrywilh; 10.04.2019, 22:16.
                      Schöne Grüße
                      hnrywilhelm

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                      • Ulpius
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.04.2019
                        • 942

                        #12
                        Na ja, ich habe nur eine ganz alte Regel erläutert. Mehr nicht.

                        Und wenn ich auf den Eintrag schaue, dann stehen da bei Extradd nach meinem Eindruck zwei Daten, die sich um knapp elf Jahre unterscheiden. Wenn der folgende Hinweis zu dem zweiten Datum gehört, hätte er erläuternden Charakter für den zweiten Schein; andernfalls wäre ein drittes Exemplar ausgegeben worden. Mehrzahl wäre es so oder so.
                        Zuletzt geändert von Ulpius; 11.04.2019, 20:48.

                        Kommentar

                        • henrywilh
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.04.2009
                          • 11862

                          #13
                          Zwei Daten, zweimal "Extradd".
                          Also für jedes Datum einmal "Extradd".

                          Das ist doch eindeutig.
                          Schöne Grüße
                          hnrywilhelm

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                          • Anna Sara Weingart
                            Erfahrener Benutzer
                            • 23.10.2012
                            • 16740

                            #14
                            Hallo, Taufscheine waren wohl damals rechtskräftig gültige Identitätsnachweise. Daher verbot es sich, diese in beliebiger Stückzahl zu produzieren. Und deswegen wurden diese nachträglichen Einträge ins Taufregister auch getätigt, um einen Nachweis für jeden einzelnen ausgestellten Taufschein zu haben. Soweit meine Vermutung. Ich sehe es also wie HenryWilhelm.
                            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 11.04.2019, 23:56.
                            Viele Grüße

                            Kommentar

                            • Ulpius
                              Erfahrener Benutzer
                              • 03.04.2019
                              • 942

                              #15
                              Nicht dass der Eindruck entsteht, ich wolle auf etwas bestehen. Die Regel, die ich nannte, mag hier nicht angewendet sein, auch gibt es keine Regel ohne Ausnahme.
                              Im speziellen Fall irritiert es tatsächlich, dass zweimal "Extradd" da steht. Was gemeint ist, ist klar. Wenn man bis zum letzten Buchstaben gehen will, wird man die Frage am sichersten beantworten können, wenn man nach Vergleichen sucht. Kennt jemand welche?

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