Quelle bzw. Art des Textes:
Jahr, aus dem der Text stammt:
Ort und Gegend der Text-Herkunft:
Namen um die es sich handeln sollte:
Jahr, aus dem der Text stammt:
Ort und Gegend der Text-Herkunft:
Namen um die es sich handeln sollte:
Und wieder bitte ich erneut um eure geschätzte Lesehilfe, ich lese:
auf Grund des Trauscheines des Standesamtes
Lambeth (England) vom 3. September 1938, Zl.
WA292935, bei der Eigentumseinverleibung
OZ. 2g) und 3f) angemerkt, daß der Margarethe
Zuza durch Verehelichung der Name
„Thompson“ zukommt,; weiters wird
auf die 11/160 Anteile des Walter Zuza, OZ. 2e)
und 3d)
auf Grund des Vertrages zur Übertragung
bücherlicher(?) Rechte vom 27. bzw. 28. Mai 1957
das Eigentumsrecht einverleibt für:
a) Hilda Zuza zu 4/160
hiezu von OZ. 3b) 11/160 ===== 15/160
b) Maria Zuza zu 4/160
hiezu von OZ. 3e) 11/160 ===== 15/160
c) Margaretha Thompson zu 3/160
hiezu von OZ. 3f) 11/160 ===== 14/160
20. August 1962, 2621
Auf die 105/160 Anteile der Rosa Zuza ?
wird auf Grund der Einantwortungsurkunde des Bezirks-
Gerichtes Innere Stadt Wien vom 25. April 1962 12A 331/61
Wird das Eigentumsrecht einverleibt ?
a) Mathilde Wuhrm zu einem Viertel 105/640
a) Ing. Karl Marek zu einem Viertel 105/640
a) Robert Marek zu einem Viertel 105/640
a) Paul Marek zu einem Viertel 105/640
27. Jänner 1966, 491
Auf den 105/640. Anteil des Paul Marek OZ 12 d wird
Zufolge Beschlusses vom 27. Jänner 1966, E31/64-55 die Erteilung(?) an
Zuschlages an Karl Marek angemerkt.(?)
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