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Nr. // Besitzer // Anmerkungen
1 // 22 Februar 1714: 3. Dezember 1846
Eigenthümer des Gartens ist die
......iese der Gemeindeberechtigten
oder die ..genannte Altgemeinde in
.oslich. lt. .....scheins (St.) vom 22. Fe-
bruar 1714 und dergl. vom 3. Dezember
1846 .. .............. ................ und
....... Urkunde (St.) vom 3. Dezember
1846
...........................................
...........................................
Aus dem E........... übergetragen am 17.
Oktober 1962
// verglichen ...
Geschlossen
Eigentümerin des Gartens ist die Corporation der Gemeindeberechtigten oder die sogenannte Altgemeinde in Costitz, lt. Lehnscheins (St.) vom 22. Februar 1714 und dergl. vom 3. Dezember 1846 - Tauschcontr. Konfirmat. und Beleih. Urkunde ( St.) vom 3. DEzember 1846 St. J. B. v. J. 1712 ... Bl. 21 . St. J. P. v. J, 1845... Bl. 193 u. 194 Aus dem E.....uche ( aber wohl nicht Erdbuche) übergetragen am 15. Oktober 1862
kursive Wörter nicht eindeutig
Gruß
Thomas
FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)
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