Proclamation 1798

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 3353

    [gelöst] Proclamation 1798

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort und Gegend der Text-Herkunft:
    Namen um die es sich handeln sollte:



    Wenn ich das Datum der Proclamation mit XVI übersetze dann lande ich beim 23. Sept. 1798.
    Dann kann die Cop ja nicht am 4ten gewesen sein. Oder könnt ihr da mehr lesen ?
    Angehängte Dateien
    Lieber Gruß
    Manfred
  • benangel
    Erfahrener Benutzer
    • 09.08.2018
    • 4683

    #2
    Ich denke die Proklamation war am 6. Sonntag post Trinitatis und das war 1798 der 15. Juli.

    Gruß
    Bernd
    Gruß
    Bernd

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    • Balle
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2017
      • 3353

      #3
      Aber das war zwei Monate vor der Copulation, sehr früh..
      Lieber Gruß
      Manfred

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      • Ulpius
        Erfahrener Benutzer
        • 03.04.2019
        • 942

        #4
        Die ganze Verehelichung ist doch außerhalb der gewünschten Regularien abgelaufen. In einem früheren Post (174217), nämlich dem zu Geburt und Taufe des Johann Christian Kunst, wird doch auf den Vermerk des Pfarrers hingewiesen, dass die Geburt am 30.1.1799 "NB 4 Monate u 26 Tage p. Copuli" geschehen sei.

        Catharina Margarethe war also im späten 4. / frühen 5. Monat schwanger, als das Paar geheiratet hat. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass da verschiedene Leute den Turbo eingeschaltet haben. So wäre eine verkürzte Proklamation erklärbar. Auch der Pfarrer hat sich da wohl breit schlagen lassen. Die Proklamation scheint mir jedenfalls im Bereich 10.-13. Sonntag nach Trinitatis sicher, weil im Eintrag davor eine zum 9. Sonntag nach Trinitatis (5.8.1798) notiert ist, Hochzeit am 12. August (10. Sonntag nach Trinitatis).
        Der 4. September 1798 war der Dienstag nach dem 13. Sonntag nach Trinitatis - muss einen das für eine kirchliche Trauung wundern? Ich könnte mir nun vorstellen, dass die eindeutig falsche XVI (der Termin läge nach der Hochzeit) entweder XI (19.8.) sein könnte, wobei die V sich eingeschmuggelt hätte, oder XII, hier hätte der Pfarrer sich bei einem Buchstaben vertan. Auch XIII ist denkbar, vielleicht aus einer unsauber notierten 3 (III) eine 6 (VI) gelesen.
        Das wären meine Vorschläge.



        Nur nb - nebenbei :-) -: Wieso wird beim Auslesen so oft der "Jungherr" unterschlagen, die "Jungfrau" aber meist nicht?

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        • Balle
          Erfahrener Benutzer
          • 22.11.2017
          • 3353

          #5
          Ich danke euch für eure Erläuterungen.
          Aber wenn der Pfarrer von der Schwangerschaft gewusst hätte, dann hätte er sie doch nicht als Jungfrau tituliert, oder ?
          Ich sehe inzwischen das x als Bezeichnung für Sonntag Dom.
          Dann bleibt die VI.
          Der Dienstag als Heiratsdatum ist auch eher nicht gewöhnlich.
          Es bleiben Rätsel die sich wohl nicht so einfach lösen lassen..
          Lieber Gruß
          Manfred

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          • Ulpius
            Erfahrener Benutzer
            • 03.04.2019
            • 942

            #6
            Ich glaube (in diesem Zusammenhang doppeldeutig, ich weiß) ja, dass der Pfarrer beim Bestellen des Aufgebots eben keinen reinen Wein (oder Tee oder Schnaps, was man dort eben so trinkt) eingeschenkt bekommen hat. So erklärt sich mir das unfeine, fast unchristliche NB beim Geburtseintrag. Er hat sich wohl "gutgläubig" oder nicht wissen wollend auf den Ablauf eingelassen. Bezeichung als Jungfrau wundert mich also nicht.


            X für Sonntag Dom passt nicht mit dem Rest der Einträge auf der Seite (Abb. bei Post 174215), denn dann müsste es dort doch jeweils dasselbe bedeuten und bei Nr. 10, der direkt vorherlaufenden, steht "Procl. Dom. IX p. Trin."
            Sicher ist da selbstverständlich nichts, aber mir wäre bei dieser Geschichte "VI p. Trin." zu früh. Aber: Wenn man das ganze Blatt prüft, bzw. das, was auf der Abbildung im erwähnten Post zu sehen ist, dann realisiert man ja auch, dass dort erstens verschiedene Leute schreiben, dass die Begriffe in verschiedenen Sprachen verwendet werden und schließlich (Nr. 3), dass auch offen von den eigentlichen Regeln abgewichen werden konnte. Wobei wir hier nicht wissen, wie die "erhaltene Erlaubniß" zustandekam oder von wem die stammte, aufgrund derer das Paar "ohne Aufgebot den 22ten Märtz zu OW copuliert" wurde.


            Ich hatte auch kurz überlegt, ob denn der Hochzeitstermin vielleicht nicht stimmt, weil zwischen der 4 und September so ungewöhnlich viel Luft ist. Weil aber bei der Geburt des Kindes taggenau gerechnet wird und präzise der 4. September herauskommt, habe ich das verworfen.
            Mehr kann ich wohl nicht beitragen.

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            • Balle
              Erfahrener Benutzer
              • 22.11.2017
              • 3353

              #7
              Proclamation ohne Dom Hinweis, dazu VI p.Trin. , da hat er entweder einen schlechten Tag gehabt oder es war Absicht. Gutgläubig oder nicht wissen wollend, das gibt es aufm Dorf nicht. Kommt ja doch alles raus und wird drüber geredet.
              Dann hätte er sich die Bemerkung beim Taufeintrag auch sparen können.
              Ich denke wir werden nicht weiter kommen und danke dir für deine umfangreichen Gedankengänge.
              Lieber Gruß
              Manfred

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