Worum geht es in dem Text?

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  • Erich82
    Erfahrener Benutzer
    • 08.03.2011
    • 785

    [gelöst] Worum geht es in dem Text?

    Quelle bzw. Art des Textes: Akte
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1721
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Beckendorf
    Namen um die es sich handeln sollte: Peine



    Ich benötige Eure Hilfe bei den angehängten drei Dateien. Es ist aus einer Akte, in der es um Pfarreinkünfte geht. Es geht aber auch Kapital eines gewissen "Peine" in der Akte.

    Der Name taucht in dem Text auf, aber ich verstehe den Zusammenhang nicht, worum es dabei geht.

    Vielleicht könnt ihr helfen und kurz beschreiben, um welchen Sachverhalt es hier geht.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    LG Erich
    Angehängte Dateien
  • Frank K.
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2009
    • 1352

    #2
    Hallo Erich,


    so weit ich beim Überfliegen des Textes herausgelesen habe, geht es wohl darum, daß dieses Schreiben sich auf ein Gerichturteil bezieht, in dem ein Urteil über eine Schuld erwähnt wird, die der Beklagte wohl anerkannt hat, aber bisher noch nicht zurück zu zahlen bereit war.

    Vielleicht irre ich mich ja auch ... wer sieht es genauer?


    Ich hoffe mit diesem Veruch etwas helfen zu können.
    Viele Grüße
    Frank
    Gegenwart ist die Verarbeitung der Vergangenheit zur Erarbeitung der Zukunft

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4046

      #3
      Hallo,
      ein Anfang:



      rationes decidendi (= Begründung einer gerichtlichen Entscheidung)


      Obwohl Beklagte wieder die vpn dem verstorbenen Heinrich
      Peinen der Kirchen zu Beckendorf beschehenen assion? und
      Donation der Bernstofschen Schuld nichts weniger
      wieder die von ihm recogniscirte Obligation einwendet
      daß eines Theils besagter Heinrich Peine von dieser Post
      50 thlr seinem Pathen und 50 thlr H Conrad Adam zu
      schenken versprochen, andern Theils aber derselbe von
      denen gegen dieses Capital einen gefatter? sieben

      Morgen Acker so ...


      VG
      mawoi

      Kommentar

      • Huber Benedikt
        Erfahrener Benutzer
        • 20.03.2016
        • 4663

        #4
        assion?
        Cession = Abtretung
        Ursus magnus oritur
        Rursus agnus moritur

        Kommentar

        • Erich82
          Erfahrener Benutzer
          • 08.03.2011
          • 785

          #5
          Danke schön !!!

          Kommentar

          • mawoi
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2014
            • 4046

            #6
            Morgen Acker so viel genossen, daß dessen Erben
            besage der Specification sub signo 0 fol 34 B noch
            137 thlr 6 gg an Beklagten herausgeben müssen, welchem
            nach klagenden Vorst... die Excetiones Donationis
            und Solutionis aufs kräftigste entgegen zu stehen
            scheinen. Dennoch aber 7und dieweil Beklagter die fol.
            20 befind. Obligation sub l A fol17 B salvis
            exceptionity? recognociret, und Ihme seine vorge...
            exceptionems? solitionis zu erweisen auferleget werde,
            diese aber pro probenda solution, weder Zeugen
            angeben noch Documenta produciret, sondern nur
            eine von ihm selbst aufgesezte und fol 34 B befind.
            Liquidation ad acta überreichet, mithin die nach bekanten
            Rechten scriptura non pro sed contra soribentem?
            probet, so viel als nichts bewiesen, überdem auch
            die exceptio Donationis durch das fol 35 befind.
            attestat sub lit A sich umso viel weniger beweisen
            läßet, da dasselbe nicht nur unbeschworen, sondern
            wenn es auch eyd. bestärket werden sollte, dennoch
            gantz irrelevant seyn würde, ... aus
            demselben, daß die angegebene Donationwürkl.
            zustande kommen, nicht zu ersehen, wohl aber, daß
            Heinrich Peine seinem Pathen 50 thlr zu schenken
            discursive versprochen. Im übrigen auch ohne dem
            beyde exceptiones die Kirche nicht, sondern das
            Donatoris Heinrich Peines Erben angehen.
            Als hat wie im Urtheil enthalten, erkannt werden
            müssen.


            VG
            mawoi

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